"Das Bundesfinanzministerium plant ab dem kommenden Jahr, sogenannte geldwerte Vorteile von Reservisten zu besteuern.
Dazu gehören z. B. die Bereitstellung der Unterkunft während einer Wehrübung sowie die Reisekostenzuschüsse für Familienheimfahrten und die Verpflegung – auch während einer sogenannten dienstlichen Veranstaltung (DVag).
Der Reservistenverband glaubt, dass dies zu einer Demotivation vieler Reservisten führen wird und diese dann ihr Engagement fürs Land einschränken oder gar einstellen werden."
- Info vom Reservistenverband
Wenn DAS wirklich so durchkommt, schmeisse ich aus Prinzip hin. Jedesmal für ´ne WÜ oder DVAG unter der Woche nehme ich
unbezahlten Urlaub und muss mit meinem Chef um Freigabe ringen, finaziell hält sich das ungefähr die Waage, und jetzt soll ich quasi auch noch Geld mitbringen, um meinem Land zu dienen?!?!
Was haltet ihr davon, Kameraden?
Gruss
Hagen
Zitat von: Opa_Hagen am 14. Juli 2012, 11:50:21"Das Bundesfinanzministerium plant ...
Schon Feldmarschall Helmuth von Moltke wusste, dass kein Plan die erste Feindberührung überlebt ;) !
Ich habe die Mail vom Verband auch bekommen aber zugegeben noch nicht länger darüber nachgedacht. Die Frage wäre doch: Was unterscheidet die "geldwerten Vorteile" durch FWDL und WÜ von anderen zu versteuernden Leistungen? Früher waren das Pflichtdienste aber das ist ja heute nicht mehr so. Wenn sonst "Einladung" statt "Einberufung" steht, verliert das ganze eben auch die Zwangswirkung und dann ist es nun einmal freiwillig. Aber ich denke noch einmal darüber nach wenn ich mehr Zeit habe.
... dann auch hier.
Wenn die Leistungen versteuert werden, können auch Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Da wären z. B. "doppelte Haushaltsfühung", die insbesondere in den ersten Tagen / Wochen mit Pauschalbeträgen hohe "Absetzungen" ergibt - so dass vermutlich der "Gewinn" dieser Tätigkeit eher ein steuerlicher Verlust wird (inklusive viel Papierkram).
Guten Tag Kameraden,
ich habe beim Petitionsausschuß des Bundestages gegen diese Bestimmung des Jahressteuergesetzes 2013 eine Petition eingereicht.
Die Petition hat die ID-Nummer 25776 erhalten, und ist jetzt seit Mittwoch auf der Internetseite des Bundestages, Rubrik öffentliche Petitionen , unter dieser Nummer veröffentlicht und kann mitunterzeichnet werden.
Ich bitte deshalb alle Kameraden der Reserve und aus der aktiven Truppe, die diese tolle Idee ebenso als Unfug empfinden wie ich, die Petition zu unterzeichnen. (Geht online sehr einfach).
Herzlichen Dank!
Hier der Link zur Bundestagsseite direkt zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=25776
Vielen Dank an die Kameraden, die das mit der Mitzeichnung unterstützen!
Lieber Fragensteller,
ich bin zwar nicht betroffen, aber Ihre Idee finde ich nicht sonderlich gut. Sie begründen sie u.a. damit, dass während eine WÜ ja die laufenden Kosten im privaten Umfeld weiterhin anfielen. Sie begründen es weiter damit, dass die Sachleistungen der Bw keinen zivilen Standard hätten. Und Sie erwähnen, dass es Fälle geben könnte, dass ein Wehrübender noch Geld mitbringen müsse.
Alles Drei trifft nicht zu: Verdienstausfall wird bis auf wenige Ausnahmen zu 100% von der Unterhaltssicherungsbehörde übernommen. Der Gesetzgeber differenziert bei geldwerten Vorteilen nicht nach der Qualität eines Vorteils, sondern setzt für die einzelnen Gruppen Pauschalbeträge an, so auch hier. Schließlich ist der Wehrsold und weitere Leistungen bei Wehrübungen ohne Ausnahme deutlich höher, als Abzüge für den geldwerten Vorteil.
