Hallo!
Ich habe im November 2011 von SAZ 8 auf SAZ 12 Mannschaftslaufbahn weiterverpflichtet.Dafür habe ich die Weiterverpflichtungsprämie von 6000Euro bekommen.Diese wurde natürlich mit knapp 1900 Euro versteuert :(
Ein Kamerad von mir arbeitete vor seiner Dienstzeit bei,Mercedes Benz und bekam.einmal eine Sonderprämie als Gewinnbeteiligung.Bei seiner Einkommenssteuererklärung bekam er den komplett bezahlten (erhöhten) Steuerbetrag wieder zurück.
Ich ging also davon aus,dass es mit dieser Weiterverpflichtungsprämie das Gleiche ist und ich wenigstens einen Teil davon wieder bekomme.
Gestern bekam ich von meiner Steuerberaterin meinen Einkommensteuerbescheid zurück und mich hat fast der Schlag getroffen.Sie hat mir den gleichen Betrag ausgerechnet,den ich ansonsten auch bekomme.Also laut dieser Einkommensteuererklärung bekomme ich nichts von der Steuer der Prämie zurück.
Kann mir bitte jemand helfen,dass ich wenigstens einen Teil wiederbekomme?
Das muss doch irgendwo festgesetzt sein,wie sich das mit solchen Sonderzahlungen bei der Einkommensteuererklärung verhält.
Vielen Dank!!!
Wie sollen wir dir da helfen, wenn eine Fachfrau deine Erklärung gemacht hat.
Die kennt deinen Fall komplett und wir nicht.
Nur so viel, du kannst die Erklärung von jemand anderem nie so Pauschal miteinander vergleichen.
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Zum Thema wie Sonderzahlungen Einkommensteuerlich zu behandeln sind, das steht im Einkommensteuergesetz, in den Einkommensteuerrichtlinien und in den Lohnsteuerrichtlinien.
Meines Wissens nach gibt es dort keinen Passus, der besagt das die Verpflichtungsprämie ermäßigt zu bestehen oder gar Steuerfrei ist.
Da ich aber schon eine Weile aus dem direkten Steuerrecht raus bin ist diese Aussage aber nicht hundertprozentig.
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Könnte ja sein, dass hier imForum jemanden gibt,der bei seuner Steuererklärung etwas heraus bekommen hat.Dafür gäbe es wiederum eine Grundlage.Diese könnte man der Steuerberaterin zur Nachberechnung vorlegen.
Warum fragen Sie nicht die Steuerberaterin, warum Ihre Prämie so versteuert wird, wie sie es berechnet hat? Sie wird von Ihnen bezahlt und müsste es Ihnen auch erklären können.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat er ja den Einkommensteuerbescheid schon bekommen.
Da wird ihm wohl nichts anderes bleiben als schnellstens mit seiner Steuerberaterin zu sprechen, denn für einen Einspruch bleibt ja nur ein Monat zeit. Danach ist der Bescheid bestandskräftige.
Aber da hier keiner den Bescheid kennt wird man auch nicht mehr dazu sagen können, außer dem was ich oben schon geschrieben habe.
Das habe ich schon verstanden. Mein Steuerberater bespricht mit mir die Erklärungen bevor sie unterschrieben und abgeschickt werden. Und wenn dann der Bescheid bekommt, prüft er ihn und wenn ich dann noch Fragen habe, lasse ich mir das solange erklären, bis ich es verstanden habe. Das ist sein Job.
Und ich erkiläre nicht nur für mich sondern auch noch für ein paar andere Rechtspersönlichkeiten.
Auch bei Steuerberatern gibt es solche und solche.
Da verdient dein Steuerbberater warscheinlich auch einiges mehr an dir als das beim TE der fall sein dürfte.
Gar keine Frage: Wie gesagt: Ich, meine Frau, meine Kanzlei, ein Verein, eine GmbH, ein Fonds als steuerliches Sondervermögen ....
Damit kannst du ja schon einen Steuerberater allein beschäftigen.
Von einer Menge an Finanzbeamten mal ganz zu schweigen. ;D
So schlimm ist es ja auch wieder nicht. Aber Fragen hatte ich schon als ich noch beim Bund und meine Frau in der Ausbildung war. Die habe ich mir schon damals erklären lassen und da hatte ich so ca. 100 DM-Rechnungen.
Nein,ich habe die Erklärung noch nicht abgeschickt.Mir scheint,dass die Steuerberaterin noch nicht einmal geschaut hat,wie es sich mit Versteuerungen solcher Art verhält.Deswegen suche ich Rat in diesem Forum,bzw.es muss ja schon jemand in diesem Forum seine Steuer gemacht haben,der solch eine Prmämie bekommen hat.Ich schätze,dass das Versteuern des Geldes von förmlichen Anerkennungen mit Geldprämie das selbe ist...
Für Förmliche Anerkennungen gibt es kein Geld bsondern maximal Sonderurlaub! Nicht mit Prämien im Rahmen der leistungsgerechten Besoldung verwechseln.
dann war es eine.Leistungsprämie
Wie gesagt, ich möchte bloß wissen ob es jemanden gibt,der weiß,wie ich etwas von der Versteuerung der Weiterverpflichtungsprämie bekomme.
Wenn etwas ermäßigt besteuert wird, dann sind das Ausnahmetatbestände, die entweder im Einkommensteuergesetz oder in der Einkommensteuer- oder Lohnsteuerdurchführungsverordnung festgelegt sind.
Also Google befragen ob das der Fall ist.
Übrings kann man eine Leistungsprämie nicht mit der Weiterverpflichtungsprämie verglichen, zumindest nicht im Steuerlichen Sinn.
Und wenn du schon eine Steuerberaterin bezahlst, dann soll sie für ihr Geld auch ihre Arbeit vernünftig machen.
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Die Leistungsprämie wird ganz normal mit dem Gehalt ausbezahlt und ganz normal in der Progression versteuert.
So wird es vermutlich auch mit der Verpflichtungsprämie sein.
Ich sehe auch keinen Sinn in einer ermäßigten Besteuerung oder gar Steuerbefreiung.
Und wenn sie normal versteuert wird, dann ist der entsprechende Steuerabzug schon über die Lohnsteuer erfolgt. Und ich gehe mal davon aus, dass die WBV das richtig eingeordnet hat.
Im Monat der Auszahlung ist dein Steuersatz durch die Progression höher als in den anderen Monaten, was aber ja über die Einkommensteuererklärung wieder ausgeglichen wird.
Das du auch von den gezahlten Steuern auf die Verpflichtungsprämie was wieder bekommst, dafür spricht die Tatsache, dass du genauso viel wieder bekommst, wie in den Jahren in denen du keine Verpflichtungsprämie zu versteuern hattest.
Denn dein Einkommen in dem Jahr ist ja um 6000 Euro höher als in den anderen Jahren und somit ist auch dein Steuersatz und die dadurch entstandene Steuer höher als in den vergangenen Jahren.
Wobei deine Abzugsfährgen Kosten durch die Verpflichtungsprämie ja nicht höher geworden sind, da du ja keine extra Aufwendungen hattest um die Verpflichtungsprämie zu bekommen.