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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Daniel1006 am 30. Juli 2012, 14:57:19

Titel: Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Daniel1006 am 30. Juli 2012, 14:57:19
Servus,
jetzt muss ich nun doch nochmal fragen auch wenn es huderte threads ueber die verpflichtungspraemie gibt.
Auf folgendes finde ich dennoch keine uebereinstimmende antwort.
Ich habe anfang Juli die papiere fuer die saz 4 laufbahn bei den luftwaffen objektschutz unterschrieben. M

eine dienst beginnt aber erst am 2.1.2013, so wie ich es hier gelesen hae ist es irrelevant wann man unterschrieben hat, es zahlt nur die ernennung. Das heisst laut folgendem duerfte ich keine bekommen:

'wer sich im Jahr 2012 für mindestens zwei Jahre Dienstzeit im Status als Soldat auf Zeit in einer Mannschaftslaufbahn erstmalig verpflichtet'

Dann wiederrum habe ich im bw karriere forum dies hier finden koennen:

'Um Anspruch auf eine Verpflichtungsprämie zu bekommen. muss man sich in die Laufbahn der Mannschaften verpflichten (sprich SAZ werden) . Die Verpflichtungsdauer muss mindestens 2 Jahre betragen und die Ernennung muss bis zum 31.12.2013 Soldat auf Zeit durchgeführt werden.'

Nun bin ich etwas verwirrt und hoffe eine klare antwort zu bekommen :)

Lg
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: KlausP am 30. Juli 2012, 15:06:08
Zitat...     Die zunächst bis Ende 2011 befristete Gewährung von Verpflichtungsprämien an Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit für eine Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren in einer Mannschaftslaufbahn wird bis Ende 2013 verlängert.

Somit erhält unter den gleichen Bedingungen wie im Jahr 2011 eine Verpflichtungsprämie,

    wer sich im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013 für mindestens zwei Jahre Dienstzeit im Status als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit in einer Mannschaftslaufbahn erstmalig verpflichtet, ...

Quelle: http://www.50-jahre-bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYo9C4NAEET_0e0dxA_sIkJImTSJdqsusqh3sqyxyY_3rnAGXjFvoINYjz-eUDl4XOAL7cBVf5j-GMnMKMIkBJ90jMMQPGmikleOnAQ1iNmC6JLMLhKN4RFa65raFfaK-5ev_HErbZY3z_oN27reT5xCgLk!/
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: BulleMölders am 30. Juli 2012, 15:08:25
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 85a Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: KlausP am 30. Juli 2012, 15:11:18
Zitat von: BulleMölders am 30. Juli 2012, 15:08:25
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 85a Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit

Danke, ich hatte die Originalquelle nicht so schnell gefunden. Werd eben doch alt.  ;)
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: BulleMölders am 30. Juli 2012, 15:15:30
Na ja, wenn man öfter mit Juris arbeitet, dann bringt das zumindest beim Suchen und Finden von Gesetzestexten Vorteile.
Titel: Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Daniel1006 am 30. Juli 2012, 15:55:32
Ok gut, habt vielen dank:)
Damit ist das thema erleigt:p
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: LwPersFw am 30. Juli 2012, 20:40:19
Vor dem Lesen beachten : Dies gilt nicht für Berechtigte nach § 85a BBesG !!!!

Mit dem nunmehr in Kraft gesetzten Bundeswehrreformbegleitgesetz wurde
folgender § in das Bundesbesoldungsgesetz eingefügt:

Die Durchführungsbestimmungen des BMVg müssen noch abgewartet werden !

,,§ 43b Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit

(1) Zur Sicherstellung der Deckung des Personalbedarfs der Bundeswehr kann eine Prämie für die
Verpflichtung zum Dienst als Soldat auf Zeit (Verpflichtungsprämie) gewährt werden, wenn die sich
aus der militärischen Personalplanung im Rahmen des Haushaltsplans ergebenden personellen
Zielvorgaben seit mindestens sechs Monaten zu nicht mehr als 90 vom Hundert erfüllt werden können
und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der vorgenannte Schwellenwert innerhalb der nächsten
sechs Monate überschritten wird. Die Verpflichtungsprämie kann für bestimmte Laufbahnen oder
bestimmte militärische Fachtätigkeiten, gegebenenfalls regional begrenzt, vorgesehen werden.

Die Einzelheiten legt das Bundesministerium der Verteidigung für höchstens zwölf Monate fest;
die Festlegung kann, auch mehrmals, um bis zu zwölf Monate verlängert werden.

(2) Die Verpflichtungsprämie beträgt 1 000 Euro für jedes Jahr der Verpflichtungsdauer.
     Der Anspruch entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit

1. bei einer Erstverpflichtung nach Ablauf der für die Berufung in das Dienstverhältnis als Soldat auf
    Zeit festgesetzten Bewährungszeit,

2. bei einer Weiterverpflichtung, wenn die Verpflichtungserklärung im Regelungszeitraum nach Absatz
    1 Satz 3 abgegeben wurde.