Gar nicht berücksichtigt haben Sie bei Ihrer Argumentation, dass Sie durch diese Steuerabzüge erstmals Gelegenheit bekommen, Kostenaufwände im Rahmen der WÜ bei der Steuererklärung geltend zu machen. Und das können je nach Einzelfall deutliche Vorteile für Sie bringen. F-K hat hierzu ja bereits geschrieben.
Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz endlich das eingelöst, was viele Bürger immer von ihm verlangten: Transparenz und Steuergerechtigkeit. In diesem Beispiel ist dem Bundesfinanzminister vollkommen klar, dass der Fiskus unter dem Strich Verlust machen wird.
@ Migu:
Bei der Truppenverpflegung hat man tatsächlich eine Ersparnis.
Ob eine ZWANGSWEISE Unterbringung in ein Zelt auf dem Biwak tatsächlich ein "geldwerter Vorteil" ist, kann sicherlich diskutiert werden.
Für mich wird es halt noch mehr Schreibkram - grundsätzlich bin ich allerding für die Abschaffung von Ausnahmen (auch wenn es hier im Einzelfall nicht einfacher wird).
Wenn diese Gesetzesänderung durchkommt, dann wird so mancher engagierter res die Flinte ins Korn werfen - ob man nun unterm strich weniger verdient oder nicht, ist dabei mMn nicht erheblich - aber den Papierkrieg dürfte es so manchem wohl nicht wert sein.
Desweiteren führt dies dann wieder zu einer Verfestigung des "Berufsreservistendaseins", da man als Student oder Arbeitsloser ja sowieso nicht über dem Freibetrag liegen wird und somit sich für diese Personengruppe nicht ändert, während für den Spezialisten, der als Fw/Offz d. R. die gewünschten Mangelqualifikationen mitbringt, der Wehrdienst noch unattraktiver wird. Kann man ja gut in Opa Hagens Post sehen - so mancher übt in seinem Urlaub, weil es nicht anders möglich ist - und dann als Dank dafür, dass man evtl. persönliche Entbehrungen auf sich nimmt (WÜ sind ja nicht immer so gut in einklang mit Familie und Beruf zu bringen) den dürftigen Zuverdienst noch weiter zusammenstreichen, ist definitiv ein Schritt in die falsche Richtung.
Hm kann anscheinend meinen Post nicht editieren :o
Nachtrag:
Insbesondere ist es mMn unpraktisch, wenn man Leistungen versteuern muss, die man nicht in Anspruch nehmen möchte, aber einem gewissermaßen aufgezwungen werden - ein Beispiel dafür ist die Unterkunft: Wieso muss ich die Unterkunft versteuern, wenn ich in der Nähe der Kaserne wohne und deswegen eh Heimschläfer bin? Oder aber wie F_K schrieb: Geldwerter Vorteil durch Wohnen in der Dackelgarage? Ich glaube kaum.
.... also auf die Bewertung des "gemeinsamen Wohnens" (=Gemeinschaftsunterkunft?) in der Dackelgarage bin ich auch gespannt.
M.W. gibt es bisher nur pauschale Bewertungsansätze für die Unterkunft in Gebäuden. Und ein Zelt ist definitiv kein Gebäude.
@ HCRenegade, das Sie keine Lust haben, eine Steuererklärung (als Student) abzugeben, ist aus einer Sicht nun die am Wenigsten überzeugende "Argumentation" gegen diese gesetzliche Bestimmung. Im Übrigen: Was haben der Bedarf an speziellen Verwendungen als Beorderungsdienstposten, was haben Probleme, die Mancher hat, bei seinem Arbeitgeber für Wehrübungen freigestellt zu werden, was haben die ggf. vorhandenen Probleme mit der privaten Lebensgestaltung zu Hause, mit diesem Aspekt zu tun? Richtig: Sie stehen in keinerlei sachlichem Zusammenhang, sondern entstehen ausschließlich in der individuellen Einschätzung und emotionalen Gemengelage. Außerdem: Was wird hier finanziell "zusammen gestrichen, wie Sie es hier behaupten? Wenn es mich nicht täuscht, haben in einem früheren Thread hierzu der Kamerad F_K und andere durch entsprechende "Modellrechnungen" genau das Gegenteil bewiesen.
