Hallo, weiss jemand was das bedeutet? Ich habe mich bei der Marine beworben und bekam heute ein Schreiben wo drin steht das im Rahmen des Annahmeverfahrens Sachverhalte bekannt worden, die dazu veranlassen die Bewerbung nicht weiter bearbeiten zu können. Ich habe keine ärztliche untersuchung bisher gehabt, die letzte war bei meiner Musterung zum Grundwehrdienst, die ist allerdings schon ca. 5 Jahre her. Kann ich mich jetzt nochmal Bewerben oder geht das nicht mehr? Von einer Sperrzeit steht nichts im Schreiben.
Nach den Angaben sind Sie wohl nicht wehrdiensttauglich. Wissen Sie noch das Ergebnis Ihrer Musterung damals?
Möglicherweise laufende Strafverfahren? Oder Verurteilungen wegen Straftaten? Anderweitig polizeilich auffallend geworden? Überschuldet?
Da gibt es neben schlechten Zeignissen und erheblichen Lücken im Lebenslauf also eine ganze Menge möglicher Gründe.
Ähm ... "ärztliche Gründe"?
Wo hat er denn das geschrieben? Er schrieb nur, dass er vor 5 Jahren die letzte (miltär)ärztliche Untersuchung hatte, von einem Ergebnis steht nichts...
Zitat von: Daniel2109 am 21. Juli 2012, 10:54:53
Hallo, weiss jemand was das bedeutet?
plus Überschrift
Also bei meiner letzten Musterung wurde ich ausgemustert von dem Arzt mit der Begründung ich sei wenn meine Ausbildung zu ende ist schon zu Alt für den Grundwehrdienst aber ich kann mich wenn die zuende ist Bewerben wenn ich dann immer noch zur Bundeswehr möchte das sei kein Problem. Von der Gesundheit her hatte er nichts gesagt auch nicht zu den Brüchen die ich damals schon hatte die zu der Zeit schon wieder verheilt waren und auch keine Probleme machen.
Zitat von: Daniel2109 am 21. Juli 2012, 11:15:04
Also bei meiner letzten Musterung wurde ich ausgemustert von dem Arzt mit der Begründung ich sei wenn meine Ausbildung zu ende ist schon zu Alt für den Grundwehrdienst
Aha?! Tut mir leid aber das ist schlicht sinnfreies, wirres Zeug. Kein Arzt "mustert aus" wegen Alter. Sie sind aus irgendeinem Grund, den nur Sie kennen können, untauglich und solange Sie nichts vorlegen, dass dieser Grund nicht mehr besteht, bleiben Sie das auch. Jede Bewerbung ist solange sinn- und zwecklos.
Ich werde im September 26 und laut Wehrdienstberater ist das nicht zu Alt
Tja wenn ich den Grund kennen würde, würde ich ja nicht nach fragen. Also das war damals bei mir alles ein wenig Kompliziert ins gesamt wurde ich 3 mal gemustert beim erstmal wurde ich 2 Jahre zurückgestuft weil der Psychologe meinte ich wäre zu aggressiv damals war ich 17 mit 19 wurde ich auf eigenenwunsch 1 Jahr zurück gestuft und mit 20 meinte der Arzt zu mir naja sie sind das 3te mal hier haben gerade ne ausbildung angefangen machen sie die zu Ende und wenn sie danach immer noch zur Bundeswehr wollen können sie sich gerne wieder Bewerben. Ich weiß einen Grund wodurch ich abgelehnt werden könnte aber der hat nichts mit ärztlichen gründen zu tun da es kein Medizinischer ist.
ZitatIch weiß einen Grund wodurch ich abgelehnt werden könnte ...
Wenn Sie den wissen, ist doch alles okay, wir können da nicht weiterhelfen solange Sie das für sich behalten.
Ich wurde letztes Jahr zu 7 Monaten auf 2 Jahre Bewährung verurteilt wegen KV die Tat an sich war mit 21 die Bewährung geht noch bis 1.3.2013 aber das ist kein ärztlicher Grund, oder sehe ich das Falsch ich mein würde jetzt drin stehen Abgelehnt wegen Strafrechtlichen sachen wäre es ok wüsste ich was sache ist aber ärztliche Gründe sind in meinen Augen verletzungen, krankheiten usw. Was mich halt auch noch interessiert ob das schreiben jetzt bedeutet das ich allgemein keine Chancen habe oder nur zum jetzigen Zeitpunkt.
Bisher hatten Sie die ärztlichen Gründe nur im Betreff genannt und nicht weiter erwähnt. Ihr letztes Untersuchungsergebnis (T 1/2/4/5) kennen nur Sie. Aber hier ist die laufende Bewährungszeit offenbar das Einstellungshindernis.
Ja dann sollen die das aber auch so schreiben und nicht irgendwas von ärztlichen Gründen, ne Bewährung hat doch nichts mit ärztlichen Gründen zu tun.Sehe ich es denn richtig das ich mich jeder Zeit wieder Bewerben kann da nichts von sperrzeit drin steht sondern nur das sachverhalte bestehn die dazu veranlassen meine Bewerbung nicht weiter zu bearbeiten?
Das mit den ärztlichen Gründen behaupten bisher nur Sie. Was da genau steht können wir ja nun nicht wissen. In der Regel wird in so einem Fall geschrieben, dass ein Einstellungshindernis vorliegt.
ZitatIch werde im September 26 und laut Wehrdienstberater ist das nicht zu Alt
Zu akt istb es ja auch nicht. Wusste der Wehrdienstberater von Ihrer Vorstrafe und haben Sie die in Ihrem Bewerbungsbogen angegeben?
Naja ich behaupte es nicht ich gebe das schreiben nur wieder.
Betr.: Ihre Bewerbung um Einstellung in die Bundeswehr
hier: Ablehung aus ärztlichen Gründen
Sehr Geehrter Herr ......!
Im Rahmen des Annahmeverfahrens sind Sachverhalte bekannt geworden, die uns dazu veranlassen Ihre Bewerbung nicht weiter bearbeiten zu können.
mehr steht da nicht drin.
Ich habe eine Kopie von meinem Urteil der Bewerbung beigelegt + Aktenzeichen + hinweis auf jugendstrafen ( die habe ich net im detail bennen können da ich darüber keine schreiben aufgehoben hatte damals) der Wehrdienstberater sagte mir er schickt das alles nach Wilhelmshaven und von da aus wird das alles zum Rechtsberater weitergeleitet ich würde dann nen schreiben bekommen wo drin steht das meine bewerbung da nu eingegangen ist. und dann würde es ca. 6 monate dauern bis der rechtsberater sein ok gibt oder wenn ich pech habe entscheidet das es nichts wird bei mir. die bewerbung ist jetzt aber gerade mal vor ca. 1-1,5 monaten abgeschickt worden. daher bezweifel ich Stark das der Rechtsberater schon alles von mir durch gesehen hat an akten.
Okay, dann wird irgendwas in Ihrer Gesundheits-Akte stehen, dass Sie für den Dienst als untauglich erscheinen lässt. Sie wissen ja vermutlich nicht, was genau bei Ihren bisherigen Musterungen die Ärzte dort im Einzelnen reingeschrieben haben. Wenn die Ablehnung vom Rechtsberater kommt, steht das eigentlich dann auch so im Bescheid.
Ok kann man das irgenwie raus finden woran es da genau scheitert, weil ich mir wirklich nicht vorstellen kann was das sein könnte gesundheitlich habe ich keine Einschränkungen mal abgesehn vom leichten Heuschnupfen und in der linken Hand habe ich zwei Titanplatten und in der rechten Hand habe ich eine, diese merke ich allerdings nicht und die stören mich auch nicht, mein Arzt mein das diese kein problem sind Kampfsport etc. kann ich alles problemlos damit betreiben. Ich hatte wohl noch eine geringe menge Thc im Urin bei meiner letzten Musterung vor 5 Jahren aber ich selber habe nie gekifft saß zu der Zeit nur ab und an dabei wenn gekifft wurde, da 2 Freunde gekifft hatten und auf Feiern man den scheiß dann auch passiv eingeatmet hat.
Zitat... mein Arzt mein das diese kein problem sind ...
Was Ihr Hausarzt dazu meint, ist vollkommen irrelevant, weil er vermutlich die Musterungsvorschrift der Bundeswehr nicht kennt (ich kenn die auch nicht, ich bin kein Arzt). Falls da drin steht, dass solche Implantate eine (vorübergehende) Untauglichkeit darstellen, dann ist das so.
Ja aber wenn das nur an sowas liegt die kann man sich ja rausnehmen lassen nomma 8 wochen warten dann sind die hände wieder voll belastbar auch ohne solche platten, muss man ja irgendwie erfahren können woran das liegt damit man das dann halt vor der nächsten bewerbung entfernen lässt. Um noch mal auf das andere anliegen zu kommen nun wo ich das ganze schreiben zitiert habe ist nun eine Sperrzeit gegeben oder heißt es allgemein kann/brauch es nicht mehr versuchen?
Keine Ahnung. Das ZNwG wird vermutlich den Teufel tun und Ihnen ausführlich mitteilen,warum Sie nicht zum Einstellungstest eingeladen wurden. Das macht in der regel auch kein ziviler Arbeitgeber, warum sollte es also bei der Bundeswehr anders sein? Sie haben weder einen Rechtsanspruch auf Tauglichkeit noch einen Rechtsanspruch auf Einstellung, nicht mal dann, wenn als geeignet getestet wurden.
Werd ich halt Montag da ma Anrufen vllt. sagen die mir das Ja. Wenn es an den platten liegt weil die noch nicht raus genommen wurden ist ja ein leicht zu behebender grund wieso es nicht geht. Alle anderen befunde die ich vor 5 Jahren hatte können heute meines wissens keine gültigkeit mehr haben. liegt ne zulange zeit dazwischen.
