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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: loork am 30. Juli 2012, 23:31:09

Titel: "Meldepflicht vor Dienstantritt"
Beitrag von: loork am 30. Juli 2012, 23:31:09
Guten Abend,

ich werde zum 01.10.2012 23 Monate FWD leisten. Habe jetzt Post bekommen, mit meiner Stationierung Bahngutschein und sowas. Auch in diesem Umschlag waren drei Seiten zu: Meldepflicht bei Wehrdienst. Ich verstehe es aber nicht .Im Anhang sind zwei Seiten die ausgefüllt werden müssen, aber von wem? - Krankenkasse?

Ich habe jetzt Abitur gemacht, wohne zu Hause und bin über meine Eltern versichert (privat) und beziehe keinerlei Gelder vom Staat außer Kindergeld.

Könnt ihr mir helfen? - Vielen Dank schon vorab.
Gruß Loork
Titel: Antw:"Meldepflicht vor Dienstantritt"
Beitrag von: Tommie am 31. Juli 2012, 13:38:13
Zwei Ratschläge:

1. Verwenden Sie die Forumsuche, denn Sie sind nicht der erste, der als FWDL einberufen wird, und werden unter Garantie auch nicht der letzte sein ;) !

2. Gehen Sie mit Ihrer "Aufforderung zum Dienstantritt" oder wie immer der frühere Einberufungsbescheid jetzt heisst, direkt zu Ihrer Krankenkasse und melden Sie sich dort ab! Die machen eine Kopie von dem Schein und gut isses ...

Ansonsten gilt: Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;) ! Auf den "Zetteln" steht nämlich alles drauf ...
Titel: Antw:"Meldepflicht vor Dienstantritt"
Beitrag von: loork am 31. Juli 2012, 16:20:10
Zitat von: Tommie am 31. Juli 2012, 13:38:13
Ansonsten gilt: Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;) ! Auf den "Zetteln" steht nämlich alles drauf ...

Erstmal danke für deine Antwort und ich frage ja nicht aus blödsinn, sondern wie ich geschrieben habe: weil ich es nicht verstehe ! ( wer lesen kann ist klar im Vorteil ;) )
Titel: Antw:"Meldepflicht vor Dienstantritt"
Beitrag von: KlausP am 31. Juli 2012, 18:24:29
Selbstverständlich müssen Sie das der Krankenkasse mit dem Vordruck mitteilen, weil in der Zeit für Sie evtl. keine Beiträge zur KK anfallen. Sie haben nämlich als Soldat einen Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung.