Hallo liebe Community,
Ich habe einige Fragen bezüglich der Bewerbung / Einstellung bei der Bundeswehr.
Zunächst einige Eckdaten meinerseits:
- 24 Jahre
- 1,75m groß / klein
- Deutscher im Sinne des dt. Grundgesetzes
- abgeschlossene Berufsausbildung zum Fachinformatiker - Systemintegration
- 4 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich (Administration, Verkabelung, Telekommunikation, BIO-Informatik)
- Augenfehler (Schielen -> rechtes Auge = 25% Sehkraft), linkes Auge = 100% Sehkfraft
- einwandfreies Polizeiführungszeugnis (das erweiterte FZ ist ebenfalls ohne Eintrag)
- 2006 mit T2 gemustert
- 2008 (während meiner Ausbildung) T5 gemustert -> aufgrund meines Augenfehlers
Nun zu meiner Perspektive und den daraus resultierenden Fragen:
Ich möchte definitiv zur BW und dort entweder die Laufbahn FW - Truppendienst oder
die Laufbahn FW - allgemeiner Fachdienst (jeweilige Verpflichtungszeit = 12 Jahre)
durchlaufen bzw. mich darauf bewerben.
Darüberhinaus würde ich mich gerne für die Gebirgsjägerausbildung ausbilden lassen.
Allerdings muss ich mich ja bereits bei dem Beratungsgespräch / Bewerbungsgespräch
für eine der o.g. Laufbahnen entscheiden. Traumhaft wäre natürlich meinen erlernten
Beruf weiter ausführen zu können, z.B. im allgemeinen Fachdienst.
Weiterhin habe ich bereits 3 von 5 Disziplinen des DSA erfolgreich absolviert und
habe somit keine weiteren körperlichen Einschränkungen. Ebenso bin ich seit 2 Jahren
Sportschütze und kann meine Treffsicherheit (aufgrund meines schlechten Auges) dennoch untermauern.
Hieraus ergeben sich nun folgende Fragen (für mich):
1. Kann ich überhaupt noch mit den beiden Musterungswerten einen Versuch unternehmen?
2. Wenn "ja" (zu 1.) - Werde ich auch mit einem Sehverhältnis von 100:25 (links:rechts) an einer Waffe ausgebildet?
-> Darf ich überhaupt schießen?
Am 16.07.12 habe ich einen Beratungsgespräch bei einem Wehrdienstberater in Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern.
Außer für eine ordentliche Vorbereitung sorgend, was sollte ich in dem Gespräch noch beachten?
Welche zusätzl. Unterlagen sollte ich mitnehmen? (IHK-Abschluss, Schulzeugnis?, Bewerbung?)
Ich hoffe dass ihr mir die ein oder andere Frage beantworten könnt. :-)
Egal ob zufriedenstellend oder nicht, ob überhaupt eine Laufbahn in Frage kommen kann,
wird mir der Wehrdienstberater beantworten können.
Danke schon mal im Vorraus,
Steven
Du wirst weiter wegen deinem Auge nicht tauglich sein- daran hat sich ja nichts geändert.
Mit dem Schießen hat das übrigens auch nicht wirklich was zu tun.
Schade, das wäre bitter ;-)
Ich lass das einfach mal auf mich zu kommen, allerdings trage ich diesen Gedanken auch mit mir herum.
Danke für die Antwort.
Eine Bewerbung wird nich mal angenommen, werden wegen des Status T5!
Mir geht nur nicht in den Kopf, dass ich schon T2 gemustert wurde?
Also entweder haben die Ärzte den Tag nicht auf meine Werte geachtet
oder ich habe 2006 einfach nur "Glück" gehabt.
Nun ja, dann heißt's wohl weiterhin ziviles Berufsleben.
Das Gespräch mit dem WDB kannste dir sparen.
Wenn du es versuchen willst, dann stell nen Antrag auf Nachmusterung. Da sich aber an deinen Augenwerten ja nichts geändert und sich die Musterungsvorschrift eher noch verschäft hat, wird das Ergebnis so bleiben.
Ja- evtl. hat der erste Musterungsarzt den Wert übersehen oder es war damals noch nicht so ausgeprägt.
