Hi,
bin damals T3 gemustert worden und dannach zurückgestellt worden.
Kann man trotzdem eine Einzelkämpferausbildung machen? Oder gibt es ähnliche Spezialausbildungen?
Bestünde die Möglichkeit einer erneuten Musterung?
mfG Xaver
Wenn du GWDL bist, kriegst du sowieso keine EKL und auch keine Spezialausbildung.
Außerdem tendiert die Chance mit t3 in der heutigen Zeit eingezogen zu werden gegen 0.
Also Nein
edit: Nachmusterung ist möglich
Ähm...
Mal etwas genauer bitte.
Was bist du?
Zivilist, SaZ, GWDL, oder wie?
Mit T3 wird heutzutage keiner mehr gezogen. T3 ist gleichzusetzen mit ausgemustert..
Falls du Wehrdienst leisten willst/musst besteht die Möglicheit einer erneuten Musterung. Aber als Normaler Grundwehrdienstleistender gehtst du nicht auf den Einzelkämpferlehrgang oder sonstige Spezialausbildungen.
Verdammt, war einer schneller... ;D 8)
Bin im Moment noch wegen Studium zurückgestellt. Das ich erstmal GWD leisten müsste ist ja klar. Hab Bock auf eine "EKL", würde mich auch paar Jahre verpflichten. Geht mir nur darum zu wissen, ob das nach meiner damaligen Musterung überhaupt möglich ist.
mfG Xaver
Zitat von: Xaver am 09. Juli 2005, 19:04:43
Bin im Moment noch wegen Studium zurückgestellt. Das ich erstmal GWD leisten müsste ist ja klar. Hab Bock auf eine "EKL", würde mich auch paar Jahre verpflichten. Geht mir nur darum zu wissen, ob das nach meiner damaligen Musterung überhaupt möglich ist.
mfG Xaver
Du müsstest beim zuständigen KWEA eine Nachmusterung beantragen. Da man heute mit T3 überhaupt nicht mehr eingezogen wird.
Zum Zeitpunkt deiner Rückstellung wurde T3 sicherlich noch eingezogen (deswegen wurdest du zurückgestellt), du bist also praktisch ausgemustert momentan.
PS: Man geht nicht zur Bundeswehr nur um auf den EK zu gehen.
Ok, aber sind jetzt solche Spezialausbildungen an den Tauglichkeitsgrad gebunden oder stehen sie jedem offen, der bestimmte Leistungen unter Beweis stellt?
;D ;D ;D ;D ;D
Sorry. Ich kann nicht mehr. Xaver, lebst du auf dem gleichen Planeten wie wir anderen?
Oh Hilfe?
Wenn ich das schon höre. Was willst du denn so spezielles machen?
Wer nicht tauglich ist wird nicht gezogen und kann nicht zeigen was er kann.
Gehen kann wer die gesundheitliche Untersuchung gemäss 90/5 Einzelkämpferverwendungsfähigkeit besteht und der für den Lehrgang anforderungsberechtigt ist. Punkt.
Frag am besten deinen WDB ob das für dich möglich ist!
ich übersetze mal ^^
du mußt zum einen körperlich geeignet sein....
aber ebenso wichtig ist, das du auf einem posten bist, wo du das brauchst....sprich: der bund schickt dich da nicht aus jux und dollerei hin, sondern nur wenn es unbedingt nötig ist.
ist also nicht ganz soooo leicht. und das läßt die frage wieder offen: ist es dir das wert das du dich evtl 12 jahre verpflichten mußt? entspricht der beruf deinen vorstellungen und ideen?
MkG
Raucherlunge
Es gibt keinen Verwendungsgrad T3 meht. Dieser wurde abgeschafft, alle T3 sind auf T5 runtergestuft worden. (T5= nicht Wehrdientsfähig) => ausmusterung
Horrido
ouch...sorry dass ich das so direkt sagen muss...aber bist du noch ganz bei trost. Auf EK gehen meistens Offizier- und Feldwebelanwärter von Truppengattungen die den EK auch mal evtl brauchen werden...sprich: GebJg, FschJg, PzAufkl usw.
Desweiteren: sei froh dass du den EK nich machen musst. Klar gibts da sicherlich ein zwei interessante Ausbildungsbestandteile (wie z.B. Ausweiden eines Hasen oder Nahkampfausbildung) aber der Rest ist reinstes Abgeficke. Ich merks doch als GebJg-OA wie wir im EKV (Einzelkämpfer-Vorbereitung) bereits jetzt schon abgefickt werden. Und wenn du nur T3 gemustert wurdest wirst du körperlich wahrscheinlich nicht in der Lage sein nach "EK-Aufwärmübungen" und einem Monat abgeficke noch in unter 2Min über die HiBa zu sprinten.
Schlag dir den Gedanken am besten gleich mal aus dem Kopf.
Horrido, Killerweasle.
Zur Ergänzung: Wer Reservist und mindestens Uffz ist, kann den Lehrgang sehr wohl aus "Jux und Dollerei" machen. Verwendungs-, beorderungs- und truppengattungsunabhängig.
Nur die körperlichen Voraussetzungen müssen natürlich da sein.
... und die Bewilligung & Zuteilung eines Lehrgangplatzes.
...und anschließend geht man aus "Jux und Dollerei" nach Altenstadt - und bereut den Antrag sofort ;D
Oder nach Hammelburg und erlebt Ausbildung. ;)
Nur meine persönliche Erfahrung :)
Kann man eigentlich eine Nachmusterung beantragen?
jederzeit.
Sofern sich Dein Gesundheitsstand verändert hat (positiv wie negativ)
Als aktiver über den Spieß, als Resi übers KWEA.
Horrido
Fitsch
Wie ist das wenn ich kurz vorm Einziehungstermin bin kann ich mich nochmal mustern bevor ich da aufschlage? Es hat sich bei mir zum positiven entwickelt und würde heissen ohne Allergien die bei mir verschwunden sind kann ich T1 erreichen.
*klugscheißermodusan*
das heißt Überprüfungsuntersuchung und nicht Nachmusterrung
*klugscheißermodusaus* ;)
Wo kann ich das beantragen?
hab ich doch oben schon beantwortet.
als aktiver evtl. noch über den Truppenarzt (Spieß weiß mehr)
montag hab ich noch mal beratung beim KWEA.
dann frag da mal nach,..
und zum Eigentlichem Thema, also wenn Xaver sich wegen des Studiums zurückstellen ließ, wurde er ja eigentlich nicht gemustert,
wurde er jedoch gemustert und dass mit T3 (5), dann kann er meines Wissens nach aufgrund von körperlichen fehlständen, wohl kaum in irgendwelchen "spezial" Einheiten dienen, egal ob GWDL / SaZ,...
selbst der GWDL, wird dann wohl kaum noch auf Ihn zukommen, er könnte jedoch sich erneut Mustern lassen, falls die Gründe für T3 (5) damals zum Beispiel eine Krankheit (Bruch o.ä.) nun nicht mehr vorliegen,....
Einfach zum KWEA gehen und neuen Termin beantragen,...