Warum lassen Sie sich eigentlich alles aus der Nase ziehen?
ein Verfahren, Titanplatten in der Hand, THC im Urin..
Bei den ganzen "Leichen" wundert es micht nicht das Sie nicht eingeladen wurden. Es gibt da wohl viele Gründe Sie nicht einzuladen
Wenn es wegen der Vorstrafe gewesen wäre, könnte ich damit leben weil ich wusste das es eventuell daran scheitert, aber das es aus medizinischer sicht scheinbar scheitert wegen ärztlichen gründen die schon fast 6 jahre her sind ist mehr als lächerlich, vor allem da ich nie drogen zu mir genommen wenn man die passiv aufnahme vor knappen 6 jahren mal ausblendet. offensichtlich kann ich mich ja wenn ich mir das schreiben durch lese wenn ich will nächste woche schon ne neue bewerbung einreichen daher nehme ich mal an das es keine so dramatischen gründe sind weshalb ich jetzt abgelehnt wurde. Kenne genug leute die bei der bundeswehr sind mit laufenden bewährungsstrafen etc. Könnte es was bringen sich noch mal Mustern zu lassen und sich dann erst für 12 jahre zu bewerben falls sowas überhaupt geht irgendwie muss man ja ein aktuelles bild der medizinischen daten erfassen lassen können um zu zeigen das die daten nicht aktuell sind und medizinisch alles einwandfrei ist.
Könnten Sie vllt mal ein paar Absätze verwenden?
Wenn es wegen der Vorstrafe gewesen wäre, könnte ich damit leben weil ich wusste das es eventuell daran scheitert, aber das es aus medizinischer sicht scheinbar scheitert wegen ärztlichen gründen die schon fast 6 jahre her sind ist mehr als lächerlich,vor allem da ich nie drogen zu mir genommen habe, wenn man die passiv aufnahme vor knappen 6 jahren mal ausblendet.
offensichtlich kann ich wenn ich mir das schreiben durch lese, wenn ich will nächste woche schon ne neue bewerbung einreichen,
daher nehme ich mal an das es keine so dramatischen gründe sind weshalb ich jetzt abgelehnt wurde.
Kenne genug leute die bei der bundeswehr sind mit laufenden bewährungsstrafen etc.
Kann man eventuell einen Antrag auf erneute Musterung bei seinem KWEA stellen?
Die Daten die bei der Bundeswehr vorliegen sind knapp 6 Jahre alt, da steht nichts Aktuelles drin.
Sie müssen Ihre Ansicht nicht mehrfach wiederholen, die haben wir schon verstanden. Nur Ihre Ansicht und die Ihres Hausarztes sind vollkommen unbedeutend für das ZNwG. Wenn Sie vor Jahren mit T 5 untersucht wurden, dann bedeutet dies "Nicht wehrdienstverwendungsfähig". Wenn die Operation aufgrund der Schäden in Ihren Händen nach der Musterungsvorschrift einen Ausschluss für alle soldatischen Verwendungen bedeutet, dann ist das für das ZNwG bindend und Ihre Meinung ebenfalls ohne jede Bedeutung. Und da man davon abgesehen hat, Ihre Bewerbung aus medizinischen Gründen nicht weiter zu verfolgen, werden die Gründe wohl dafür doch erheblich und nicht pillepalle sein!
Dann verstehe ich wieso der Arzt beim KWEA mir persönlich versichert hat bei der Musterung das ich nach der Ausbildung mich wieder Vorstellen/Bewerben kann und nicht ein Wort wegen den Brüchen verloren hat sondern sagte ich werde sie jetzt Ausmustern da sie das 3te mal hier sind und gerade eine Ausbildung begonnen haben und nach abschluss dieser zu alt für den Grundwehrdienst sind.
Er sagte nicht er mustert mich aus weil ich wegen den Brüchen nicht geeignet wäre und auch nicht wegen der geringen menge Thc im Urin.
Wieso sollte er mich anlügen?
Das ist es was ich nicht Verstehe, wenn er nun gesagt hätte auf grund vom Thc oder den Verletzungen werde ich ausgemustert und sie brauchen sich auch nicht mehr zu bewerben das ist hiermit gestorben hätte ich mich mit sicherheit nicht nochmal beworben wieso auch?
Gibt es denn die möglichkeit auf Nachmusterung? Wenn ja wen muss ich darauf ansprechen? mein WDB wusste auch das ich mit T5 ausgemustert wurde meinte aber das es kein Problem ist als ich ihn auf Nachmusterung ansprech hieß es das wird dann im ZnwG statt finden und nicht im KWEA wie ich es gewohnt war.
