Ich habe in den letzten Woche sehr unterschiedliche Meinungen zum Thema Schwangerschaft gehört.
Wie läuft denn nun das Ganze für eine weibliche SaZ??
Wird die ausfallende zeit anghängt oder net??
Kann man auch ganz aus der Bw ausscheiden??
Fragen über Fragen.
Vielleicht kennt sich jemand mit dieser Topic aus.
Soweit mir bekannt wird die Zeit nicht nachgedient, man geht ganz normal in den Mutterschutz und kann, sofern gewollt, danach in Elternzeit gehen, läuft die Verpflichtungszeit während der Elternzeit aus, ist man logischerweise draussen. Aber die Verpflichtung selbst wird von der Schwangerschaft nicht beeinflußt (ich weiß allerdings nicht wie z.B. dann der BFD Anspruch während der Dienstzeit geregelt wird).
Die einzig mir bekannte Möglichkeit wäre bei einem SaZ 12 in den ersten Dienstjahren wo die festsetzung der Dienstzeit ja auch an die Lehrgänge geknüpft ist, da könnte ich mir vorstellen das die Dienstzeit nicht weiter festgesetzt wird und man früher ausscheidet, aber genaues wissen habe ich da nicht.
Zitat von: Dynamo am 10. Juli 2005, 13:50:40
Ich habe in den letzten Woche sehr unterschiedliche Meinungen zum Thema Schwangerschaft gehört.
Wie läuft denn nun das Ganze für eine weibliche SaZ??
Erstmal gar nicht. Da braucht es nämlich ein männliches Gegenstück dazu. Und wenn die beiden sich dann ganz ganz lieb haben (oder ganz ganz besoffen sind)... ;D
Ich glaube, die Basics waren schon bekannt.
Kann ich doch nicht wissen, daß die Jugend von heute schon derart sündigt... ::)
also klären wir mal die situation:
wir HABEN das männliche gegenstück, wir HABEN gesündigt und tragen nun die früchte dafür. (wortspiel)
wie siehts dann aus?
Männer...zurück zum thema.
Grüße
dgf
Keine Ahnung, einfach mal den zuständigen S1 fragen.
schau mal hier
http://www.soldatentreff.de/modules.php?name=News&file=article&sid=111
oder hier
http://www.soldatentreff.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=2906
da wurde das thema ausführlich behandelt
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