Wird die Dienstzeit stufenweise festgesetzt, ist die Verpflichtungsprämie anteilig entsprechend der jeweils
festgesetzten Dienstzeit zu zahlen. Die Prämienfestsetzung ist dem Soldaten schriftlich mitzuteilen.

(3) Die Verpflichtungsprämie wird nicht gewährt:

1. neben einem Personalgewinnungszuschlag nach § 43,
2. neben einer Prämie nach § 43a,
3. neben einem Zuschlag nach § 53 Absatz 1 Satz 5, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 35,
    ausgegeben zu Bonn am 25. Juli 2012
4. neben einer Verpflichtungsprämie nach § 85a sowie
5. für Zeiträume, für die eine Verpflichtungsprämie nach § 85a in der bis zum 31. Dezember 2012
    geltenden Fassung oder für die eine Weiterverpflichtungsprämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes
    gewährt worden ist."
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Olivia90 am 06. August 2012, 14:49:14
Nach wieviel Monaten wird denn die Prämie ausgezahlt ? Manche sagen nach 6 Monaten andere wiederum sagen im 8.Monat was stimmt nun ..


Grüße
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: wolverine am 06. August 2012, 14:52:47
steht hier
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: LwPersFw am 07. Dezember 2012, 16:53:33
Hier noch ein aktueller Nachklapp zur Verpflichtungsprämie nach § 85a BBesG

Die V-Prämie nach § 85a sollte ja ursprünglich bis 31.12.2013 gelten.

Durch das BwRefBeglG wurde die Gültigkeit aber auf den 31.12.2012 verkürzt !!

Dazu hat nun das BMVg Regelungen erlassen, wie die Zahlung korrekt zu erfolgen hat :

(Auszüge aus dem Erlass)

"...müssen SaZ in den Laufbahnen der Mannschaften, deren Diensteintritt im Zeitraum
vom 01. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2012 erfolgte/erfolgen wird, die der Prämiengewährung
zugrunde zu legenden Dienstzeitfestsetzungsbescheide und die Prämiengewährungsbescheide
jeweils noch im Dezember 2012 erlassen werden.

Vor diesem Hintergrund gilt für den vorgenannten Personenkreis folgende Verfahrensweise:

A.)
Für Soldaten, die vor/bis Juli 2012 ihren Dienst angetreten haben, gilt die bisherige Verfahrensweise.

B.)
Für Soldaten, mit Dienstantritt nach Ablauf des 31. Juli 2012 (bis 31.12.2012 !!), erfolgt die
endgültige Festsetzung der Dienstzeit in 2012 unter dem Vorbehalt, dass sie die Bewährungszeit
erfolgreich beenden und - bei Abgabe einer widerruflichen Verpflichtungserklärung - diese nicht widerrufen.

Die Prämie wird (weiterhin) nach der erfolgreich absolvierten Bewährungszeit als Einmalbetrag zusammen
mit den Dienstbezügen gezahlt.

Für Weiterverpflichtungsprämien nach § 85 a Abs. 2 BBesG gilt entsprechendes.
Auch hier entsteht ein Anspruch auf die Prämie nur dann, wenn die Dienstzeitfestsetzung und der
darauf gründende Bewilligungsbescheid für die Prämie noch im Jahr 2012 erlassen werden.

Nachzulesen ist dies im Erlass BMVg P II 1 Az 19-01-01/13 vom 05.12.2012.
Kann jeder PersBearb in DV-Online finden!
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: LwPersFw am 13. Februar 2013, 17:27:55
Das BMVg hat mit dem

>> Erlass BMVg FüSK II 2 Az 19-01-01 vom 29.01.2013
>> "Gewährung von Verpflichtungsprämien für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit gemäß § 43b Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)"

erste grundsätzliche Regelungen bekanntgegeben.

Abgewartet werden muss noch die Bekanntgabe der erforderlichen Durchführungsbestimmungen !

Grundsatz wird sein,

>> dass es nicht mehr eine pauschale Prämie für jede Erst-(EV) bzw. Weiterverpflichtung (WV) geben wird,

>> stattdessen werden Prämien für die EV und WV vergeben, WENN diese in bestimmten mil. Verwendungen erfolgen

     - für die ein entsprechender Bedarf ermittelt wurde und     
     - die entsprechenden Haushaltsmittel (sprich: Geld) für die Prämiengewährung verfugbar sind.

Dies gilt für die Fw- Uffz- und Mann-Laufbahn.

Aus dem o.g. Erlass :

"Unter Priorisierung der gemeldeten Fachtätigkeiten / Fachtätigkeitsbereiche, in denen die
gesetzlichen Voraussetzungen für die Festlegung einer Verpflichtungsprämie nach § 43b
Absatz 1 BBesG gegeben sind, wird folgende Festlegung getroffen:

Zur Gewinnung von Personal für die in Anlage 1 dieses Erlasses aufgeführten Fachtätigkeiten/
Fachtätigkeitsbereiche KÖNNEN Verpflichtungsprämien unter Beachtung der Durchführungsbestimmungen
des BMVg P II 1 (Bezug 2) im Zeitraum vom 01.05.2013 bis zum 30.04.2014 zur Personalgewinnung eingesetzt werden.

