Hallo,
im Internet habe ich gelesen, dass die Fernspählehrkompanie 200 aufgrund des Stationierungskonzepts 2011 aufgelöst werden soll.
Deswegen stelle ich die Frage, ob die Bundeswehr somit ihre gesamten Fernspäher verliert oder ob es in anderen Einheiten weiterhin welche gibt.
Ich bedanke mich bereits im Vorraus für die Antworten
mfG
Ufuk
Das KSK hat Fernspäher.
Vielen Dank für die Antwort!
Sind diese Fernspäher komplett im KSK eingegliedert (Also mit dem selben Barettabzeichen usw.) oder sind sie wie früher aufgestellt und nur in einer anderen Einheit eingegliedert?
Jede Kommandokompanie hat einen Fernspähzug, ich nehme stark an dass Barettabzeichen etc identisch sind
Also wird es auch wahrscheinlich nicht mehr möglich sein sich als Fernspäher zu bewerben ohne die Vorraussetzungen für das KSK zu erfüllen oder liege ich da falsch?
Ich nehme mal an wer für das KSK nicht tauglicht ist, ist das auch als FS nicht.
Die Anforderungen bleiben unterschiedlich für Fernspäher und für Kommandosoldaten sowie zukünftig die Kommandounterstützungs-Soldatinnen. Außerdem unterstehen die Fernspäher im KSK fachlich auch weiterhin dem General Heeresaufklärungstruppe und bleiben auch im Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung. Sie werden nur truppendienstlich anders unterstellt.
Aber wer in einer Kommandokompanie in den Fernspähzug will muss doch die gleichen Auswahltests wie die anderen Kommandosoldaten bestehen oder?
Haben Sie meine Antwort dazu nicht gelesen?
Verschiedene militärische Verwendungen bedingen unterschiedliche Auswahlverfahren und Eignungen. Die Verwendung als Kommandosoldat hat andere Merkmale, als die eines fernspähers. Deshalb gelten unterschiedliche Tauglichkeitskriterien und deshalb war und bleibt das Auswahlverfahren auch unterschiedlich.
Im Übrigen gibt es in den Kommandokompanien des KSK auch Soldaten, die weder Fernspäher, noch Kommandosoldaten sind, zum Beispiel den Spieß, den PersFw, VersorgungsFw etc. Die wiederum haben auch wieder andere - geringere - Anforderungsmerkmale und brauchen auch die KSK/Fernspäherauswahlverfahren nicht zu durchlaufen.