meine Frage: Ich bekomme Trennungsgeld, beim Ausfüllen des Antrags sagte mir der Refü ich muss immer bei den Tagen ein Kreutz machen wo ich nicht in der Kaserne war. Also wenn ich Fr nach Dienstschluss Heim fahre und So wieder komme heißt das ich mache für Sa ein Kreutz. Soweit ist alles klar, aber wenn ich nun zwei Wochen auf einer Übung bin, bin ich ja auch nicht in der Kaserne, wenn ich nun für diese Tage auch Kreutze machen muss, dann bekomm ich ja für diese Zeit kein Trennungsgeld, oder ? Ist das so richtig ?
Dann machen sie für die Tage einfach keine Kreutze dann bekommen sie auch Geld.
Das mit dem "in der Kaserne befinden" ist sicher nur im übertragenen Sinne vom ReFü gemeint.
Auf einer Übung sind sie ja im Dienst also auch TG berechtigt.
Dann muss ich nochmal mit dem Refü sprechen, denn beim Ausfüllen hab ich ihn extra gefragt ! Da muss ich mal gleich nachhaken ! :(
Ich habe auch eine Frage zum Trennungsgeld. Ich beginne am1.10. meine aga. Kann mir jemand sagen( schreiben) wie hoch das Trennungsgeld ist. Ich bin SaZ 8, verheiratet. Bitte keine Verweise auf andere Seiten. Hoffe hier ist jemand der sich damit auskennt.
Danke Andreas
Ganz einfach, 7,38 (oder sowas um den dreh) pro Tag den sie sich NICHT zu Hause befinden, Freitags sind es irgendwas mit 6,xx €
Als Vereirateter gibt es 2 Familienheimfahrten pro Montag. Dies wird berechnet über die BILLIGSTE Zugverbindung von ihre Dienststelle bis zu ihrer Heimat. Wenn es sich rechnet bekommen sie eine Bahncard 25/50. Sie bekommen das Geld müssen sich die Karte aber nicht kaufen. Es wird dann aber fiktiv berechnet das sie eine dieser Karten besitzen.
Sollte es an ihrem Dienstort keine Verpflegung geben bekommen sie den erhöten Satz von 150% auf die 7,38€. Da geh ich aber ganz stark von aus das es an ihrer Dienststelle Verpflegung gibt wenn sie dort ihre AGA ableisten.
Wenn noch Fragen sind, fragen sie ruhig.
Servus,
also Sie machen kreuze auch wenn Sie auf einem Übungsplatz sind. Auf einem Lehrgang kommt der Refü und dann wird das TG mit dem gemacht. Auf einem Übungsplatz schreibst du ja für deine Stunden und deshalb bekommt man kein TG, dass war die Aussage meines Refüs.
Horrido
Was für Stunden? Meinen sie die Anrechnungsfälle oder was? Wieso sollte es deswegen kein Trennungsgeld geben?
ZitatAuf einem Übungsplatz schreibst du ja für deine Stunden und deshalb bekommt man kein TG, dass war die Aussage meines Refüs.
Dann sollte der ReFü vielleicht noch mal in die TGV gucken. Das kann er dann gleich mit einem Selbststudium des Dienstzeiterlasses und der Erschwerniszulagenverordnung, hier: Dienst zu ungünstigen Zeiten, verbinden. Wenn seine Aussage nämlich so stimmt, dürfte man auch kein TG bekommen für Tage, an denen man z.B. Wache hat. Da "schreibt man ja auch Stunden", zumindest für Anrechnungsfälle und unter Umständen auch für DuZ (ich weiss, DuZ ist von Amts wegen zuzuerkennen).
Vor allem wenn das so wäre hätte ich ja schon ich weiss nicht wie oft zu unrecht TG bekommen. Das wäre dann sicherlich schon mal von "meiner" ReFü zur Ansprache gekommen. Ich will mir ja nicht Leistungen erschleichen dir mir nicht zu stehn.
@ Rollo83 "Dann machen sie für die Tage einfach keine Kreutze dann bekommen sie auch Geld.
Das mit dem "in der Kaserne befinden" ist sicher nur im übertragenen Sinne vom ReFü gemeint.
Auf einer Übung sind sie ja im Dienst also auch TG berechtigt."
FALSCH, weil eine Übung ein besonderes Dienstgeschäft mit den jeweiligen Verwaltungsbestimmungen ist!!
Keine Kreuze - unwahre Meldung ("Ich ersichere die Richtigkeit der Angaben")
@ KlausP "Dann sollte der ReFü vielleicht noch mal in die TGV gucken. Das kann er dann gleich mit einem Selbststudium des Dienstzeiterlasses und der Erschwerniszulagenverordnung, hier: Dienst zu ungünstigen Zeiten, verbinden."
Das muss er nicht, den er handelt gem. der TGV. Übungsplatz = AVG (3,60 € bezahlen - 3,60 € erhalten)Hoffentlich haben Sie in Ihrer aktiven Dienstzeit Ihre Trennungsgeldempfänger nicht in dieser Weise beraten Ihre Kreuze im TG-Antrag nicht zu setzen!!!!
@ skip Sie sollten Ihrem Refü glauben schenken (dafür ist er nämlich ausgebildet), alternativ können Sie seinen fachlich Vorgesetzten (Leiter BwDLZ -Finanzen-) befragen.
ABER BITTE NICHT DIESEN UNSINN VON FACHFREMDEN PERSONAL GLAUBEN, DIE ANSCHEINEND ZU FAST JEDEM THEMA AUSKUNFT GEBEN KÖNNEN!!!