Einzelheiten zu den Umfängen und durchschnittlichen Verpflichtungszeit sind ebenfalls der Anlage 1 zu entnehmen.

Bei Weiterverpflichtungen sind grundsätzlich SaZ im letzten aktiven Dienstjahr unter Zahlung einer
Verpflichtungsprämie zu gewinnen.

5. Umsetzung

Einzelheiten zum Gewährungsverfahren (...) regeln die Durchführungsbestimmungen (Bezug 2)."

Ich weise nochmals darauf hin : Es fehlen noch die Durchführungsbestimmungen !!!!

Gemäß dem o.g. Erlass besteht aber ein erhöter Regenerationbedarf u.a. in folgenden Fachtätigkeiten/Fachtätigkeitsbereichen:

HEER
WeitverkFw (Fw-LB)
ITSdt SK (Mann-LB)

LUFTWAFFE
Feldwebel allg. Fachdienst
in den Bereichen
- Informationsverarbeitung AVR 13AA02
- Informationsübertragung Weitverkehr AVR 13AA04
- Fernmelde- und elektronische Aufklärung FR Elektronik AVR 16DB03

MARINE
- Feldwebel allg. Fachdienst im Bereich Marineführungsdienst VwdgR VB2
- Mannschaften im Bereich Marinetechnikdienst VwdgR VB4
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 13. Februar 2013, 17:36:13
Ah, ist er endlich schlussgezeichnet worden. Danke für die Info.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: ulli84 am 14. Februar 2013, 13:06:47
Man liest irgendwie immer etwas anderes, aus dem Link vom KlausP lese ich heraus, das ich die Prämie als Mannschafter (2.4.13 AGA Beginn) noch erhalte. In nem Thread vor ner Woche las ich noch, dass ich sie nicht bekomme... Also bekomme ich sie ja nun?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 14. Februar 2013, 13:17:20
Nein, es gibt diese Prämie ab dem 01.01. nicht mehr.
Schau mal auf das Datum, wann KlausP das verlinkt hatte. Und wenn du dem link folgst, steht da "§ 85a (weggefallen)"
Also wo steht denn nun, dass es die Prämie noch gibt?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 14. Februar 2013, 13:19:43
Ich seh grad, du meinstest wohl nicht den Gesetzeslink, sondern den News-Artikel. Es versteht sich doch von selbst, dass "Zeitungsartikel" nicht dem Änderungsdienst unterliegen, deswegen wurde ja auch der Gesetzestext dazu gepostet.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: LwPersFw am 25. März 2013, 23:38:46
Zum o.g. Erlass gibt es eine 1. Änderung vom 21.03.2013 der die Verwendungen erweitert und
präzisiert, für die eine Prämie gewährt werden kann:

Es fehlen noch die Durchführungsbestimmungen

unter anderem :

SKB
Mannschaften > Protokollsoldat

HEER
ITFw InfoVarb SK (Fw-LB) >> sehr hoher Bedarf
ITFw InfoÜtr WV Bw (Fw-LB)
Feuerwerker Bw (Fw-LB)
ITSdt SK (Mann-LB) >> sehr hoher Bedarf

LUFTWAFFE
Feldwebel allg. Fachdienst
in den Bereichen
- Informationsverarbeitung AVR 13AA02
- Informationsübertragung Weitverkehr AVR 13AA04
- Fernmelde- und elektronische Aufklärung FR Elektronik AVR 16DB03

Unteroffizier allg. Fachdienst
im Bereich
- Radarelektronik AVR 14CC02

MARINE
- Feldwebel allg. Fachdienst im Bereich Marineführungsdienst VwdgR VB2 >> sehr hoher Bedarf
- Unteroffizier allg. Fachdienst im Bereich Marineführungsdienst VwdgR VB2 >> sehr hoher Bedarf
- Mannschaften im Bereich Marinetechnikdienst VwdgR VB4 >> sehr hoher Bedarf


SAN-Dienst
- Feldwebel allg. Fachdienst im Bereich Gesundheits-/und Krankenpflege >> sehr hoher Bedarf
- Feldwebel allg. Fachdienst im Bereich Assistenzpersonal ambulante med. Versorgung
- Unteroffizier allg. Fachdienst im Bereich Arzthelfer (Medizinische Fachangestellte) >> sehr hoher Bedarf
- Unteroffizier allg. Fachdienst im Bereich Einsatzsanitäter/Schiffarztgehilfe >> sehr hoher Bedarf
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: toni010589 am 26. März 2013, 21:08:00
also ich bin eingeplant unter volgender Anschlussverwendung:
ITFW InfoÜtr WV BW

bedeutet es jetzt das ich mit einer weiterverpflichtungsprämie rechnen kann?

ich hatte ja schon seit letztem jahr davon abstand genommen.

danke für die antwort schonmal im vorraus
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 26. März 2013, 21:15:32
Das kommt darauf an, ob du die anderen Parameter erfüllst.
Wenn du nun fragst, welche, dann hast du den Beitrag von LwPersFw nicht richtig gelesen.
Kleiner Tipp: Satz in der 3. Zeile!
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Toni010589 am 26. März 2013, 21:31:30
Naja steh gerade bisl auf Schlauch, meine Verwendung ist ja dort aufgelistet .