Ich traue dem WDB schon zu das er weiss was er redet und es einem auch sagt wenn er weiß das ich T5 gemustert wurde vor knappen 6 Jahren und es somit bedeutet wird eh nichts das er es einem auch sagt, anstatt einen wochen lang gerichtsurteile zusammen suchen und von spezialisten zu spezialisten rennen zu lassen um zu erfahren ob gesundheitlich alles gut ist oder nicht.
Aber mir wurde vom WDB gesagt alles bestens nur die bewährung könnte ein hinderniss sein mein altes Musterungs ergbniss etc. waren in seinen augen kein hinderniss.
Dann verstehe ich nicht soll das heißen, sry
Ggf. ist die Überschrift im Ablehnungschreiben ein simpler Bürofehler.
Und dass du viele Soldaten kennst, die mit 7 Monate auf Bewährung für 2 Jahre eingestellt werden, halt ich schlichtweg für gelogen.
Eigentlich spekuliere ich ja ungern aber in diesem Fall.
Es wird eine Kombination aus allem sein warum du nicht eingeladen wurdest.
T5, Jugendstrafen die du nicht mal mehr aufzählen kannst, laufenden Bewährung und THC im Urin da wird man nach Durchsicht der Akte sich nicht mal die Mühe gemacht haben das ganze an den Rechtsberater ab zu geben, um dessen Zeit nicht zu verschwenden.
Da hat man die Einladung mit dem bestehendem T5 Status abgelehnt.
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Ich sagte nichts von der höhe der Strafen nur das ich einige kenne die dienen die mit laufenden verfahren genommen wurden und auch welche die mit bewährung genommen wurden und nein es ist nicht gelogen. Ja kann sein das die ausversehen falsch beschriftet haben werd mal Montag mein glück versuchen am Telefon etwas zu erfahren.
Aufzählen kann ich diese konnte nur keine Aktenzeichen mehr finden das ist ein Unterschied mal abgesehen davon das die eh schon lange gelöscht worden sein müssen
Also mal davon ab, ich will mit niemandem im Dreck liegen der wegen KV vorbestraft ist und das sag ich ohne sie zu kennen.
Sie kennen Soldaten die während einer Bewährungsfrist Soldat geworden sind?
Beim besten Will glauben sie auch an den Weihnachtsmann???
Zitatauch welche die mit bewährung genommen wurden
Das ist möglich, ja. Allerdings kommt es auf das Strafmaß an.
Zitatdie mit laufenden verfahren genommen wurden
Das ist schlichtweg unmöglich.
Ich meinte natürlich laufendem Verfahren, sorry.
Dieses stellt nämlich zu 100% ein Einstellungshinderniss dar.
Also wegen kV ist man nicht gleich ein böser Mensch sowas kann schnell passieren das man in so eine Situation Gerät und ob es jemand glaubt oder nicht das ich so jemanden kenne ist mir egal habe kein Grund zu Lügen. Wollte auch nur wissen was mit ärztlichen gründen gemeint ist und ob das schreiben bedeutet das ich jetzt bewerbungssperrzeit habe oder nicht oder ob es heißt das ich allgemein nie wieder versuchen muss
So, nun wissen wir doch jedenfalls, dass der Fragensteller vor Jahren mit "T 5" die letzte militärärztliche Untersuchung abgeschlossen hat. Das bedeutet "auf Dauer nicht wehrdienstverwendungsfähig". Das reicht allein schon aus, dass das ZNwG die Bewerbung nicht weiter bearbeitet, weil die Tauglichkeitsgrundlage für jewede soldatische Verwendung schlicht nicht vorhanden ist. Insofern wäre der genannte Betreff auch vollkommen zutreffend und kein "Büofehler".
Dazu kommt noch ein Einstellungshindernis wegen eines laufenden Strafverfahrens/Bewährungszeit. Dafür braucht der Bewerbungsbearbeiter noch nicht einmal die Stellungsnahme des Rechtsberaters dort. Und dann kommen noch einzelne abgeurteilte Delikte aus der Vergangenheit, über die der Rechtsberater entscheiden müsste, falls die Bewerbung aufrechterhalten werden würde.
Fazit: Der Fragensteller ist dauerhaft nicht wehrdienstverwendungsfähig, und er hat weder einen Anspruch auf Nachmusterung, noch darauf, dass seine Bewerbung aus diesem vorliegenden Grund weiter verfolgt wird, noch auf Einstellung als SaZ, wie immer seine Meinung über diese Vorgänge ist. Und so, wie wir ihm die relevanten Informationen hier aus der Nase ziehen musste, zweifele ich auch an seiner charakterlichen Reife für den Militärdienst.
Also aus der Nase ziehen musste man mir hier gar nichts habe halt erstmal nur die in meinen Augen wichtigen Sachen geschrieben und keine Informationen gegeben die nichts mit ärztlichen gründen zu tun hatten aber ok ist deine Meinung was ich deiner Antwort entnehme ist der Arzt hat mir damals offen in mein Gesicht gelogen und der Wdb hatte keine Ahnung das t5 bedeuted das ich es vergessen kann da er meinte das einzig schwere wird die Bewährung :) danke war sehr informativ die unterhaltung.