Irgendwann einmal haben Sie gschworen oder gelobt, "das RECHT und .... tapfer zu verteildigen", haben Sie das mittlerweise elegant "vergessen"?
Nachtrag zum Thema "Versteuerung" von Bezügen während freiwilliger Wehrdienstleistung.
Im Rahmen der Umsetzung der Gesetzesvorgabe wird die Finanzverwaltung Ausführungsbestimmungen erarbeiten, wie das sonst auch gemacht wird. Wie bei anderen Fragen auch, kann es dabei zu finanzgerichtlichen Entscheidungen kommen, so ggf. auch, falls eine Zeltunterkunft steuerlich genauso berechnet werden sollte, wie eine ortsfeste Unterkunft in einer Liegenschaft. Wie gesagt: Hier gibt es derzeit noch keine verbindliche Ausführungsbestimmung.
Im Übrigen gilt der Grundsatz: Besteuert wird, was tatsächlich (in diesem Fall als "geldwerter Vorteil" in Anspruch genommen wird! Insofern kommt es überhaupt erst einmal darauf an, ob ein ÜbTrTl überhaupt für seine(n) Reservisten Unterkünfte bereitstellen kann oder der steuerpflichtige Reservist einen Antrag auf Befreiung von eben dieser Verpflichtung stellt etc. Es gibt also neben der persönlichen Präferenz (wie in Ihrem Fall, HCRenegade, dass Sie die bereitgestellte Unterkunft für die bernachtung gar nicht in Anspruch nehemen müssen) auch schlicht und ergreifend die Situation, dass kein Übernachtungsraum zur Verfügung steht. Beides wird in der Ausführungsbestimmung zu berücksichtigen sein.
Vom Grundsatz her ist der Wehrübende erst einmal zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, genauso, wie er zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet ist (jedenfalls war das 2010 noch so).
Stimmt genau - das ist nach wie vor unverändert so. Dennoch erwirkt man mit der Inanspruchnahme der kostenfreien Unterkunft und Truppenverpflegung einen tatsächlichen geldwerten Vorteil, der zu steuerlichen Abzügen führen muss.
Jedoch bedenken einige Kameraden bei ihrer Argumentation nicht, dass in dem Moment, wo ihnen Steuern abgezogen werden, andererseits ihnen durch diese Tätigkeit entstehende Aufwendungen auch steuerlich geltend machen können. Also zum Beispiel die An- und Rückfahrten zur WÜ, ggf. Wochenendheimfahrten etc. Der Bund erstattet je gefahrenem Km nur 0,20 EUR. Die tatsächlichen Kosten sind höher und können entsprechend steuerlich geltend gemacht werden. Ebenso wie andere im zusammenhang mit einer WÜ entstehenden Kosten, zum Beispiel Abnutzung/Reinigung privater/Beschaffung von uniformen für (Teil-)Selbsteinkleider, wenn ihnen der dienstherr keinen DA zur Verfügung stellt etc. pp.
Außerdem handelt es sich bei den Pauschbeträgen für solche geldwerten Vorteile (rund 200 EUR Verpflegung, rund 90 EUR Unterkunft etc.) um wirklich zu vernachlässigende Größenordnung. Wer bedenkt, dass er für die private Nutzung eines firmeneigenen PKW 1 Prozent des Brutto-Anschaffungspreises des KFZ versteuern muss, dann dürften sämtliche Argumente hier á la: "Leistungen werden "zusammengestrichen" nicht mehr haltbar sein.
Zitatfirmeneigenen PKW 1 Prozent des Brutto-Anschaffungspreises des KFZ versteuern muss
auch dies mein lieber Migu ist die Möglichkeit eines pauschalen Ansatzes und kein Muss. Andere Möglichkeiten gibt es auch hier.
;)
Zitat von: miguhamburg1 am 23. Juli 2012, 11:28:53
Irgendwann einmal haben Sie gschworen oder gelobt, "das RECHT und .... tapfer zu verteildigen", haben Sie das mittlerweise elegant "vergessen"?
