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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Eva am 30. Juli 2012, 11:19:06

Titel: trotz gebrauch des Widerrufsrechts der Verpflichtungserklärung nochmal zum Bund?
Beitrag von: Eva am 30. Juli 2012, 11:19:06
Hallo Community

Habe anfang des Jahre Meine Grundwehrausbildung in Heide begonnen. Doch nach einigen Tagen, habe ich aus persönlichen Gründen
mein gebrauch vom Widerrufsrecht der Verpflichtungserklärung genommen.
Hier die Fragen:

Kann ich nochmal in die Bundeswehr einstiegen trotz gebrauch des Widerrufsrechts der Verpflichtungserklärung?

Habe es mir ein halbes Jahr durch den Kopf gehen lassen und habe mich dafür entschieden, es nochmal zu versuchen und es diesmal durch zu ziehen  ;)

Würde mich über antworten Freuen

lg
Titel: Antw:trotz gebrauch des Widerrufsrechts der Verpflichtungserklärung nochmal zum Bund?
Beitrag von: KlausP am 30. Juli 2012, 11:20:58
Bewerben Sie sich erneut und warten Sie ab, was dabei rauskommt. Alerdings werden Sie sich Nachfragen vom Psychologen gefallen lassen müssen, schließlich will man sich ja nicht nochmal so'n Ei in's Nest legen lassen.
Titel: trotz gebrauch des Widerrufsrechts der Verpflichtungserklärung nochmal zum Bund?
Beitrag von: Lynx87 am 30. Juli 2012, 15:47:39
Ganz ehrlich, ich finds immer bissl ...
Entweder man ziehts durch oder lässt es bleiben!

Titel: Antw:trotz gebrauch des Widerrufsrechts der Verpflichtungserklärung nochmal zum Bund?
Beitrag von: Wiesyk am 02. August 2012, 11:39:01
Ich habe auch nicht nach der Persönlichen Meinung gefragt *was man davon hält* sondern ob die Möglichkeit besteht ;)

Danke für die Info