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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: August am 16. Juli 2012, 16:21:54

Titel: Frage zu Umzugskosten
Beitrag von: August am 16. Juli 2012, 16:21:54
Servus.

hab mal ein bischen im Internet gesucht, aber auch hier im Forum noch nichts passendes gefunden.
Also, es geht um folgendes: bin SAZ8, und sei etwas über einem Jahr recht Heimatnah versetzt worden (30km zum Dienstort)
wohne noch bei meinen Ektern. Will nun aber ausziehen, mit nem Kumpel zusammen in eine Wohnung. Hat also nichts mit dienstlichen Gründen zu tun....gibts trotzdem irgendwelche beihilfen ? weiss da jemnad bescheid ?

mfg
Titel: Antw:Frage zu Umzugskosten
Beitrag von: Paramedic am 16. Juli 2012, 16:45:16
Meines Wissens nach gibt es ohne dienstlich Grund auch keine Hilfe.
Titel: Antw:Frage zu Umzugskosten
Beitrag von: wolverine am 16. Juli 2012, 16:45:43
Zur Gründung des ersten eigenen Hausstandes kann ein zinsloser Vorschuss bis 2500 € genommen werden, der dann zukünftig in Raten vom Gehalt einbehalten wird. Ich glaube so 100 - 150 €/ Monat. Genaues sollte der Spieß wissen.
Bezahlen wird der Bund einen privaten Umzug nicht.
Titel: Antw:Frage zu Umzugskosten
Beitrag von: ulli76 am 16. Juli 2012, 19:19:37
Gab auch mal nen Zuschuss zu nem Herd- weiss aber nicht ob es den nur bei nem Umzug aus dienstlichen Gründen oder auch zur Ersteinrichtung eines Hausstandes gibt.
Titel: Antw:Frage zu Umzugskosten
Beitrag von: LwPersFw am 19. Juli 2012, 01:04:08
Hallo ulli76, dies gilt nur bei dienstlich veranlassten Umzügen mit Zusage der Umzugskostenvergütung.

In diesem Fall gilt nur die Antwort von wolverine.

Und noch für August,

achten Sie darauf, dass Sie und Ihr Freund als gleichberechtigte Mieter im Mietvertrag stehen
und lassen Sie sich - jeder mit eigenem Antrag - nach Einzug die Wohnung vom BwDLZ als
bei der Umzugskostenvergütung (UKV) berücksichtigungsfähig anerkennen.
Die Bestätigung geht dann zum Pers und wird auch in SAP eingegeben.

Dies ist wichtig bei Kommandierungen und Versetzungen hinsichtlich der UKV.

Beispiel :
Sie werden 200 km weit wegversetzt - möchten aber nicht umziehen...
Auf Grund des derzeit gültigen "Strukturerlasses" zur UKV können Sie dann die
Nicht-Zusage der UKV beantragen und erhalten dann Trennungsgeld und Reisebeihilfen...
Oder Sie möchten umziehen - und bekommen den kompletten Umzug bezahlt...