Ich weiß nicht, was das jetzt mit meinen Aussagen zu tun haben soll, aber mWn sollen Gesetze den Menschen dienen und nicht der Mensch einfach nur stumpf eine Marionette der evtl. veralteten und/oder unzweckmäßigen Gesetze sein.
Der Bedarf an bestimmten Verwendungen hat einfach damit was zu tun, als dass sich eine WÜ finanziell betrachtet nun mal für einen Hartz-4-Empfänger mehr lohnt als für einen Arzt mit Berufserfahrung, der ein entsprechendes Einkommen generiert und dann durch noch mehr Papierkram und Verwaltungsakte zusätzlich zu ggf. persönlichen Entbehrungen einfach keine Lust mehr hat auf eine WÜ.
Und gerade die Spezialisten werden doch in der Reserve gebraucht, und nicht der 35-jährige HG/StUffz (alter Art)/OFw im Truppendienst, der (warum auch immer) im Zivilleben keinen Anschluss gefunden hat.
Ich persönlich finde das nicht unsachlich, es ist halt einfach so, dass damit nunmal (berufstätige) Res vergrault werden (ob unterm Strich nach viel Papierkrieg ein finanzielles Minus entsteht oder nicht, soll jetzt mal außen vor bleiben). Ich habe solche reaktionen wie von Opa Hagen schon mehr als einmal im Netz gelesen und ich kann diese Reaktion nunmal völlig nachvollziehen.
Anstatt die Attraktivität von WÜs zu erhöhen, wie es ja schonhal im Zuge der Umstrukturierung von der übergeordneten Führung angedacht war und was auch hier oder in anderen Foren diskutiert wurde, wird jetzt genau das Gegenteil erreicht.
Können oder mögen Sie es nicht verstehen, lieber Kamerad? Es geht doch lediglich darum, im Rahmen einer sowieso anstehenden Steuererklärung drei bis vier Angaben mehr zu machen? Wo ist da denn nun das Unzumutbare? Wo ist der "Papierwust", über den hier gelegentlich herumschwadroniert wird? Und vor allem: Wie leiten Sie daraus einen Atrraktivitätsverlust her?
BTW: Dass mit dieser Gesetzesnovelle einer der wnigen Fälle von Steuergerechtigkeit realisiert wurde (deren Fehlen an anderer Stelle gerne lauthals - und zu recht - bemängelt wird, fällt leider mit so einem Vorbringen wie Ihrem unter den Tisch!
@ Migu:
Der von HC Renegade angesprochene Punkt ist sicherlich wichtig:
- Wenn aus Gründen der "Steuergerechtigkeit und Vereinfachung" eine Ausnahme für Wehrübende und FWDLer wegfallen soll / muss, kann man dies sicher begründen.
- WENN man diesen Dienst aber weiterhin attraktiv halten möchte (politischer Wille) so hätte man gleichzeitig die "Gesamtvergütung" entsprechend anheben sollen bzw. erläutern, dass durch die Versteuerung alles "besser wird" (was für FWDLer bestimmt nicht der Fall ist).
So entsteht schon der Eindruck, dass dieser Dienst politisch nicht "geliebt wird".
Das andiskutierte Beispiel "Firmen PKW" ist da ein Super Beispiel - die Art der Pauschalversteuerung ist eine massive SUBVENTION der Personen, die solche Fahrzeuge fahren sowie der Autoindustrie.
Mit Steuerpolitik wurde und wird immer versucht, politisch zu steuern - die Autoindustrie hat eine gute Lobby, die Wehrübunden halt keine.
Ist halt eine traurige Wahrheit.
(Papierwust: Der wird tatsächlich gewaltig für alle Beteiligten:
- Ich muss endlich mal immer ein Abrechnung erhalten, die einbehaltene Steuer muss ausgewiesen werden (4 WÜs pro Jahr).
- Ich darf meine Reisekosten, die Verpflegungspauschale jeweils angeben, ermitteln welche WE zu Hause / im Dienst, dazu Erfassung der privat gekauften Ausrüstung, ggf. Erfassung der DVags - und alles so, dass der Finanzbeamte dies nachvollziehen kann - dass ist in einer Stunden nicht zu schaffen.)
Na, dann warten wir mal die noch ausstehenden Ausfühungsbestimmungen ab...
