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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: AnimalYay am 26. Juli 2012, 21:43:11

Titel: Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: AnimalYay am 26. Juli 2012, 21:43:11
Hallo. Mein Name ist Chris und ich bin 23 Jahre jung. Zu aller erst möchte ich mich im Voraus dafür entschuldigen, dass ich das leidige Thema Kriegsdienstverweigerer und Sozialstunden anspreche.

Nun folgende Dinge: Ich bin dabei nächste Woche meine Bewerbung zum SAZ 12 beim KWEA abzugeben. Das Gespräch dazu hatte ich diese Woche.

Da hier im Forum bereits viele Informationen zu diesen Themen vorhanden sind, mir aber nicht wirklich weiterhelfen, möchte ich gerne von den hier anwesenden Fachmännern Wissen, wie meine Chancen stehen, weil ich zwischen 16 und 18 Jahren zum einen wegen Körperverletzung zu 48 Sozialstunden und zum anderen wegen Beamtenbeleidigung zu 24 Sozialstunden verurteilt wurde.
Des weiteren habe ich vor 3 Jahren den GWD verweigert, da ich meiner Meinung nach ohne mittlere Reife keine Chance auf eine Anstellung als SAZ hatte. Mittlerweile habe ich eine Ausbildung mit der mittleren Reife abgeschlossen. Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer habe ich vor kurzem auch schriftlich zurückgezogen.

Ich möchte mich im Voraus für die Hilfe bedanken.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: Leet am 26. Juli 2012, 21:49:56
Und jetzt ?
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: GaryLee am 26. Juli 2012, 21:50:21
Wenn es in ihrer Akte steht haben Sie ein Problem; Sollte es nicht drinnen stehen, Sie also nicht vorbestraft sind, ist es kein Problem!
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: AnimalYay am 26. Juli 2012, 21:54:43
Nein also es steht nicht in der Akte. Sprich ich bin nicht vorbestraft. Ist der KDV-Antrag dann auch kein Problem? Ich habe auf Rat des Feldwebels, mit dem ich das Gespräch hatte, auch ein Schreiben verfasst, warum ich nun doch den Dienst an der Waffe ausüben kann und möchte.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: Iv am 26. Juli 2012, 22:07:45
Du wirst die Sozialstunden definitiv angeben müssen, da sich durch einen Richter verordnet worden sind. Dann werden sie dich fragen, wodurch diese Stunden zustande gekommen sind. Und naja Körperverletztung und Beamtenbeleidigung in einer Laufbahn, die in die Richtung Vorgesetzter und Vorbild geht, nicht so gut kommen. War heute im Zentrum und die mit solchen Vorgeschichten kamen, nicht so gut ausgegangen ist beim Prüfgespräch. Kann aber auch sein, dass sie ihre Standpunkte nicht so gut vertreten haben, und Sie das besser machen.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: AnimalYay am 26. Juli 2012, 22:16:13
Angegeben habe ich diese Dinge auf jeden Fall. Ich hoffe, dass meine Schandtaten als jugendliche Fehltritte angesehen werden. Würden Sie meine Chancen prinzipiell mit nicht möglich bewerten?
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: Cpt. Price am 26. Juli 2012, 22:29:59
Nichts ist unmöglich,
aber grad wenn Sie Feldwebel werden wollen (entnehm ich mal Ihrem Wunsch auf 12 Jahre verpflichtungszeit) gibt es genug Bewerber die eben keine Sozialstunden ableisten mussten und eventuell sogar noch bessere qualifikationen haben.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: AnimalYay am 26. Juli 2012, 22:32:47
Ja den Gedanken hatte ich auch schon. Ich würde auch als Mannschafter zum Bund gehen. Hauptsache ich habe die Möglichkeit zu dienen.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: Iv am 26. Juli 2012, 22:33:58
Also Mannschafter sollte definitiv gehen, sofern sie wie gesagt nicht nur wegen der Kohle zum Bund willst, weißt was du willst, und dich etwas informiert hast. Weil Mannschafter suchen die echt in Massen.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: AnimalYay am 26. Juli 2012, 22:37:45
Ja ich habe im Bewerbungsbogen angekreuzt dass ich auch mit Mannschafter zufrieden wäre. Mich interessiert, ob die meine bewerbung aufheben und mich als mannschafter verpflichten würden, wenn sich herausstellt, dass ich als feldwebel nicht in Frage komme.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: Iv am 26. Juli 2012, 22:46:34
Also du bist schonmal ehrlich, das sehen die auch als Pluspunkt, und du kommst zum Prüfgespräch und die Testen dich wenn du Fw angekreuzt hast natürlich erstmal darauf, dadruch dass du aber auch Mannschafter angekreuzt hast, sehen die diese Verwendung auch als Option und das wissen die auch im Gespräch und schauen ob das bei dir auch reicht.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: AnimalYay am 26. Juli 2012, 22:50:27
Ja wie gesagt, der Mannschafter wäre mehr als akzeptabel. Ich habe einfach nur die Angst, dass ich nicht einmal zu einem Gespräch eingeladen wäre. Gibt es eigentlich Erfahrungen, wie lange es im Durchschnitt dauert, bis man nach der Abgabe der Bewerbung eine Antwort bekommt?
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: ulli76 am 26. Juli 2012, 22:52:11
Da es in deinem Fall vom Rechtsberater geprüft werden muss und die gut zu tun haben, kann das mehrere Monate dauern.
Und ja- es kann passieren, dass du keine Einladung zum ZNwG bekommst.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: KlausP am 26. Juli 2012, 22:54:09
ZitatGibt es eigentlich Erfahrungen, wie lange es im Durchschnitt dauert, bis man nach der Abgabe der Bewerbung eine Antwort bekommt?

