Hallo,
fange mit großer Wahrscheinlichkeit im Oktober meinen freiwilligen Wehrdienst an.
Dort werde ich versuchen durch eine gute Bewertung, Leistungsabzeichen, DSA und Schützenschnur zum SaZ9 ernannt zu werden, respektive mich erstmal dafür aus der Truppe heraus dafür zu bewerben und zu beweisen.
Da ich nach altem Muster bereits gedient habe, und mit Dienstgrad Hauptgefreiter ausgeschieden bin, stellt sich mir die Frage ob ich mit diesem Dienstgrad wieder eingestellt werde, oder wieder von vorne anfange.
Wäre mir wichtig zu wissen, da ich u.a. Miete zu zahlen habe.
Liebe Grüße
Deinen DG hast du ja behalten, damit wirst du auch mit diesem wieder eingestellt werden.
Zitat von: Wurstkoffer am 01. August 2012, 13:00:46
Dort werde ich versuchen durch eine gute Bewertung, Leistungsabzeichen, DSA und Schützenschnur zum SaZ9 ernannt zu werden, respektive mich erstmal dafür aus der Truppe heraus dafür zu bewerben und zu beweisen.
Dass Sie das aber wahrscheinlich keinen Zentimeter weiterbringt, sollte Ihnen klar sein. Wenn Sie SaZ werden möchten, dann berwerben Sie sich und bestehen im ZNwG die Tests mit Eignung. Die bekommen Sie dort oder eben nicht. FWDL bringt Sie da nicht weiter und ändert auch nichts.
Da Sie bereits Wehrdienst alter Art geleistet haben, noch nicht einmal erste Erfahrungen.
Ja- du fängst wieder mit deinem letzten Dienstgrad an.
Was meinst du ,dass du SaZ9 werden willst? UoP mit ZAW? Oder was meinst du?- Da musst du eh wieder zum ZNwG und ne Eignung bekommen.- DSA, Leistungsabzeichen werden dir nicht weiterhelfen (höchstens schaden, wenn du´s nicht hast). Schützenschnur interessiert dann auch nicht.
Oder meinst du ne Übernahme als SaZ Manschafter?
ZitatWäre mir wichtig zu wissen, da ich u.a. Miete zu zahlen habe.
Wieso? Kriegen Sie als FWDL keine Leistungen nach USG?
Zitat von: wolverine am 01. August 2012, 13:08:40
Zitat von: Wurstkoffer am 01. August 2012, 13:00:46
Dort werde ich versuchen durch eine gute Bewertung, Leistungsabzeichen, DSA und Schützenschnur zum SaZ9 ernannt zu werden, respektive mich erstmal dafür aus der Truppe heraus dafür zu bewerben und zu beweisen.
Dass Sie das aber wahrscheinlich keinen Zentimeter weiterbringt, sollte Ihnen klar sein. Wenn Sie SaZ werden möchten, dann berwerben Sie sich und bestehen im ZNwG die Tests mit Eignung. Die bekommen Sie dort oder eben nicht. FWDL bringt Sie da nicht weiter und ändert auch nichts.
Da Sie bereits Wehrdienst alter Art geleistet haben, noch nicht einmal erste Erfahrungen.
Dann habe ich da etwas durcheinander gehauen, bzgl. einer Bewertung des nächsten TE-Führers, quasi dass man mich dort braucht, der meiner Bewerbung dann Nachhaltigkeit verpassen würde.
Meinte Uffz o.P. mit ZAW, und vielen Dank KlausP mit dem USG - da habe ich noch gar nicht dran gedacht.
Der TE hat da gar nichts mit zu tun. Da der Chef aber ne Stellungnahme abgeben muss, wenn du dich als SaZ bewirbst, der dich aber nicht so häufig sehen wird, wird der wahrscheinlich mal den TEFhr oder eher ZgFhr fragen, wie du dich im täglichen Dienst so schlägst.