Ich bin kein 'Berufsreservist' sondern knappse mir die Zeit für meine WÜ's mühsam ab. (nehme Urlaub usw.) Ich mag das in Aussicht gestellte Prozedere nicht wirklich. Aber ich habe vor langer Zeit einmal folgendes gesagt:
,,Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe."
Und daran werde ich mich auch bei etwas unbequemen Steuerwirdrigkeiten halten. Insofern wird das ganze auf mein Engagement keinen Einfluss haben.
@ F_K:
Bist du dir denn sicher, dass sich finanzielle Aufwendungen während der WÜ dann zukünftig versteuern lassen? Also ich bin weder Jurist, noch Steuerberater, aber ich poste mal ein Zitat, dass ich aus dem Forum von Augsburgers Petition gelesen habe (ohne Anspruch auf Richtigkeit).
Also diesbezüglich möge mich jemand von euch erleuchten.
Zitat:
"Die beabsichtigte Besteuerung eines angeblichen geldwerten Vorteils für Reservisten bei neuerdings "freiwilligen" Reservistendiensten (früher "Wehrübungen") halte ich auch für steuerrechtlich systemwidrig.
Früher hatte ich versucht, meine Aufwendungen als beruflich veranlaßte Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, die ich als Reservist allgemein, bei dienstlichen Veranstaltungen (DVag) und Wehrübungen hatte. Der Finanzgerichtshof Niedersachsen hat mir das mit der Begründung abgelehnt, daß diese Aufwendungen nicht der Ausübung, Vorbereitung oder Weiterbildung für einen Beruf dienten, mit dem ich Einnahmen erzielen wolle.
Jetzt plant das Bundesministerium der Finanzen, sog. geldwerte Vorteile von Reservisten zu besteuern, u.a. die Bereitstellung der Unterkunft während einer Wehrübung sowie die Reisekostenzuschüsse für Familienheimfahrten und die Verpflegung – auch während einer sogenannten dienstlichen Veranstaltung (DVag). Für alles das gilt m.E., daß diese angeblichen Vergünstigungen nicht im Zusammenhang mit einem Beruf stehen, mit dem Reservisten Einnahmen erzielen. Eine Unterkunft während einer Wehrübung ist nicht mit einer Zweitwohnung zu vergleichen, die ein Arbeitnehmer am Ort seiner Arbeitsstätte nehmen muß und sogar steuerlich absetzen kann.
Juristisch ist dieses steuerrechtswidrige Vorhaben des Finanzministeriums m.E. leicht angreifbar, spätestens bei der nächsten Reservistenübung 2013. Mit meinem Präzedenzurteil könnte ich gegen evt. Bescheide der Wehrverwaltung angehen, die mir demnächst geldwerte Vorteile in Rechnung stellen. Aber muß ein solcher Unsinn auch wieder erst vom Bundesfinanzgericht gestoppt werden?
Ich wünsche mir eine klare Entscheidung des Bundestages: Entweder wird der Wehrsold besteuert und ist steuerrechtlich eine Einnahme (natürlich in angemessener Höhe). Dann müssen auch Werbungskosten dafür abgesetzt werden können. Oder der Wehrsold ist keine Einnahme. Dann dürfen auch angebliche Vergünstigungen nicht besteuert und Werbungskosten nicht abgesetzt werden."
@ HC Renegade:
Wenn die EINNAHMEN nicht versteuert werden (derzeit der Fall), dann dürfen auch keine Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Wenn zukünftig der Leistungszuschlag und andere Dinge versteuert werden, dann können auch Ausgaben in Verbindung damit abgesetzt werden.
Ich bewerte Dein Zitat einfach mal so - In Petitionen steht sehr oft viel "Mist".
(Ich bin weder Jurist noch Steuerfachmann und führe hier keine Beratung durch - ist also nur mein Verständnis der Materie).
Gut, wenn das so ist, dann geht es ja noch.
Wie gesagt, ich garantiere keine Richtigkeit für obiges Zitat, aber es gab mir halt zu denken.