Haben Sie dem WDB denn gesagt das sie T5 haben?
Ja als er fragte ob ich schon gemustert wurde sagte ich ihm das was der Arzt sagte der sagte es ist t5 und das wars als ich auf neu Musterung fragte sagte er findet dann im znwg statt falls der Rechtsprüfer Sein ok gibt
Dann ist das wohl ein Sonderfall. Vllt wollte man sichergehen, das der RB die Sache freigebt, bevor unnötig Geld und Zeit verschwendet werden
Ja aber dann würde man doch schreiben das es an der Bewehrung liegt wenn der nein sagt und nicht das es an der Gesundheit liegt
Was reiten sie denn jetzt immer auf dem schreiben rum? Bei Ihnen hätte man vermutlich eine ganze Mappe verfassen können.
Meinetwegen stellen Sie einen Antrag auf Nachmsuterung
An sich ist es ganz einfach: Zur Zeit gibt es 2 Gründe warum man dich nicht einstellt.
Zum einen die laufende Bewährung- bewor die nicht rum ist wird es auf keinen Fall was und danach ist es sehr fraglich.
Zum anderen bist du bei der letzten Musterung als untauglich eingestuft worden.Da "gerade begonnene Ausbildung" kein Grund ist, wird der Arzt etwas erfunden haben müssen.Und genau das wird dir jetzt das Genick brechen.
Wer hat´s wieder auf Seite 1 gewusst?! ;D
Zitat von: wolverine am 21. Juli 2012, 11:19:03
Zitat von: Daniel2109 am 21. Juli 2012, 11:15:04
Also bei meiner letzten Musterung wurde ich ausgemustert von dem Arzt mit der Begründung ich sei wenn meine Ausbildung zu ende ist schon zu Alt für den Grundwehrdienst
Aha?! Tut mir leid aber das ist schlicht sinnfreies, wirres Zeug. Kein Arzt "mustert aus" wegen Alter. Sie sind aus irgendeinem Grund, den nur Sie kennen können, untauglich und solange Sie nichts vorlegen, dass dieser Grund nicht mehr besteht, bleiben Sie das auch. Jede Bewerbung ist solange sinn- und zwecklos.
Um den Grund zu widerlegen muss ich aber wissen was er da als Begründung angegeben hat wie finde ich das raus?
Wieso nehmen sie nicht mal ihr Telefon in die Hand und rufen im KWEA bzw. ZNwG an.
Dies natürlich erst am Montag, sollte klar sein.
Hier wird ihnen niemand weiter helfen können denn wir sind keine Hellseher.
Also was mich verwirrt bei dem Thema Antrag auf Nachmusterung ist das mir am Telefon als ich beim KWEA angerufen habe gesagt wurde das ich ihn Schriftlich an das für mich zuständige KWEA stellen kann.
Beim KWEA aber gesagt wurde ich müsse mich Bewerben und einen Antrag auf Nachmusterung gibt es in dem sinne nicht mehr. Das sind 2 Verschiedene Aussagen. Am Telefon hieß es so einen Antrag kann man stellen und beim KWEA direkt hieß es denn so einen Antrag gibt es nicht mehr man muss sich Bewerben nur die Bewerbung bringt mir nichts solange ich T5 bin.
Im ZnwG sagt der Arzt, er schließt sich dem Musterungsergebniss an welches 2004 raus kam. Damals hieß es Psychisch nicht belastbar genug für SaZ und wurde 2 Jahre zurückgestellt, 2006 und 2008 bei den Musterungen hatte ich schon gar keine Untersuchungen mehr gehabt. 2006 wurde ich auf eigenem Wunsch 1 Jahr zurück gestellt und 2008 wurde ich auch nicht Psychisch untersucht oder Körperlich.
In den 8 Jahren die seit der ersten Musterung vergangen sind wo ich auch das erste und letzte mal wirklich untersucht wurde hat sich aber so ziemlich alles geändert und auch meine Psyche. Deshalb möchte ich es versuchen durch diesen Antrag erneut gemustert zu werden nur wo gebe ich den Antrag ab wenn mir vor Ort gesagt wird sowas gibt es nicht mehr.
Meine Güte! Wie alt sind Sie? 15?
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf erneute Musterung und warten Sie den schriftlichen Bescheid vom KWEA ab. Kann doch nicht so schwer sein. Und wenn das Kwea Ihren Antrag ablehnt, schöpfen Sie Ihre Rechtsmittel aus. Aber dran denken: irgendwann ist auch mal Ende der Fahnenstange.
Natürlich müßte man im Antrag auch darlegen, warum man denn nicht mehr T5 ist.
