Hallo Zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig und Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich war vom 04.07-06.07 zur Eignungsfeststellung in Wilhelmshaven und habe auch diese erfolgreich bestanden. Eingeplant wurde ich auch schon.
Nun meine Frage.Was bekomme ich denn als Gehalt bzw.Besoldung?
Ich weiß das diese Frage hier schon öfter gestellt wurde, aber da ich schon etwas älter bin denke ich das es vieleicht was anderes ist.
Zu meinen Daten.
(Wieder)-Einstellung zum 01.04.2013 als Maat/ Uffz (Bootsmann/Feldwebelanwärter) in Plön
zu besetzender Dienstposten ab 01.10.2014 als Material/Dispositinons-Feldwebel/Bootsmann
Verpflichtungszeit 14 Jahre
34 Jahre alt einen Monat nach Einstellung 35 ,1 Kind nicht verheiratet aber zusammenlebend in einer Wohnung in Berlin.
Habe schon von 01.01.1996-30.09.97 als FWDL Dienst geleistet.
Wäre nett wenn mir da jemand ne Info geben könnte.Geht ja darum damit man weiß mit was man rechnen kann.
Finde leider keine Infos im Netz besonders über die Einstufung der Erfahrensstufe.Vieleicht weiß ja auch noch jemand über das Trennungsgeld bescheid.(Höhe)
Tausend Dank.
Zur Erfahrungsstufe:
Geboren im Mai 1977
21. Lj Mai 1998
Somit ES 5 bei Einstellung. Nächste Steigerung dann in 2014 (August).
Wieso Erfahrungsstufe 5 ??? Die hat man doch erst nach 11 Jahren Dienst. Wenn der Fragesteller jetzt ganz frisch anfängt und keine anrechnungsfähigen Vordienstzeiten hat, dann beginnt er doch in Stufe 1, oder?
Rückrechnung bei Wiedereinstellern. Ich begreife das auch nicht aber lass Ralf mal machen. Wir sollten uns auf unsere Stärken konzentrieren und bestimmt nicht zu Rechnen anfangen.
Vielleicht kann auch unser Pastor da weiterhelfen- der kennt sich doch mit unbegreiflichen Dingen aus.
Ne, an sich ist das ganz einfach:
Bei denen, die einen verwertbaren Beruf mitbringen, fangen die Erfahrungsstufen mit dem 21. Lebensjahr an zu zählen, egal, ob sie da schon Soldat waren.
Ja, ich weiß, iudex non calculat... Ich will auch gar nicht anzweifeln, dass ralf recht hat, aber ich würde es doch gerne nachvollziehen können. Um mit einer hoeheren erfahrungsstufe anfangen zu können, braucht man doch irgendwelche vordiensterfahrungen bei der Bundeswehr oder sonst wo im öffentlichen dienst. Mich würde da echt mal interessieren, wie sich das berechnet und wo das steht.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.Jetzt hab ich zumindest erstmal ein Anhaltspunkt mit was ich so ca. rechnen könnte.
Nun noch meine zweite Frage weiß noch jemand was genaues über das Trennungsgeld.Ich hab mal gehört das dies pro Tag ca. 7 € beträgt.Ist das richtig?
Des weiteren weiß den jemand ob es irgendwo ne offizelle Stelle gibt wo man sich vielleicht genau über diese Themen informieren kann.Dachte da vieleicht an die zuständige Wehrberichsverwaltung.Jemand damit schon Erfahrung gemacht.
Vielen Dank.
Ja, TG sind Montag bis Donnerstag 7,17€ (oder hat sich das schon wieder verändert) und Freitags knapp unter 6€.
Sind halt quasi die 3 Mahlzeiten den Küche zusammen gerechnet.
Ich denke auch das Ralf recht hat mit seiner Aussage. Ich z.B. wurde mit 26 Wiedereingestellt in Stufe 3. Meine 9 Monate GWD wurden auch angerechnet was dann für den Stufenaufstieg wichtig ist. Ich wurde quasi im April 2010 wiedereingestellt davon dann 9 Monate GWD anrechnen und somit steht auf meiner Bezügebescheinigung Diensteintritt Juli 2009. Deswegen bin ich diesen Juli, also nach 3 Jahren, in Erfahrungsstufe 4 gekommen.
Vereinfacht gesagt: steigt man mit einem höheren Dienstgrad ein als der unterste (entweder als WE oder aber aufgrund ziviler Qualifikationen), wird auf das 21. Lj zurückgerechnet und dann in den Schritten
2J
2J+3M
3J
4J
5J
5J
...
hochgerechnet.
Danke für die Info.
Folgendes Beispiel:
18 Jahre, Wehrpflichtiger als W 9
danach abgegangen, Jura studiert und im Alter von 35 Jahren als Major wieder eingestellt.
Bekommt der dann tatsächlich A13 in der 5. Stufe?
Demgegenüber würde - soweit zumindest meine Kenntnis - ein normaler Beamter (Rechtsberater) nur mit A 13 in der ersten Stufe eingestellt, oder?
Werden da Soldaten tatsächlich gegenüber allen anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bevorzugt?
