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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: gerhard am 05. Juli 2005, 15:52:55

Titel: Arbeitslos melden nach GWD
Beitrag von: gerhard am 05. Juli 2005, 15:52:55
Hallo!

Ich bin seit dem 1. 7. mit meinem Grundwehrdienst fertig.
Ab Mitte September/Anfang Oktober beginnt mein Studium.
Muss ich mich dennoch für diese zwei/drei Monate arbeitslos melden?
Titel: Re:Arbeitslos melden nach GWD
Beitrag von: Lidius am 05. Juli 2005, 16:13:27
Schaden kann es nicht, ausserdem fehlt dir die Zeit sonst später für die Rentenberechnung.
Titel: Re:Arbeitslos melden nach GWD
Beitrag von: Kobold am 05. Juli 2005, 17:04:48
O la la, dann habe ich ja seinerzeit 5 Monate verschenkt...

Im Zweifelsfall kann man auch schonmal Pflichtpraktika für das Studium absolvieren.
Titel: Re:Arbeitslos melden nach GWD
Beitrag von: Matthias am 05. Juli 2005, 18:08:44
Jaaaaaaaaaaaaaaaaaa, melde dich arbeitslos!!
steht auch alles auf dem papierkram den du bei der entlassung erhalten haben solltest (gelesen??!)- wenn ich mich recht erinnere ist das auch wichtig für die versicherungen, da du nun ja nicht mher in der freien heilfürsorge des bundes bist, sondern wieder über deine reguläre krankenversicherung!
Titel: Re:Arbeitslos melden nach GWD
Beitrag von: Chuckie85 am 06. Juli 2005, 10:22:03
Auch wenn du sowieso keine Rente mehr bekommen wirst  ;D, melden solltest du dich trotzdem auf alle Fälle. Deinen Ausweis musst du auch mitbringen. Und achte darauf, dass du "arbeitslos" gemeldet wirst und nicht "arbeitssuchend"!!!
Titel: Re:Arbeitslos melden nach GWD
Beitrag von: Piet am 06. Juli 2005, 14:45:51
Ich habe das damals auch machen müssen, weil die Familienkasse sonst kein Kindergeld rausrücken wollte. Musste damals sogar zu so einem Bewerbungstraining, wo die Tante zu mir meinte: "Ja wie, Sie haben keine Lust? Dann kriegen Sie auch keine Arbeit." "Ich will eh nix, ich will studieren."  ;D
Titel: Re:Arbeitslos melden nach GWD
Beitrag von: mailman am 06. Juli 2005, 17:38:03
Du musst dich spätestens 3 Monate vor DZE melden wenn du weißt das du Arbeitslos bist.

Bei uns gabs seinerzeit dazu sogar ein Merkblatt und man wurde freigestellt für den Beesuch der Agentur