So oder so, im Grundwehrdienst wäre es vllt nicht aufgefallen, aber spät. bei der Bewerbung zum SaZ.
Versuchen werde ich es, aber wenn die Vorschriften verschärft und angehoben wurden,
dann ist es egal was ich versuche.
Spätestens beim Dienstantritt in der Kaserne und der Voruntersuchung wäre den Ärzten
bestimmt der Augenfehler aufgefallen (übrigens habe und kann ich diesen nicht verschwiegen / verschweigen).
Ich werde Rückmeldung geben, wer weiß was mir im KWEA alles erzählt wird.
Wie willst du es bitte versuchen?
Es ist einfach nicht möglich, weil man sich mit T5 nicht bewerben kann!
Somit müßte man erst eine Nachmusterung machen, die aber in dem Fall keinen Sinn macht.
Also laß es und verschwende nicht deine Zeit und die von Karriereberatern und Sachbearbeitern.
Das ist kein ziviles Verfahren wo man sich "einfach so" bewirbt.
Der Zug ist nicht nur abgefahren, er war niemals da und wird auch nie kommen.
Langsam, langsam, im KWEA wird Ihnen erzählt, dass Sie aktuell auf dem Stand "T 5 = untauglich" sind! Dann müssen Sie einen Antrag auf Nachmusterung stellen, weil Sie so lange das Zentrum für Nachwuchsgewinnung mit Verweis auf die festgestellte Untauglichkeit nicht zu einem Test-Termin einläd!
Und wenn Sie Ihrem Antrag auf Nachmusterung keine Unterlagen beilegen können, aus denen eine eindeutige Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes entnommen werden kann, dann erhalten Sie ein formloses Schreiben, mit dem Ihr Antrag abgelehnt wird! Konsequenz wird sein, dass Sie dem ZNwG gegenüber nach wie vor untauglich sind, weshalb man Sie dort nicht einladen wird ...
Gut, dann wird sich das am Montag ja von selbst erledigen. ;-)
Es war eine Überlegung wert und da ich ja meinen Augenfehler nicht wegzaubern kann,
wird es wohl bei der Ablehnung bleiben, da haben jene Moderatoren schon recht.
Danke für die Einblicke und Antworten.
Ein gut gemeinter Rat:
Den Gesprächstermin kann man sich in so einem Fall sparen..
Diesem Rat werde ich wohl nachkommen,
da es bei der T5-(Nicht)Eignung bleiben wird.
Es macht keinen Sinn auf "irgendwas" zu hoffen,
dass eh nie eintreten kann.
Danke nochmals ;-)
Hallo,
ich weiß nicht, ob dir das weiterhilft, aber ich war im April an der OPZ.
Hab als Kind geschielt und dadurch haben sich meine Augen unterscheidlich entwickelt.
Mein linkes Auge hat 120% Sehkraft, mein rechtes Auge ist in der Entwicklung einfach, durch falsche Behandlung/gar keine Behandlung, stehen geblieben und hat nur etwa 60% Sehkraft.
Daraus resultierend habe ich leider kein Stereosehen.
Trotzdem wurde ich T2 gemustert und hab die Offizierseignung bekommen.
Leider fallen viele Verwendungsreihen durch das nicht vorhandene "räumliche Sehen" raus, aber wenn du flexibel bist, könnte trotzdem was für dich dabei sein.
Liebe Grüße
Lucky
Brille trage ich allerdings nicht, die Sehschärfe wird dadurch nicht wesentlich verbessert und ausserdem würde ich dann aussehen wie Quasimodo...links Fensterglas, rechts mega Lupe.. :o!
@Lucky Luke: Du hast aber auf dem schwächeren Auge immerhin noch 60%. Der TE hat aber nur 25% und wurde schon einmal als untauglich eingestuft.
An sich ist das aber ganz einfach. Wir machen ja kein Geheimnis aus den Grundlagen für die Musterung.
Also bei Google (oder einer anderen Suchmaschine) "ZDv 46/1" eingeben. Die aktuelle Version vom 1.9.2010 suchen (ja, die ist auf der Seite zu finden, die wir hier nicht verlinkt haben möchten ;) ) und dann bei den 20er Gesundheitsnummern nachschauen.