Oder meinst du das es noch keine Durchführungsbestimmungen gibt?

Naja ich hatte meine. Die Dienstantritt am 01.07.2009 und bin 4er und warte nur noch auf die FA Bestätigung von Köln .
Alles andere habe ich schon durchlaufen
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 27. März 2013, 05:37:12
Zitat von: Toni010589 am 26. März 2013, 21:31:30
Oder meinst du das es noch keine Durchführungsbestimmungen gibt?
Ja, Bingo.
Titel: Verpflichtungsprämie gem. § 43b BBesG
Beitrag von: LwPersFw am 11. April 2013, 21:06:40
Neuester Sachstand:

Die noch fehlenden Durchführungsbestimmungen sind am 03. April 2013 in Kraft gesetzt worden.

BMVg P II 1 Az 19-01-01/3 vom 03.04.2013

Somit besteht die grundsätzliche Möglichkeit, dass im Zeitraum 01.05.2013 - 30.04.2014 eine Prämie gewährt wird.

Die Zuständigkeiten und Verfahren wurden festgelegt und befinden sich derzeit in der Umsetzung.

Grundsätzlich gilt, dass eine Prämiengewährung möglich ist, die nur bestimmte

- Laufbahnen (z.B. Mannschaftslaufbahn, Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes)
- Fachtätigkeitsbereiche (z.B. Fluggerätmechaniker)
- spezielle Fachtätigkeiten (z.B. Fluggerätmechaniker A340) betreffen.

Auch eine regionale Begrenzung ist möglich.

Festgelegt werden diese Bereiche im sog. "Festsetzungserlass" aus dem ich am 25.03.2013 zitiert habe.

Desweiteren werden die entsprechenden Dienstposten im "Vakanzenmanagement" der Bw,
(früher Stellenbörse der Bw genannt) ausgewiesen werden.

Auf dieses System haben auch die Wehrdienstberater zugriff, können also, sobald dies umgesetzt ist,
dem Bewerber schon konkret sagen, ob - im Falle einer Einstellung - eine Prämienzahlung vorgesehen ist.

Hierzu ist es vorgegeben, dass der zukünftige Soldat, mit der Aushändigung der Einplanungsverfügung
durch das KC/AC, auch schriftlich darüber informiert wird, dass für ihn eine Gewährung der Verpflichtungsprämie
nach § 43b BBesG beabsichtigt ist.

Ebenso erhalten Soldaten im Rahmen der Erst- bzw Weiterverpflichtung eine entsprechende schriftliche Information.

Diese beläuft sich auf 1000 Euro je Jahr der Verpflichtung. Also z.B. SaZ 12 = 12.000 Euro Prämie.

Wichtig zu wissen
>> Vordienstzeiten werden dabei nicht berücksichtigt !
>> Es zählt die Zeit ab der Wiedereinstellung !
>> Wer z.B. bereits SaZ 4 war und als SaZ 12 wiedereingestellt würde, müsste ja 8 Jahre dienen,
     da ihm die ersten 4 Jahre auf die Gesamtdienstzeit angerechnet werden.
     Und nur diese 8 Jahre sind dann für die Prämienzahlung relevant!

Um in den Genuss der Prämie kommen zu können muss - neben der Einstellung/Erstverpflichtung/Weiterverpflichtung
für/auf einem entsprechenden Dienstposten - folgendes erfüllt werden :

- Eingang einer Verpflichtungs-/Weiterverpflichtungserklärung in der vorgeschriebenen Form gem. ZDv 14/5 B 127
  bei der zuständigen Stelle >> es zählt der Eingangsstempel und

- Ernennung zum SaZ oder Dienstantritt als Eignungsübender

in dem o.g. Zeitraum.

Der Anspruch auf Zahlung entsteht mit der verbindlichen Festsetzung der Dienstzeit.

Bei stufenweiser Festsetzung der Dienstzeit - wird auch anteilig gezahlt.

Noch als wichtiger Hinweis :

Gemäß den Durchführungsbestimmungen besteht grundsätzlich kein dienstliches Interesse
an einer Verkürzung der Dienstzeit als SaZ nach § 40 Abs. 7 Soldatengesetz, wenn der
Soldat unter Gewährung einer Verpflichtungsprämie nach § 43b oder 85a BBesG gewonnen wurde.
Über Ausnahmen entscheidet das BMVg P II 1.

Soll heißen, wer für SaZ 12 unterschreibt, es wird, die volle Prämie bekommt und dann nach
z.B. 6 Jahren eine Dienstzeitverkürzung beantragt, bekommt vom Grundsatz einen ablehnenden
Bescheid!! Nur im schwerwiegenden Ausnahmefall würde man dem Antrag stattgeben!