Zwischen 4 Wochen und mehr als 6 Monaten gab's hier schon alles. Oder auch gar nicht, aus den verschiedensten Gründen, wie bei jedem zivilen Arbeitgeber auch.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: Iv am 26. Juli 2012, 22:54:25
Ist halt alles sehr theoretisch, alles kann muss aber nicht und bei jedem ist es anders, aber wie ulli76 sagte es geht eben durch Rechtsberater.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: AnimalYay am 26. Juli 2012, 23:08:58
Nun ich werde mich da einfach gedulden müssen und hoffen, dass alles klappt. Gibt es das selbe prozedere auch beim fwdl?
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: KlausP am 27. Juli 2012, 05:50:57
ZitatDes weiteren habe ich vor 3 Jahren den GWD verweigert, da ich meiner Meinung nach ohne mittlere Reife keine Chance auf eine Anstellung als SAZ hatte.

Haben Sie das eigentlich auch so in Ihrem KDV-Antrag geschrieben oder haben Sie da irgendwelche Gewissensgründe erfunden?

ZitatHauptsache ich habe die Möglichkeit zu dienen.

Haben Sie auf grund Ihrer Anerkennung als KDV Zivildienst geleistet?

Beide Fragen mal interessehalber meinerseits.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: AnimalYay am 27. Juli 2012, 08:21:48
Also ich habe das aus Gewissensgründen verweigert, weil ich damals nicht wusste, wie ich das regeln kann. Ich habe den Zivildienst dann abgeleistet. Ich habe damals gedacht, dass dies kein Problem wäre
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: schlammtreiber am 27. Juli 2012, 08:47:41
Da der KDV zurückgezogen ist, stellt er kein Hindernis mehr da.
Man muss es halt gut erklären können im Bewerbungsgespräch.

Die vermeintliche "Vorstrafe" ist meines Erachtens auch kein Problem (entgegen der vorherrschenden Meinung in diesem Thread) da ein paar Sozialstunden vor der Volljährigkeit keine Vorstrafe im Sinne eines Einstellungshindernis darstellen.

Also bewerben und Ergebnis abwarten. Auf bohrende Fragen gefasst machen.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: AnimalYay am 27. Juli 2012, 08:52:40
Doch also wie erwähnt war das zwischen 16 und 18, also die Beamtenbeleidigung habe ich mit 18 Jahren begangen. Nun ja das war einfach dumm von mir. Aber das beruhigt mich schon sehr was ier geantwortet wurde.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: schlammtreiber am 27. Juli 2012, 08:54:53
Zitat von: AnimalYay am 27. Juli 2012, 08:52:40
also die Beamtenbeleidigung habe ich mit 18 Jahren begangen. Nun ja das war einfach dumm von mir.

Auch sowas sollte vor 21 kein großes Problem sein. Ich nehme an es wurde noch nach Jugendstrafrecht abgearbeitet.

Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: AnimalYay am 27. Juli 2012, 08:58:05
Ja dad wurde es. Es kam zwar zur Gerichtsverhandlung, jedoch wurde ich dann zum Glück nur mit 24 Souialstunden bestraft
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: schlammtreiber am 27. Juli 2012, 09:05:44
Dann ist das alles halb so wild.

Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: AnimalYay am 27. Juli 2012, 09:07:31
Das ist super. Vielen Dank für die Hilfe
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: Cpt. Price am 27. Juli 2012, 09:13:19
Zitat von: AnimalYay am 27. Juli 2012, 08:58:05
Ja dad wurde es. Es kam zwar zur Gerichtsverhandlung, jedoch wurde ich dann zum Glück nur mit 24 Souialstunden bestraft

Tja, so schnell wird man Vater. ;D
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: AnimalYay am 27. Juli 2012, 09:18:18
UI hab ich garnicht gemerkt xD
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: alter Geist am 27. Juli 2012, 10:26:41
Zitat von: ulli76 am 26. Juli 2012, 22:52:11
Da es in deinem Fall vom Rechtsberater geprüft werden muss und die gut zu tun haben, kann das mehrere Monate dauern.
Und ja- es kann passieren, dass du keine Einladung zum ZNwG bekommst.
Warum soll den hier eine Prüfung des Rechtsberaters nötig sein?
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: wolverine am 27. Juli 2012, 10:33:34
Weil eine Strafakte über den Bewerber vorliegt?!
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: alter Geist am 27. Juli 2012, 11:00:39
Nun ich dachte da eine längere Zeit zwischen diesen "Vorfällen" und der Bewerbung liegt sowie das es ja mit Sozialstunden und nicht mit Jugendarest abgegolten wurde, wird das ein wenig flexibler gehandhabt. Das erklärt aber nun auch warum die Mühlen der Bürokratie so langsam drehen.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: wolverine am 27. Juli 2012, 11:03:24
Zitat von: alter Geist am 27. Juli 2012, 11:00:39
da eine längere Zeit zwischen diesen "Vorfällen" und der Bewerbung liegt
Genau das und ob diese Zeit ausreichend ist, bewetet ja der Rechtsberater.
Titel: Antw:Verweigerung und Sozialstunden
Beitrag von: miguhamburg1 am 27. Juli 2012, 11:03:42
l alter geist, das hat doch nichts mit der Bürokratie und deren Mühlen zu tun, sondern ergibt sich aus dem Gesetz: Grundsätzlich können nur Bewerber eingestellt werden, die die Gewähr dafür bieten, sich für die FDGO einzusetzen und das "Recht und die .... tapfer zu verteidigen". Beides kollidiert per sé mit einer vorhandenen Straffälligkeit von Bewerbern. Inwiefern die für ein Einstellungshindernis relevant sind, haben die Rechtsberater zu prüfen.