Hallo Community
Habe anfang des Jahre Meine Grundwehrausbildung in Heide begonnen. Doch nach einigen Tagen, habe ich aus persönlichen Gründen
mein gebrauch vom Widerrufsrecht der Verpflichtungserklärung genommen.
Hier die Fragen:
Kann ich nochmal in die Bundeswehr einstiegen trotz gebrauch des Widerrufsrechts der Verpflichtungserklärung?
Habe es mir ein halbes Jahr durch den Kopf gehen lassen und habe mich dafür entschieden, es nochmal zu versuchen und es diesmal durch zu ziehen ;)
Würde mich über antworten Freuen
lg
Bewerben Sie sich erneut und warten Sie ab, was dabei rauskommt. Alerdings werden Sie sich Nachfragen vom Psychologen gefallen lassen müssen, schließlich will man sich ja nicht nochmal so'n Ei in's Nest legen lassen.
Ganz ehrlich, ich finds immer bissl ...
Entweder man ziehts durch oder lässt es bleiben!
Ich habe auch nicht nach der Persönlichen Meinung gefragt *was man davon hält* sondern ob die Möglichkeit besteht ;)
Danke für die Info