Zum weiteren Verfahren :

Wer in den nächsten Wochen - auf jeden Fall ab 01.05.2013 -

- beim KC/AC das Einstellungsverfahren durchläuft
- als FWD die Erstverpflichtung als SaZ beabsichtigt
- als SaZ seine Weiterverpflichtung beabsichtigt
      Wichtig : Gem. Festsetzungserlass soll der SaZ bei WV grundsätzlich im letzten aktiven Dienstjahr gewonnen werden 

sollte die zuständigen Stellen

- Einstellung >> Wehrdienstberater/KC/AC
- Erst-/Weiterverpflichtung >> Personalbearbeiter der Einheiten

um Information bitten, ob für den entsprechenden Dienstposten eine Prämiengewährung vorgesehen ist.

Wer sich für eine Stelle in den von mir am 25.03.13 eingestellten Verwendungsbereichen bewirbt...
...dort ist die Wahrscheinlichkeit dafür gegeben!

Ich bitte aber noch zu beachten... es befindet sich noch alles in der Umsetzung  !!
D.h. es kann noch einige Wochen dauern, bis im Vakanzenmanagement alle entsprechenden
Dienstposten abgebildet sind.

Bzw. bis die Truppe weiß, wie genau im Falle einer Erst-/Weiterverpflichtung zu verfahren ist.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Balboa am 14. April 2013, 09:33:26
Also ich hab im September 2012 unterschrieben und im januar 2013 Dienstantritt d.h ich würde das nicht kriegen
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 14. April 2013, 09:59:37
Ist das denn nun eine Frage (->?) oder eine Feststellung (->!)?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: dv_uffz am 14. April 2013, 11:26:59
Hallo zusammen...
Als nicht Perser blickt man bei diesen ganzen Bestimmungen kaum noch durch..
Bin gerade in einer einsatzvorbereitenden Ausbildung und kann im Grunde keinen Fragen diesbezüglich.

Kurz zu meiner Person:
Diensteintritt: 01.01.2004
SaZ 12
Freistellungsanspruch ab 01.07.2014
DZE: 31.12.2015
ausgebildeter ITFwInfoVarb Bw

Habe im Januar diesen Jahres meinen Antrag auf Weiterverpflichtung abgegeben. (mit Unterzeichnung der Weiterverpflichtungserklärung für SaZ 15).
Wie ich mein Glück kenne, habe ich wohl Pech gehabt ?!
Titel: Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Cherryblossom am 14. April 2013, 11:39:03
Lies mal ganz oben das letzte Posting vom LwPersFw...
Theoretisch könnte es was werden, sofern deine AVR/ ATN dort reingezogen wird, aber es fehlen immer noch die konkreten Durchführungsbestimmungen...

Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 14. April 2013, 12:31:41
@cherry: Die Durchführungsbestimmungen sind erlassen worden, kann ich dir gerne zumailen, wenn du mir deine email PNst
Titel: Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Cherryblossom am 14. April 2013, 13:17:19
Oh echt... Das kam bei uns noch gar nicht rum.
Könntest Du mir die per LoNo schicken? ;)
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 14. April 2013, 15:34:14
Mach ich morgen, klar, gerne.
Titel: Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Cherryblossom am 14. April 2013, 15:35:35
Super, danke Dir! :)
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Kai Rehberg am 14. April 2013, 19:16:31
Besteht die Möglichkeit, die Durchführungsbestimmungen hier zu posten, oder sind die VS eingestuft?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 14. April 2013, 20:27:08
Das Gesetz ist frei zugänglich, auch im Bundesgesetzblatt wird es veröffentlicht. Die Quintessenz hat LwPersFw hier gepostet. Die Durchführungsbestimmungen selber haben in ihrer Detailiertheit  nur Sinn für diejenigen, die auch wirklich mit arbeiten müssen. Von daher sehe ich wenig Sinn, das Ding hier online zustellen, unabhängig davon, ob sie VS sind.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Kai Rehberg am 14. April 2013, 20:48:42
Ok, das stimmt dann natürlich.

ich steige da nämlich nicht ganz durch und habe mir erhofft, dass die Durchführungsbestimmungen mir etwas mehr Klarheit geben.

Ich bin nämlich Wiedereinsteller als ITFw InfoÜtr WV Bw mit dem Eintrittsdatum 02.04.13. Kann ich demnach damit rechnen die Prämie zu erhalten?

Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 14. April 2013, 21:21:41
Nein, die Prämie läuft erst ab 01.05.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: LwPersFw am 16. April 2013, 00:57:02
Also ich lese die Durchführungsbestimmungen so, dass alle, die vor dem 01.05.2013 eine
Verpflichtungs-/Weiterverpflichtungserklärung abgegeben haben, keinen Anspruch haben.