@Lucky_Luke:
Das ist bei mir genauso ... fehlendes Stereosehen, daher habe ich ja die T5-Eignung in Berlin erhalten.
Die ZDv habe ich gerade geöffnet und das sieht alles nicht sehr vorteilhaft im Bereich der Augen aus,
daher wird das nichts werden.
Tja, ich weiß nicht, ob es an den 35% Unterschied liegt, aber ich wurde 3mal gemustert und 3mal ist T2 herausgekommen...dazu muss ich allerdings sagen, dass das meine einzige "körperliche Fehlbildung" ist, wäre sonst T1 gemustert worden, haben alle 3 Ärzte gesagt. Auch sonst bin ich topfit und war jahrelang Leistungssportler...!
Ich würde dir raten es einfach wieder zu probieren...
Ich hab jetzt mal nachgesehen, laut der zdv müsstest du eigentlich T3 gemustert werden.
Bei T3, Zitat:"Strabismus.
Nystagmus, soweit die Sehschärfe
auf dem besseren Auge 0,63 und
auf dem schlechteren Auge 0,2 ist."
Hab den Punkt auch gerade auf meinem Bildschirm,
allerdings verstehe ich bis heute nicht warum ich 2006 mit T2 gemustert wurde,
zumal ich noch einen Befund von einem Augenarzt - Facharzt für Strabismus / Nystagmus
einholen musste. Dort wurde das selbige bescheinigt.
Zu der Zeit trug ich noch eine Brille, allerdings hat diese nichts korrigieren / ausgleichen können.
Die Werte mit und ohne Brille waren identisch...
Nun ja, ich halte es dennoch für aussichtslos, da mit T3-Eignung nichts mehr zu holen ist.
Und den Antrag auf Nachmusterung werde ich wohl auch in der Pfeife rauchen können (sinnbildlich gemeint),
da sich die Sehkraft selten im Alter von 24 Jahren verbessert....
Danke für deine Antworten
Der Tauglichkeitsgrad 3 bedeutet aber "nicht verwendungsfähig"
Obacht- nicht T3 mit IIIer-Gradation bei den Tauglichkeiten verwechseln.
Wegen fehlendem Stereosehen wird man übrigens eigentlich nicht komplett ausgemustert.
@KlausP: Korrekt, aber ich schrieb "Nun ja, ich halte es dennoch für aussichtslos, da mit T3-Eignung nichts mehr zu holen ist" -> das war schon 2006 so.
Die Graduation fließt ja in die ganzheitliche Bewertung ein, allerdings ist das fehlende Stereosehen schon ein Problem.
Das Problem ist denke ich eher, die Sehstärke von 25% auf dem schielenden Auge.
Selbst die Schieloperation im Alter von 7 Jahren konnte daran nichts mehr ändern.
Hinzukommt dass ich im Bereicht der Informatik tätig bin und als Administrator auch sehr stark beide Augen in Anspruch
nehme, das bedeutet für mich, ca. 9-12 Stunden am Tag vor dem Monitor sitzen und Probleme beheben / vermeiden.
Alles nicht förderlich, so wie das schon auf der ersten Seite festgestellt wurde.
Bei der Tauglichkeit gibt es keine gesamtheitliche Bewertung- jede Gesundheitsziffer kann für sich eine Untauglichkeit bewirken. Auf der anderen Seite führt nicht die Summe mehrerer Gesundheitsziffern zur Untauglichkeit (es sei denn, dass durch eine ungünstige Konstellation keine Verwendungen mehr über bleiben).
Also- IIIer Gradationen führen zu T2- egal wie viele man davon hat. Eine einzelne Ver-Gradation führt zu T4, eine einzelne VIer-Gradation führt zu T5- unabhängig von den anderen Gesundheitsziffern.
Somit kann ich mir schon mal die 3 Punkte zusammenreimen, welche dazu geführt haben, dass ich T5 bekam.
Ich denke das der Diplopie ausschlaggebend war:
Manifeste Diplopie (ständiges Doppeltsehen
im physiologischen Blickfeld).
-> Allerdings nur Spekulation.
Oh ja, DAS macht auf jeden Fall sinn.