Wie sieht es aus? Ich lass jetzt, dass bei "kurzzeitigen" Dienstleistungen alles beim Alten bleibt. Denn auch ein SaZ/BS hat bei Kommandierungen bis zu 3 Monaten steuerrechtlich keinen Zweitwohnsitz, sondern ist nur kommandiert und welcher Dienstleistende ist länger als 3 Monate auf WÜ außer im Ausland.
Auch bei der NGO AVAAZ wurde nun eine Aktion gegen die Besteuerung von Reservistendienstleistungen gestartet.
Virtuelle Unterschriften zur Unterstützung können geleistet werden unter:
http://www.avaaz.org/de/petition/Keine_Besteuerung_von_Reservistendienstleistungen/?chiBrbbmkg
ARK
Zitat von: Schamane am 27. Juli 2012, 18:53:09
Ich las jetzt, dass bei "kurzzeitigen" Dienstleistungen alles beim Alten bleibt.
Das halte ich für Beruhigung. Zwar wurde inzwischen "gesagt", dass Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten weiterhin steuerfrei bleiben sollen. Aber "durch" ist das längst noch nicht. Wesentlich wichtiger als die vorgenannten "Kleinposten" sind auch andere Dinge. Wie etwa die Unterhaltssicherung (bisher nur in Netto geleistet), der Wehrsold (ihr wisst selber wie gering die Tagessätze sind) und der Leistungszuschlag.
Prinzipiell wäre auch gegen eine Besteuerung dieser Posten nichts einzuwenden, wenn man nun statt der bisherigen jeweiligen Nettobeträge eben die Bruttobeträge erhalten würde. Da nichts von "höheren Bruttovergütungen" zu hören ist, muss erwartet werden, dass die bisherigen "Netto"-Beträge besteuert werden sollen. Höhere Bruttobeträge machen auch deswegen keinen Sinn, weil der Staat ja kaum "mehr" Geld bezahlen wird, um dann über die Steuer das "mehr" wieder einzukassieren. So ist kaum anzunehmen, dass die Bundeswehr künftig z.B. 75 statt 50 Euro Leistungszuschlag bezahlt, weil 1/3 von der Steuer gefressen wird.
Nein - Sinn der Überlegungen ist eindeutig, das was bisher gezahlt wurde, über eine Steuer wenigstens zum Teil wieder einzukassieren.
Deshalb: Weiter dagegen Front machen. z.B. über
http://www.avaaz.org/de/petition/Keine_Besteuerung_von_Reservistendienstleistungen/?chiBrbbmkg
ARK
Zitat von: ARK am 15. August 2012, 23:46:35... Wie etwa die Unterhaltssicherung (bisher nur in Netto geleistet), ...
Oh Mann, wenn ich das schon wieder lese! Erstens bekommen Sie Ihre Bezüge von Ihrem Arbeitgeber auch immer NETTO ausbezahlt und alle Steuern und Sozialabgaben werden vorher abgezogen, und zweitens wird bei Beantragung der Unterhaltssicherungsleistungen
immer sowohl der Brutto- (Rentenversicherung!) als auch der Netto-Betrag angegeben. Ausbezahlt erhalten Sie jedoch nur den Netto-Betrag, der dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG unterliegt! Daran ist definitiv nichts auszusetzen und es hat sich so auch bewährt! Wenn Sie die Brutto-Beträge haben wollen, müssen Sie sich erstens in dieser Zeit selbst rentenversichern und Ihre Familie krankenversichern und hätten dann eine ganze Menge Papierkram mehr zu erledigen! Das wiederum ist meiner Meinung nach so unnötig wie ein Kropf am Hals ;) !
Die obige Erklärung bezieht sich jedoch nur auf den arbeitenden Teil der Bevölkerung, die ihre Einkommensaufälle während einer Wehrübung durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachweisen (müssen) und nicht auf Empfänger des Mindestsatzes oder auf Selbständige! Das wollte ich nur der Vollständigkeit halber hinzugefügt haben!
Vorsicht!
ARK hat keine Ahnung - USG Zahlungen sind Lohnersatzleistungen, die schon IMMER steuerpflichtig waren und dem progressionsvorbehalt unterliegen (die "Lohnsteuer" wird dadurch "abgeführt", dass eben nur ein "Netto" erstattet wird - die Steuer ist also schon gezahlt).