Denn in den DBest steht :

Nr. 4.3

"Um einen Prämienanspruch begründen zu können, müssen während des Zeitraumes,
für den eine Prämiengewährung nach § 43b Abs. 1 des BBesG (Prämienfestlegung)
getroffen worden ist, folgende Voraussetzungen erfüllt sein :

- Eingang der Verpflichtungs-/Weiterverpflichtungserklärung (Eingangsstempel ist maßgeblich)
  in der gem. ZDv 14/5 B 127 vorgeschriebenen Form bei der zuständigen Stelle

und

- Ernennung zum SaZ oder Dienstantritt als Eignungsübender"

Das bedeutet für mich, ein Prämienanspruch besteht nur - abgesehen vom erforderlichen Dienstposten -,
wenn die V-/WV-Erklärung im Zeitraum 01.05.2013 bis 30.04.2014 bei der zuständigen Stelle eingeht
und
dann auch in diesem Zeitraum die Ernennung bzw. der Dienstantritt zur EÜ erfolgt.

Lag/liegt die V-/WV also schon vor dem 01.05.13 bei der zuständigen Stelle vor = kein Anspruch.

Aber wie gesagt, dies ist meine persönliche Lesart der DBest.
Vielleicht wird dies ja nocheinmal überdacht...
Nur Stichtage gab es schon immer...und dann gilt...mal gewinnt man...mal verliert man... ;)
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Kai Rehberg am 16. April 2013, 07:17:37
Dann kann man ja nur hoffen, dass da noch eine Möglichkeit besteht, diese Prämie doch noch zu bekommen.

Ich verstehe z.B. nicht, warum man den Zeitraum nicht Quartalsweise festgelegt hat? So ist das 2. Quartal 2013 total angeschmiert, weil diese Soldaten 1 Monat zu früh eingestellt worden sind.

Aber wie du schon sagtest, mal gewinnt man, mal verliert man...  :-\
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 16. April 2013, 07:19:28
Da dein Dienstantritt ja vor dem Zeitraum liegt, wird das nichts. Da nützt auch das hoffen nichts, denn:
ZitatUm einen Prämienanspruch begründen zu können, müssen während des Zeitraumes...
- Ernennung zum SaZ oder Dienstantritt als Eignungsübender"
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: F_K am 16. April 2013, 08:11:38
... eine Verpflichtungsprämie hat ja auch einen Sinn / Absicht der Führung - nämlich "zusätzliche Attraktivität".

So etwas "rückwirkend" zu machen,  ist völlig sinnentlehrt, weil die "hat man ja schon" ...
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Kai Rehberg am 16. April 2013, 08:15:30
Es ist zwar ärgerlich, aber ich bin ja nicht wegen einer Verpflichtungsprämie wieder eingestiegen.

Trotzdem ist es bitter, dass man eine menge Geld nicht bekommt, weil man 1 Monat vorher eingestellt worden ist. Und die Prämie ab Mitte eine Quartals gezahlt wird und nicht wie sonst üblich, am Anfang des Quartals.

Aber so ist es nun mal, also Mund abwischen und weiter machen... ;)
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: KlausP am 16. April 2013, 08:28:56
Zitat von: Kai Rehberg am 16. April 2013, 08:15:30
Es ist zwar ärgerlich, aber ich bin ja nicht wegen einer Verpflichtungsprämie wieder eingestiegen.

Trotzdem ist es bitter, dass man eine menge Geld nicht bekommt, weil man 1 Monat vorher eingestellt worden ist. Und die Prämie ab Mitte eine Quartals gezahlt wird und nicht wie sonst üblich, am Anfang des Quartals.

Aber so ist es nun mal, also Mund abwischen und weiter machen... ;)

Das müssen Sie dem Gesetzgeber erzählen. Wenn der nicht zeitgerecht die Gesetzesänderungen "fertig" hat, kann der nachfolgende Bereich die Regelungen auch nicht zeitgerecht in die Durchführungsbestimmungen umsetzen.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Kai Rehberg am 16. April 2013, 09:26:45
ich denke das werde ich auch, sobald ich nächste Woche vom Übungsplatz wieder in den Standort verlegt habe.   ;)
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: F_K am 16. April 2013, 09:30:10
... als ich meinen (aktiven) Dienst geleistet habe, ist man mit A1 eingestiegen - inzwischen bekommt man A3 - kann ich da mit einer Nachzahlung rechnen?

Soll ich mit dem "Gesetzgeber" reden?

(.. und in diesem Fall hatte der Gesetzgeber "Recht" - den Kai hat er nämlich ohne Prämie "gefangen" - ist doch Super!)
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Synco am 16. April 2013, 13:41:01
Ich hätte zu dieser ganzen Thematik mal eine Frage.

Ich hatte mich bereits August 2012 beworben (SAZ 4), dort waren die Voraussetzungen für eine Verpflichtungsprämie eine ganz andere (Wehrdienstberater). Mein Verwendungswunsch war damals ITSdt (N00).
Nun im März 2013 zum Einstellungstest - bestanden - leider durch eine Knie Verletzung wird der Sporttest nun am 22.04.2013 nachgeholt. Voraussichtliche Einstellung würde zum 01.07.2013 erfolgen.