Je nachdem was zu T5 führte, kann das auch weiterhin eine Sackgasse sein. Wir hatten ja schon mal erwähnt das es eben keinen Anspruch auf Tauglichkeit gibt.
Also der Antrag ist soweit fertig, wollte ihn dann Persönlich abgeben weil das KWEA bei mir gleich um die Ecke istund da sagte man mir so etwas gibt es nicht mehr! Ich müsse eine ganz normale Bewerbung abgeben und im Rahmen des Bewerbungsverfahrens findet die Nachmusterung statt.
Am Telefon wurde mir jedoch gesagt man kann so einen Antrag bei seinem zuständigen KWEA schriftlich stellen. T5 habe ich soweit ich es jetzt in erfahrung bringen konnte bekommen weil ich mit 17 (2004) Psychisch als nicht belastbar genug eingestuft wurde von der Psychiaterin.
Mittlerweile bin ich knapp 26, habe Familie etc. von einem Zivilen Psychiater wurde mir bestätigt das Psychisch alles gut ist und ich auch Psychisch belastbar bin nur wie gesagt heißt es so einen Antrag gibt es nicht mehr wenn ich ihn da abgeben will, wärend am Telefon gesagt wird kann ich machen.
Und was spricht dagegen den Antrag einfach zu nehmen und ihn schriftlich ans KWEA zu schicken?
Einfach per Post nix mit abgeben oder Telefon.
Dann hat man die Ablehnung auch schriftlich. So wirr wie Sie sich hier im Forum teils ausdrücken wundert es mich nicht, das es am Telefon falsch verstanden wurde.
ZitatEinfach per Post nix mit abgeben oder Telefon.
... am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Das ist natürlich noch besser.
Ist allgemein besser im Umgang mit Ämtern und Behörden. Oft wollen die einen am Telefon abwiegeln (Arbeitsagentur).
Schriftlich habe ich was in der Hand.
Im übrigen muss der BwArzt nicht zur selben Meinung kommen wie der zivle.
Das ist mir bewusst das der BwArzt nicht zur selben "Diagnose" kommen muss wie ein Ziviler aber lieber so ein Gutachten mit beifügen wie keines und da der letzte BwArzt 2004 zu dieser Meinung kam und seit dem kein BwArzt mehr bei einer meiner späteren Musterung ne untersuchung machte dachte ich mir ist vllt. besser. Ich mein die Psycho verändert sich immer und die Psyche eines 17 Jährigen kann man nicht mit der eines knapp 26 Jährigen vergleichen.
Oh Mann- du willst es nich verstehen oder?
Der Musterungsarzt hat damals bei der letzten Musterung mit dir doch besprochen, dass es besser für dich wäre, wenn du erst ne Ausbildung machst.
Da dies aber kein Grund für eine Ausmusterung war, muss er sich irgendeine Diagnose ausgedacht haben.
Da du schonmal wegen mangelnder psychischen Belastbarkeit ausgemustert worden warst, wird er das wohl genommen haben.
So und jetzt hast du das Problem, dass du diese Diagnose los werden musst. Ohne das wirst du nicht tauglich.
Also stell nen Antrag auf Nachmusterung und stell in dem Antrag dar, in wie weit sich dein Gesundheitszustand verbessert hat.
Schreib halt rein, dass du Interesse an einer Bewerbung hast, aber erstmal wissen willst, ob du tauglich bist.
Eine Bewerbung wird aktuell eh wegen der laufenden Bewährung nicht erfolgreich sein.
Ich rate dir, dir einen Termin bei einem musterungsarzt im KWEA geben zu lassen. Mit ihm sprichst du dann persönlich. Generell würde ich alles persönlich und nicht schriftlich machen. Ich wurde auch nachgemustert nachdem ich keine Ruhe gegeben habe. Lass dich auf jeden Fall nicht abwimmeln, ich hatte das Gefühl garnicht ernstgenommen zu werden. DIE haben ja ihren Job sicher. DU bist nur einer von vielen;)
Nicht aufregen das habe ich alles schon verstanden keine Angst.
Mir ging es eigentlich nur darum zu erfahren welche der 2 Aussagen stimmt die ich vom KWEA bekommen habe.
Wobei mir auch noch was anderes gerade einfällt. Im KWEA wurde mir gesagt das die Musterungen im ZnwG statt finden und das KWEA keine Musterung mehr durch führt.
Ein Freund von mir der sich beim selben KWEA für 8 Jahre beworben hat ca. 3 Wochen bevor ich mich Beworben habe wurde allerdings erst im KWEA gemustert und bekam erst dann seinen Termin wann er ins ZnwG muss ist auch so eine Sache wo ich nicht durch Blicke. Sei es drum kriegen das jetzt von mir per Einschreiben und gut ist.
Ich weiss gar nicht, was manche Leute eigentlich wollen:
1. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine (Nach)Musterung.
2. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Tauglichkeit.
3. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einladung zum Eignungsfeststellungsverfahren beim ZNwG
4. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Eignung für eine Laufbahn oder Verwendung.
5. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einstellung, auch nicht bei festgestellter Eignung.
Die KWEAs befinden sich derzeit in der Umstrukturierung bzw. Auflösung.
Da kann es gut sein, dass nicht mehr alle eine Musterung durchführen.
Wenn du dir einen Termin bei einem Karriereberater geben lässt und er deine Bewerbung annimmt weil er Möglichkeiten sieht, wirst du im Rahmen des Bewerbungsvorgangs erneut gemustert.
Wie oft möchtest du das denn eigentlich noch wiederholen? es geht nicht um Rechtsanspruch es geht mir darum das mir beim KWEA von jedem Mitarbeiter etwas anderes erzählt wird. Was in meinen Augen etwas komisch ist. Der eine sagt es geht der andere sagt es geht nicht, der eine sagt musterungen gibt es im KWEA nicht mehr obwohl da noch leute gemustert werden etc. darum geht es mir, nicht darum um man rechtsanspruch hat oder nicht.
Die Bewerbung wurde ja vom WDB angenommen und auch abgeschickt etc. Nur die neu Musterung blieb aus. Also scheint selbst das nicht zu stimmen. :( Das einzige was ich fest stelle ist das egal wo man anruft wo man hin geht etc. um mal klare Antworten zu bekommen jeder einem was anderes sagt.
Zitat von: ulli76 am 27. Juli 2012, 16:43:13
Eine Bewerbung wird aktuell eh wegen der laufenden Bewährung nicht erfolgreich sein.
und solange auch nicht beschieden!
Klar stimmt das. Aufgrund deiner Bewährung wird derzeit nichts weiter gemacht. ::)
Aber wenn du das besser weißt, dann frag doch nicht. Bin hier jedenfalls raus.
ZitatDie Bewerbung wurde ja vom WDB angenommen und auch abgeschickt etc. Nur die neu Musterung blieb aus. Also scheint selbst das nicht zu stimmen.
Unterstellen Sie doch hier nicht so einen Quark. Lesen Sie eigentlich noch Alles mit? Natürlich wurde Ihre Bewerbung nicht weiter verfolgt, Sie sind
nicht tauglich, der Arzt beim ZNwG hat nach Aktenlage entschieden, nämlich nach Ihrer G-Akte aus dem KWEA. Warum hätte er auch anders entscheiden sollen? Ihm lag ja nichts Anderes vor. Oder haben Sie irgend ein Gutachten eines Psychologen Ihren Bewerbungsunterlagen beigefügt?
Also das ich frühestens nach ablauf der Bewährung eintreten können war mir bewusst wurde mich ja auch so gesagt, also wäre keine überraschung gewesen
das ich mich schon vor ende beworben habe lag daran das mir gesagt wurde der rechtsprüfer brauch ca. 6 monate nur bis zu dem sind meine unterlagen wie es aussieht nicht vorgedrungen auf grund der musterungen von 04,06,08 wo mein WDB meinte kein problem, weil solange der rechtsprüfer kein ok gibt meine bewerbung im znwg eh nicht bearbeitet wird.
der arzt im znwg dem ich am telefon hatte sagte die entscheidung beruht auf den musterungsunterlagen von 04,06,08 also haben die das ja scheinbar doch weiter bearbeit oder der rechtsberater war schneller als erwartet und gab sein ok.
Nein so ein Gutachten habe ich nicht beigefügt da ich zum Zeitpunkt meiner Bewerbung nicht wusste das, dass der grund für die T5 einstufung war.
Okay. Ich bin auch raus. Machen Sie was Sie wollen.
Und an Ralf nein es wird nicht wegen meiner Bewährung nichts weiter gemacht. Sondern wegen den Musterungsunterlagen von 04,06,08 das wurde mir von einem Arzt aus dem ZnwG am Telefon genau so gesagt er hatte mit keinem Wort etwas anderes erwähnt.
Die werden das parallel bearbeitet haben.
Und natürlich kann der Rechtberater nicht entscheiden, bevor deine Bewährung abgelaufen ist. Wie hast du dir das denn vorgestellt? Du bewirbst dich jetzt und mit Ablauf der Bewährung wirste dann eingestellt? Und das noch mit nem bestehenden T5-was auch schon mehrfach bestätigt wurde.
Welches Interesse sollte die Bundeswehr aktuell haben, deinen Tauglichkeitsgrad nochmal zu überprüfen?
Mal davon abgesehen, dass das wahrscheinlich eh nix mit dir und der Bundeswehr wird:
Warte das Ende deiner Bewährungszeit ab. Stell dann nen Antrag auf Nachmusterung. Wenn du da tauglich bist, bewirbste dich. Und wenn du ganz viel Glück hast, gibt dann auch der Rechtsberater seinen Segen.
Schon Interessant ich gebe die sachen wieder die mir Telefonisch und in Persönlichen gesprächen mitgeteilt wurden, aber ich soll der Idiot sein? Ich kann auch nur sachen wieder geben die mir gesagt wurden ich sauge mir doch nicht irgend eine Sch.... aus den Fingern weil mir Langweilig ist!
Das die Bewerbung jetzt schon von mir eingereicht wurde lag an der Aussage das der Rechtsberater min. 6 Monate braucht.
Aber ist jetzt ja auch egal.
Ja was wissen wir, welche Infos du denen vom KWEA gegeben hast. Füttert man die mit unterschiedlichen Infos, kommt man auch zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Die Entscheidung vom Rechtsberater KANN BIS ZU 6 Monaten dauern. Aber dieses Mal ist dir ja der Arzt zuvor gekommen. Der war anscheinend schneller als der RB.
Eine Nachmusterung ist ja prinzipiell schon möglich- nur nicht jetzt für dich.
Mannmannmann ...
Sie werden aus zwei Gründen bei Ihrer bewerbung(vorerst) nicht berücksichtigt:
1) Sie unterliegen einer Bewährungsstrafe infolge einer von Ihnen begangenen Sraftat. Das stellt allein für sich schon ein Einstellungshindernis dar.
2) Sie sind derzeit dauerhaft nicht wehrverwendungsfähig (T 5). Sie müssten - wann immer Sie das wollen - einen schriftlichen Antrag auf Nachmusterung an das KWEA senden und in diesem Antrag darlegen, warum der Grund, der seinerzeit zu Ihrer "Ausmusterung" führte, nicht mehr vorhanden ist. Diesem Antrag können Sie auch ein Attest Ihres zivilen Arztes als Anlage beifügen.
Und es ist doch vollkommen egal, warum Sie zwei unterschiedliche Informationen bekamen, das führt doch nicht weiter, dafür kann es X Gründe geben. Lamentieren Sie also nicht weiter darüber herum, sondern handeln Sie!
Danke also warten bis Bewährung rum ist und erst dann versuchen ok. Danke für die Info schade nur das der WDB das nicht erwähnte das ich bis dahin noch warten sollte.
Wenn ein WDB nicht alle Hintergründe kennt, dann kann er auch nichts Verbindliches sagen. Aber bevor Sie mit uns darüber jetzt noch diskutieren, ist es ja gut, dass Sie jetzt wissen, woran Sie sind!
Es wundert mich auch ehrlich gesagt nicht, das der WDB da nicht durchgeblickt hat.
Zuerst hieß es ja er hätte nur medzinische Probleme wegen dem T5 Status. Dann kam ja noch die Bewährung und die Titanplatten udn noch andere Dinge.
Von daher, wer weiß was der WDB wußte.
Bei der Masse an Dingen müsste man wahrscheinlich mehr als einen Rosenkranz beten
Und noch einmal:
Zitat von: wolverine am 21. Juli 2012, 16:20:53
Wer hat´s wieder auf Seite 1 gewusst?! ;DZitat von: wolverine am 21. Juli 2012, 11:19:03
Zitat von: Daniel2109 am 21. Juli 2012, 11:15:04
Also bei meiner letzten Musterung wurde ich ausgemustert von dem Arzt mit der Begründung ich sei wenn meine Ausbildung zu ende ist schon zu Alt für den Grundwehrdienst
Aha?! Tut mir leid aber das ist schlicht sinnfreies, wirres Zeug. Kein Arzt "mustert aus" wegen Alter. Sie sind aus irgendeinem Grund, den nur Sie kennen können, untauglich und solange Sie nichts vorlegen, dass dieser Grund nicht mehr besteht, bleiben Sie das auch. Jede Bewerbung ist solange sinn- und zwecklos.
Mailman der WDB wusste von meiner Bewährung wegen KV und das Jugendstrafen bestehen, er wusste auch das ich 3 mal gemustert wurde das mit der Psychischen belastbarkeit konnte ich ihm nicht sagen da ich das selber erst weiss seit dem ich mit dem Arzt aus dem ZnwG gesprochen habe. Er wusste allerdings das ich T5 Ausgemustert wurde bei der 3ten Musterung auch das ich bei der ersten Musterung 2 Jahre zurück gestuft wurde und das ich bei der Zweiten Musterung darum gebeten hatte mich noch mal 1 Jahr zurück zustufen wegen Beruflichen dingen. Kurz gesagt er wusste alles was ich selber wusste da ich nichts verheimlicht habe.
wolverine ja Sie hatten recht doch diesen Grund kenne ich wie gesagt erst seit dem ich einen Arzt vom ZnwG gesprochen habe da mir diese Begründung nie mitgeteilt wurde nach der letzten Musterung >:(
Ist doch nun alles gut - Sie haben verstanden, warum es derzeit nichts wird und was Sie nach Ablauf Ihrer Bewährung tun können.
Es freut uns, dass wir helfen konnten.
Alle Fragen wurden erschöpfend beantwortet. Dicht!