Ich bleibe dabei: Wenn Sie Uffz Z9 mit ZAW werden möchten, gehen Sie in´s ZNwG und lassen Sie sich testen. Wenn Sie dort keine Eignung oder Stelle bekommen, bekommen Sie diese im Wehrdienst auch nicht.
Vor allem wird beim FWD möglicherweise die Dienstzeit zu kurz, wenn die alte angerechnet wird.
Danke für die weiteren Antworten.
Ein Bekannter von mir, frisch zum Feldwebel befördert, meinte mal, dass eine Höchstverpflichtungszeit bei Uffz o.P. je nach Situation bis zu 20 Jahre betragen kann. Da ich in diesem Jahr leider meine Chance verpasst habe irgendwie tätig zu werden, erachte ich den FWD nicht als die schlechteste Alternative, wie ich finde...
und ja, sollte ich den FWD in voller Länge absolvieren, habe ich 3 Jahre und 6 Monate Dienstzeit
Das meinte ich nicht.
Wenn sie jetzt FWD machen wird ja die bisherige Dienstzeit angerechnet auf den FWD, vermutlich mind. 12 Monate. Oder ist das nicht mehr der Fall?
Doch, da hat sich nichts geändert.
Dann dürfte ja je nach dem wie lange der vorherige FWD war ( Ich gehe von FWD aus, sonst wäre er vermutlich kein Hauptgefreiter)
könnte die Dienstzeit evtl nicht mehr aussreichen bis der Antrag bearbeitet ist.
Ich würde mich am Zentrum bewerben, wie schon vorschlagen, und im Falle einer Ablehnung kann man immer noch FWD leisten. Obwohl das dann nicht mehr viel Sinn macht, wenn es im Zentrum nicht gereicht hat.
20 Monate alter, 21 Monate neuartiger FWD; 3 Jahre 6 Monate "Vordienstzeit" - weiß denn einer was von Euch davon, dass die Uffz o.P. Laufbahnen in ihrer Maximalverpflichtungszeit angepasst, respektive erhöht werden?
Nein, die Regelverpflichtungszeit ist gleich geblieben 8 bzw 9 Jahre. Jedoch kann im Einzelfall auch mal davon abgewichen werden. Wir hatten hier schon unterschiedlichste Vorgehensweisen: bei einem wurde die Vordienstzeit draufgeschlagen also in deinem Fall 9+ 3 + 6M, ein anderer wurde auf insgesamt 9 Jahre festgesetzt
Zitat von: Wurstkoffer am 01. August 2012, 22:41:31
20 Monate alter, 21 Monate neuartiger FWD; 3 Jahre 6 Monate "Vordienstzeit" - weiß denn einer was von Euch davon, dass die Uffz o.P. Laufbahnen in ihrer Maximalverpflichtungszeit angepasst, respektive erhöht werden?
Wie kann man 21 Monate FWD leisten enn man shcon 20 Monate zuvor geleistet hat?
Das ist egal, wurde mir gesagt.
Man würde ja Mannschafter benötigen.
Aber wenn der alte FWD angerechnet wird dann würden ja 4 monate übrig bleiben
Zitat von: mailman am 02. August 2012, 17:24:07
...
Wie kann man 21 Monate FWD leisten enn man shcon 20 Monate zuvor geleistet hat?
Alter FWD war der
zusätzliche FWD. Der ist unabhängig vom neuen FWD. Man kann beides machen.
Es ist beim TE auch gut denkbar, dass er als SaZ 08 eingestellt wird und abzüglich der geleisteten Zeit bleibt dann eh nur quasi SaZ 04 übrig.
Danke Euch für die vielen Antworten.
Interessant für mich wäre jetzt noch zu wissen, welchen Sold ich in den ersten Dienstmonaten erhalte. Wie jeder andere auch? Oder erhalte ich aufgrund des Dienstgrades dann direkt den, mit dem ich letztmalig besoldet wurde? Ziemlich verwirrend, 2x Wehrdienst zu verrichten!