Nun wäre meine Frage, weil das was ich so rauslese mir nicht so ganz schlüssig ist. Und leider auch beim Einplaner mir diesbezüglich keine Informationen dargelegt wurden.

Wehrdienstberatung : 01.08.2013
Einstellungstest : 14.03.2014-15.03.2014
Vorraussichtliche Einstellung : 01.07.2013
Verwendung : N00

Nach dem Sporttest soll es voraussichtlich direkt wieder zum Einplaner gehen. (22.04.2013)

Wird diese Prämie wahrscheinlich auch für mich zutreffen ? Dienstantritt wäre ja der 01.07.2013 - oder dadurch das ich bereits vor dem 01.05 mich für einen Dienstantritt entschieden habe eher nicht zu treffen ?



Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: F_K am 16. April 2013, 13:44:47
ZitatHierzu ist es vorgegeben, dass der zukünftige Soldat, mit der Aushändigung der Einplanungsverfügung
durch das KC/AC, auch schriftlich darüber informiert wird, dass für ihn eine Gewährung der Verpflichtungsprämie
nach § 43b BBesG beabsichtigt ist.

@ Synco:

... und, schriftliche Information erhalten?

Nein - Na, dann wohl ohne Prämie "gefangen".
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Synco am 16. April 2013, 14:50:29
Nein nichts :)

Es erfolgt zwar noch ein Termin beim Einplaner, da ich erst nach absolvierter Sportprüfung erst meine Einplanung erhalten werden.

Aber denke damit auch mal das es eher weniger zutrifft.

Aber sofern keine Informationen offen gelegt wurden beim Einplaner, ist es quasi amtlich - das keine Prämie erfolgen wird ?

Spielt es jedoch eine Rolle, bezüglich des Dienstantritts ? Meine vorausgegangen Frage ?

Ich wusste quasi nicht ob diese Regeln festgelegt wurden vielleicht nach meinen Einstellungstest, daher meine Fragen.


Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: F_K am 16. April 2013, 15:41:41
.. treten wir doch mal einen Schritt zurück.

Die Personalbearbeiter haben sicherlich bei der Schlüsselung ein BEGRENZTES Kontingent an Haushaltsmitteln - warum sollte da dann eine Stelle entsprechend geschlüsselt werden, die schon besetzt ist?

Merkste was ....?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 16. April 2013, 16:18:54
Ich würd das abwarten, die Durchführungsbestimmungen sind ja erst erlassen worden und müssen umgesetzt werden.
Ich kann mir aber in deinem Fall schon vorstellen, dass du prämienberechtigt bist, wenn
1. Deine Verwendung aufgeführt ist.
2. Du erst ab 01.05. ernannt wirst
3. und deine V-Erkl. erst ab 01.05. unterschrieben wird

Die Prämiengewährung kann an Örtlichkeiten gebunden sein. Ist sie das nicht, so wie derzeit die Dienstposten nur nach der AVR ausgesucht wurden, so darf hier kein Unterschied gemacht werden, ob es in SASPF auch an der Stelle steht. Die gesetzl. Voraussetzungen sidn die 3 o.a. Punkte. Erfüllst du die, wirst du die Prämie auch bekommen.

F_K: Ja es gibt ein Budget dafür, jedoch sind die Prämienvoraussetzungen (siehe o.a. Punkte) so zu bestimmen, dass sie innerhalb des Budgets bleiben.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Synco am 16. April 2013, 19:21:24
Vielen Dank erstmal für die Antworten,

Die Verwendung ist aufgelistet.
Dienstantritt auch erst der 01.07 -

Die V-Erkl. wird diese direkt vor Ort nach dem Einplaners unterschrieben ? (ist mir absolut leider nicht bekannt ? :) ) Weil, dann würde ich diese schon voraussichtlich am 22.4 unterschreiben müssen.

Naja abwarten würde in mein Fall nicht gehen, habe ja nur noch den Sporttest nun am 22.04 und dann direkt zum Einplaner. Möchte auch ungern den Eintritt zum 01.07 gefährden.

Hätte mich aber Interessiert ob die Prämie auch auf mich trifft, da ich bereits 2012 eben mich für die Verwendung entschieden habe - und diese nun auch aufgelistet wird für die Prämie.

Vielen Dank :)

Werd des Thema mal nochmal am 22.04 beim Einplaner ansprechen.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: LS am 04. November 2013, 20:43:17
Guten Abend.

Ich hätte auch noch eine Frage zu dem Thema. Ich bin schon saz 4 in der Laufbahn der Mannschaften. Durch die Umstrukturierung bei der Bundeswehr habe ich jetzt meine neue voraussichtliche Einplanung für 2014 erhalten. Sie ist als itsdt sk. Meine Frage ist, bekomme ich diese Prämie dann auch, da die Verwendung ja bei der Aufzählung am Anfang des Beitrags mit dabei ist?

