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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: bakunin am 24. Juli 2012, 10:00:31

Titel: keine Verwendung für Brillenträger
Beitrag von: bakunin am 24. Juli 2012, 10:00:31
Gibt es Aufgaben/Tätigkeiten/Berufe in der Bundeswehr für die man als Brillenträger nicht verwendet werden kann?
Titel: Antw:keine Verwendung für Brillenträger
Beitrag von: Preto am 24. Juli 2012, 10:23:39
Das hängt vom Grund ab, weswegen eine Brille benötigt wird. Handelt es sich um eine "normale" Minderung der Sehschärfe, siehe ZDv 46/1 (erster Treffer bei Google) und hier Kapitel 3 i.V.m. Anlage 3.1 bzw. Anlage 3.2, GNr. 22.
Titel: Antw:keine Verwendung für Brillenträger
Beitrag von: bakunin am 24. Juli 2012, 10:33:14
Ich bin "nur" kurzsichtig. -2,5 Dioptrin.
Dass das generell ausreicht um SaZ zu werden weiß ich. Ich meinte mit meiner Frage nur ob es was gibt was mit Brille nicht bei der Bundeswehr machen kann. Also wo man volle Sehschärfe braucht, wie z.B. als Pilot.
Titel: Antw:keine Verwendung für Brillenträger
Beitrag von: Preto am 24. Juli 2012, 10:43:45
Im Kapitel 3 der o.g. Vorschrift stehen die Verwendungsausschlüsse. Dort einfach nachgucken, was mit einer Gradation II in der GNr. 22 nicht möglich ist.
Titel: Antw:keine Verwendung für Brillenträger
Beitrag von: ulli76 am 24. Juli 2012, 11:36:49
Pilot dürfte ausgeschlossen sein mit den Werten.WachBtl wohl auch.Ansonsten einfach in besagter Vorschrift schauen,welche Ausschlüsse die II22 macht.
Titel: Antw:keine Verwendung für Brillenträger
Beitrag von: miguhamburg1 am 24. Juli 2012, 11:43:57
Der Ausschluss für das Wachbataillon besteht allerdings NICHT für die 1./- sowie die 9./-, sondern nur für die Wach- und Protokollkompanien.