Zitat von: ulli76 am 09. Juli 2012, 15:32:54
Vielleicht kann auch unser Pastor da weiterhelfen- der kennt sich doch mit unbegreiflichen Dingen aus.
Ich bitte um Nachsicht und halte mich raus; unbegreifliche Dinge gut und schön, aber "bei uns" geht es um Gebote, Dogmen, Kirchenrecht, Erb- und sonstige Sünden, ewiges Leben, Fegefeuer oder ewige Verdammnis, - Lapalien also im Vergleich zu Besoldungsrecht, Erfahrungsstufen, Qualifikationen, Trennungsgeld.
Teufelskram! Soll Ralf sich drum kümmern :D!
Da man ja irgendwo doch etwas "Berufsnah" eingesetzt wird und da auch Kenntnisse mit bringt find ich das eigentlich in Ordnung nicht bei Stufe 1 anzufangen. Das hat zwar erst mal nichts mit dem soldatischen Dingen zu tun das ist klar.
Irgendwo würd doch fast ein Nachteil entstehen für den der Zivil seine Ausbildung gemacht hat wenn er bei 1 anfangen würde hingegen zu dem Soldaten der eine teure ZAW genossen hat und so schon in den Stufen aufgestiegen ist.
Zitat von: Rollo83 am 09. Juli 2012, 17:48:51
Da man ja irgendwo doch etwas "Berufsnah" eingesetzt wird und da auch Kenntnisse mit bringt find ich das eigentlich in Ordnung nicht bei Stufe 1 anzufangen. Das hat zwar erst mal nichts mit dem soldatischen Dingen zu tun das ist klar.
Irgendwo würd doch fast ein Nachteil entstehen für den der Zivil seine Ausbildung gemacht hat wenn er bei 1 anfangen würde hingegen zu dem Soldaten der eine teure ZAW genossen hat und so schon in den Stufen aufgestiegen ist.
Aber jemand der als Wiedereinsteller sich mit 25 Jahren z.B. entscheidet in die Offizierlaufbahn einzusteigen, bekommt auch die erhöhte Erfahrungersstufe. Also nur auf Grund Jahre zurück liegender geleisteter Monate Grundwehrdienst und nicht weil er berufsnah eingesetzt wird oder auf Grund verwertbarer Qualifikationen. Für diejenigen natürlich ein schön Nebeneffekt, für die, die im selben OAJ sind und mit 17 oder 18 anfangen ein kleiner Schlag ins Gesicht ;)
Zitat von: justice005 am 09. Juli 2012, 17:37:57
Danke für die Info.
Folgendes Beispiel:
18 Jahre, Wehrpflichtiger als W 9
danach abgegangen, Jura studiert und im Alter von 35 Jahren als Major wieder eingestellt.
Bekommt der dann tatsächlich A13 in der 5. Stufe?
...
Ja das würde er.
Wie das im Zivilen aussieht, weiß ich leider nicht. Die Begründung könnte dann m.E. nur sein, dass er ja "Vorkenntnisse" mitbringt, auch wenn sie noch so marginal sind. Vergleichbar wären die beiden nicht, evtl. gibts ja für das Zivile auch "Vorkenntnisse", wie z.B. jemand der schon mal im öff. Dienst war.
Nochmals Hallo zusammen,
man da hab ich ja ne Debatte ausgelöst.Sorry Kameraden war nicht meine Absicht.Naja gut.
Noch ne Frage.Weiß denn jemand wie es mit den Kindergeld aussieht steht uns das weiterhin zu trotz des Familienzuschlags? Nochmals zum Umstand wir sind nicht verheiratet unsere Tochter ist 6 Jahre alt. Würde sich was an der Situation ändern wenn mann verheiratet wäre.Frage nur weil man leider keine genauen Infos findet.
Mal wieder Tausend Dank :)
Zitat von: jerad1 am 09. Juli 2012, 19:06:04
Nochmals Hallo zusammen,
man da hab ich ja ne Debatte ausgelöst.Sorry Kameraden war nicht meine Absicht.Naja gut.
Noch ne Frage.Weiß denn jemand wie es mit den Kindergeld aussieht steht uns das weiterhin zu trotz des Familienzuschlags? Nochmals zum Umstand wir sind nicht verheiratet unsere Tochter ist 6 Jahre alt. Würde sich was an der Situation ändern wenn mann verheiratet wäre.Frage nur weil man leider keine genauen Infos findet.
Mal wieder Tausend Dank :)
Ja.
Zitat von: justice005 am 09. Juli 2012, 16:14:03
Mich würde da echt mal interessieren, wie sich das berechnet und wo das steht.
Ein Blick ins Gesetz...
http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__27.htmlAbs. 4 enthält die maßgebliche Regelung für Soldaten.
Auch hier nochmal nachlesen, dort habe ich die grundsätzlichen Regeln für
ab 01.07.2009
neu bzw. wieder eingestellte Soldaten erläutert...
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=34490.msg362459#msg362459Diese Regeln gelten auch für die Beamten im Bundesdienst, nur dass bei diesen die Erfahrungszeiten etwas anders gestaltet sind.
Es gibt auch noch Regeln zur Anrechnung von bestimmten Zeiten vor Diensteintritt - das würde hier aber zu weit führen...