Wehrsold wird immer in dem Dienstgrad gezahlt, den Sie gerade innehaben! Lediglich die FWDL-Zulage wird dann im zweiten Monat ausbezahlt (zusammen mit dem Wehrsold!) und ist dann für Sie so, dass die Vordienstzeit (alter FWDL) hier nicht mitzählt und Sie daher nur in Bezug auf diesen Zuschlag so gestellt werden, als wären Sie den ersten Monat dabei gewesen!
Das würde in meinem Fall konkret bedeuten 11,71€ x 30 = 351,30€ + 16,50€ Zuschlag x 30 = 495€, in der Summe wären das ab den ersten Dienstmonat 846,30€ - oder bin ich jetzt ganz blond?
Vielen Dank!
Wie wärs mit der FWD-Broschüre downloaden und nachschauen? Gibts auf
www.bundeswehr-karriere.de.
In der Broschüre gibts auch noch jede Menge andere Hinweise und wichtige Infos.
In dieser zweiseitigen Broschüre (auch nicht in der mit 51 Seiten, oder ich bin blind) konnte ich keine Hinweise oder Erklärungsversuche auf meine hier dargelegte Situation erhalten.
Hauptgefreiter (ab dem 13. Monat) 1.086,30 Euro ■ Hauptgefreiter (ab dem 19. Monat) 1.146,30 Euro. Ich wäre aber Hauptgefreiter im ersten Dienstmonat, oder nicht?
Sooo unverständlich war der Post von @Tommie ja nun auch wieder nicht, ich hab den jedenfalls verstanden.
Wurstkoffer, was war denn jetzt so unverständlich an meinem Post!
Sie bekommen von Anfang an den Wehrsold als Hauptgefreiter, also 11,71 € am Tag! Die erste Wehrsoldzahlung erfolgt zum 15. Tag des ersten Dienstmonats und hat dann die Anzahl der Tage dieses Monats mal den Wehrsoldsatz! Den FWDL-Zuschlag erhalten Sie im ersten Monat noch nicht ausbezahlt, sondern jeweils einen Monat später, also in Ihrem Falle sind das € 16,50 mal der Anzahl der Tage des ersten Dienstmonats, die Sie im zweiten Dienstmonat zusammen mit dem Wehrsold eben dieses zweiten Dienstmonats ausbezahlt erhalten!
Und für die Berechnung des FWDL-Zuschlags ist der Monat Ihres Wiedereintritts in die Bundeswehr der erste Monat! Das heisst im Klartext, dass Sie für die ersten sechs Monate des neuen FWDL zunächst einen FWDL-Zuschlag von € 16,50 am Tag erhalten (Ausbezahlt mit dem Wehrsold des Folgemonats!), danach sechs Monate lang einen Zuschlag von € 22,50 am Tag, danach wieder sechs Monate einen Zuschlag von € 24,50 am Tag und ab dem 19. Dienstmonat einen Zuschlag in Höhe von € 26,50 am Tag!
Und jetzt nehmen Sie sich einfach einen Taschenrechner und rechnen sich aus, was in einem Monat mit 31 und in einem Monat mit 31 Tagen herumkommt ;) !
BTW: Ich komme in einem ersten Monat mit 30 Tagen auf einen Wehrsold in Höhe von € 351,30! Mehr wird es einfach nicht ;) ! Der zweite Monat bringt dann schon (bei wieder 30 Tagen gerechnet!) Wehrsold in Höhe von wieder € 351,30 plus die FWDL-Zuschläge aus dem ersten Monat (30 x € 16,50) von € 495,--, macht einen Auszahlungsbetrag in Höhe von zusammen € 846,30! Die Berechungen von der Webseite/Broschüre stimmen schon deshalb nicht, weil bei Ihnen der Wehrsold als Hauptgefreiter höher ist als der eines Rekruten/Gefreiten/Obergefreiten ;) ! Capisce?
Man hätte sich diese weite, zwar weitaus verständlichere Variante sparen können, hatte man meinen Post weiter oben schlichtweg bestätigt oder verneint, mit dann dem Verweis auf das was Sie jetzt verfasst haben. Denn meine Rechnung war demnach richtig, die Sachlage ist verstanden. Danke dennoch.