Gibt es Aufgaben/Tätigkeiten/Berufe in der Bundeswehr für die man als Brillenträger nicht verwendet werden kann?
Das hängt vom Grund ab, weswegen eine Brille benötigt wird. Handelt es sich um eine "normale" Minderung der Sehschärfe, siehe ZDv 46/1 (erster Treffer bei Google) und hier Kapitel 3 i.V.m. Anlage 3.1 bzw. Anlage 3.2, GNr. 22.
Ich bin "nur" kurzsichtig. -2,5 Dioptrin.
Dass das generell ausreicht um SaZ zu werden weiß ich. Ich meinte mit meiner Frage nur ob es was gibt was mit Brille nicht bei der Bundeswehr machen kann. Also wo man volle Sehschärfe braucht, wie z.B. als Pilot.
Im Kapitel 3 der o.g. Vorschrift stehen die Verwendungsausschlüsse. Dort einfach nachgucken, was mit einer Gradation II in der GNr. 22 nicht möglich ist.
Pilot dürfte ausgeschlossen sein mit den Werten.WachBtl wohl auch.Ansonsten einfach in besagter Vorschrift schauen,welche Ausschlüsse die II22 macht.
Der Ausschluss für das Wachbataillon besteht allerdings NICHT für die 1./- sowie die 9./-, sondern nur für die Wach- und Protokollkompanien.