MfG
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 04. November 2013, 20:45:21
Das kommt darauf an, ob deine Stelle als solches gekennzeichnet wurde.
Warum alles in der Welt fragst du hier und nicht deinen S1, der die Stellen und den Erlass kennt?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: LS am 04. November 2013, 21:26:53
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mich hat es einfach nur interessiert, ob mir hier vielleicht
jemand eine "schnelle Antwort" geben kann.
Natürlich ist mein nächster Schritt zum s1 bzw dies hätte
ich so oder so noch getan ;-)
Mich hatten nur erstmal die eventuellen Chancen interessiert.

MfG
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: LS am 04. November 2013, 21:44:34
Ps: wie meinen Sie das mit "ob die Stelle als solches gekennzeichnet wurde"?
Oder würde das alles auch "automatisch" sprich ohne vorheriges nachfragen funktionieren?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: wolverine am 04. November 2013, 21:54:26
Äh, in einem Rechtsstaat sollte es Einfach so funktionieren wenn man die Voraussetzungen für die Prämie erfüllt. ???
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 05. November 2013, 05:29:59
Also, wie gesagt, das lässt sich so einfach mal eben nicht beantworten, denn es fehlen zu viele Infos, die dort hereinspielen:
a) Ist deine neue Stelle als prämienberechtigt kennzeichnet? Nicht jede Stelle in der Übersicht ist das nämlich.
b) Ist dein Stellenwechsel mit einer Erst-/Weiterverpflichtung einhergegangen?
d) War die Erstverpflichtung zwischen Mai 2013 und April 2014?
e) War eine Weiterverpflichtung im letzten Dienstjahr?
Ein bloßer Dienstpostenwechsel (auch auf eine prämienbegünstigte Stelle) zieht keine Prämie nach sich.

Bist du prämienberechtigt, bekommst du einen Bescheid und das ist (bzw. sollte sein), wie wolve schon gesagt hat, ein Automatismus.
Dein S1 muss nun also mal schauen, was da Sache ist und deine PersBearbStelle wird dann feststellen, ob du davon betroffen bist.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: franzi 91 OG am 25. November 2013, 19:09:36
Moin zsm,

Könnt ihr mir sagen ob ich Prämienberechtigt bin?
Also ich habe im September 2012 meine Verpflichtungserklarung unterschrieben und ab dem 02.01.2013 Dienstbeginn mit AGA. Bin Saz 8 Mannschafter. Mittlerweile im 11. Dienstmonat.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: KlausP am 25. November 2013, 19:26:20
Haben Sie den Thread eigentlich erstmal gelesen, bevor Sie die Frage gestellt haben?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: franzi 91 OG am 25. November 2013, 19:32:33
Ja schon aber ich werde da irgendwie nicht schlau draus. Der eine schreibt dies und der andere das. Und auf anderen Internetseiten   heißt es auch immer was anderes.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 25. November 2013, 22:19:28
Vielleicht fragst du mal die Leute die Ahnung haben und nicht irgendwelche Internetseiten. Deine rudimentären Angaben hier sind Jedoch nicht geeignet weiterhelfen zu können. Die Rechtsgrundlagen findest du hier niedergeschrieben. Das musst du nun nur auf dich anwenden.
Kriegst du das nicht, frag deine Vorgesetzten.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: AGSHP am 20. Januar 2014, 12:26:17
Hallo zusammen,

also ich hab meine Post bekommen,
Aufforderung zum Dienstantritt + Fahrkarten und ein paar Tage später die Info das auf meinem Dienstposten eine Prämie liegt  ;D
Glück gehabt würd ich sagen.

So nun mal zu meiner Frage, in dem Prämienschreiben steht drin das ich verbindlich eingeplant wurde.
Bedeutet das dass alles was in im Hintergrund an Überprüfungen ( SÜ.usw) abgeschlossen ist?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 20. Januar 2014, 13:06:38
Es bedeutet, dass du die Stelle bekommst, dich also darauf verlassen kannst, dass du dann dort eingestellt wirst, wenn nichts anders herauskommt, was dagegen sprechen könnte was zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt.
Nicht mehr und nicht weniger.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: gast7383 am 23. Januar 2014, 14:43:06
hallo
hab eine frage bezugs FDWL bin am 02.04.13 eingestellt worden will mich weiterverpflichten auf z8 msch
bekomm ich dan auch noch  die prämie ? sorry wens schon erwähnt wurde aber hab bisjez so einen fall noch nicht gefunden. Die prämie ist auch nicht der grund zur weiterverpflichtung ...

sorry für die rechtschreibung schreibe vom handy mit nem gesplitterten display  ;D
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 23. Januar 2014, 14:51:45
Das kommt auf den ggf. zukünftigen Dienstposten an.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: gast7383 am 23. Januar 2014, 15:08:46
danke für die schnelle antwort
ich nehme an das sind die stellen die schon genannt worden sind und bisjez keine neuen dazu gekommen sind
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?
Beitrag von: Ralf am 23. Januar 2014, 15:25:12
Ja. Und ob es wirklich die Stelle betrifft, steht direkt an der Stelle dran im Vakanzenmanagement.