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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Phil123 am 06. August 2012, 17:41:49

Titel: Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Phil123 am 06. August 2012, 17:41:49
Hallo Zusammen,

ich werde ab dem 1. Oktober wahrscheinlich dem FWD beitreten.

Eine bekannte von uns (die bei einer Krankenversicherung arbeitet) sagte mir, dass ich mich ganz dringend bei ihr melden soll, sobald feststeht, dass ich den FWD mache, da es sonst zu großen Problemen kommen könnte und ich viel privat zahlen müsste.

Der Wechsel von meiner Krankenversicherung zu der der Bundeswehr sei wirklich kompliziert.

Hat da jemand Erfahrungen gemacht?

Gruß
Philipp
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: wolverine am 06. August 2012, 17:43:38
Nein; mit dem Einberufungsschreiben bekommt man auch die Formulare zur Abmeldung bei der Krankenkasse geschickt. Nur für eine Pflegeversicherung muss man selbst sorgen. Entweder hat sie keine Ahnung oder möchte etwas verkaufen.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: ske am 07. August 2012, 10:30:49
Wohl eher verkaufen :) Nach meiner Erfahrung sind die KK eigentlich recht kulant, selbst wenn man mal nen Monat in der "Schwebe hängt".
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: F_K am 07. August 2012, 10:47:57
ZitatNach meiner Erfahrung sind die KK eigentlich recht kulant, selbst wenn man mal nen Monat in der "Schwebe hängt".

Hä? Quelle?

ZitatWer gesetzlich oder privat keine Krankenversicherung abgeschlossen hat, der muss nachbezahlen. Wer nicht mehr genau weiß wie lange er ohne Krankenversicherung ist, bei dem werden einfach 5 Jahre angenommen was dann ungefähr 14 Monatsbeiträgen entspricht.

Es gibt in Deutschland eine KrankenversicherungsPFLICHT.

In diesen Sinne ist Dein "Ratschlag" einfach Quatsch.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: schlammtreiber am 07. August 2012, 11:31:19
Zitat von: F_K am 07. August 2012, 10:47:57
Hä? Quelle?

Gibt er doch an  ;)

ZitatNach meiner Erfahrung...

Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: F_K am 07. August 2012, 12:18:27
ZitatAls Quellen können alle Dinge mit Informationsgehalt dienen, wie z. B. Fotos, Zeitungsartikel, Statistiken, Zeichnungen, Tonaufzeichnungen, Bildaufzeichnungen, Zeitungen, Magazine, Zeitschriften. In vielen Werken mit historischem Gehalt werden auch oft Zeitzeugen genannt. Diese werden dann bei ihrem Bericht gefilmt oder es wird der Ton mitgeschnitten, um eine Quelle zu haben, die man belegen kann.

In diesen Sinne ist die Quelle "eigene Erfahrung" von "ske" weder belegbar, noch hat diese verwertbaren Informationsgehalt.

(ich kanns auch deutlicher formulieren, aber dann wird das Pony wieder traurig ...)
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: LwPersFw am 08. August 2012, 17:12:11
Sie als aktiver Soldat erhalten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Dies muss aber der Krankenversicherung mitgeteilt werden.
Dafür haben Sie entsprechende Formulare erhalten.

Denn der Bund übernimmt für die Dauer des FWD die Beiträge/Anteile
Zur Kranken,-Renten-,Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Wenn Sie dazu noch Fragen haben, lassen Sie sich bei der für Sie
zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde beraten !!

Als FWD erhalten Sie daneben Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.

Das Thema Krankenversicherung finden Sie in § 7

Der Wehrpflichtige erhält Sonderleistungen nach Absatz 2 Nr. 2, 2a und 4 bis 6.
Die Sonderleistungen werden neben den allgemeinen Leistungen nach § 5 gewährt.

(2) Als Sonderleistungen werden gewährt

2. Ersatz der Ruhensbeiträge zu einer privaten Krankenversicherung zu Gunsten
    nichtkrankenversicherungspflichtiger Wehrpflichtiger;

2a. Ersatz der Beiträge zu einer privaten Pflegeversicherung zu Gunsten Wehrpflichtiger,
     für die keine Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung entrichtet werden;

4. Ersatz der Beiträge zu Versicherungen gegen Vermögensnachteile mit Ausnahme von 
    Versicherungen, die mit dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen zusammenhängen;

5. Ersatz der Aufwendungen für den Bau oder Kauf von eigenem selbstgenutzten Wohnraum;

6. Ersatz der notwendigen Aufwendungen für die Bestattung von Familienangehörigen, soweit diese
   Aufwendungen nicht durch Ansprüche gegen Versicherungen oder ähnliche Einrichtungen gedeckt sind.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: LwPersFw am 08. August 2012, 17:22:20
F_K, dass mit den 5 Jahren bzw. 14 Monaten bezieht sich auf Selbstständige, die keinen
Zugang zur GKV haben.
Wenn diese nun ihrer Versicherungspflicht nachkommen wollen, weil sie zuvor - als noch keine
Versicherungspflicht bestand - nicht versichert waren, dürfen die PKV Beiträge rückwirkend
ab 01.01.2009 nachfordern. Dies kann im Einzelfall einen 5-stelligen Eurobetrag bedeuten.
Dies können viele "Ein-Mann/Frau-Betriebe" nicht leisten...
Deshalb gibt es unter diesen viele Menschen ohne Krankenversicherung... (und da hilft auch kein Amt...)
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Phil123 am 09. August 2012, 12:21:49
Also das bedeutet für mich jetzt, dass ich am Tag meiner Musterung und Einplanung Unterlagen bekomme, die mir helfen?
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: F_K am 09. August 2012, 12:33:12
Das bedeutet für DICH, dass Du erstmal feststellen solltest, ob Du privat- oder gesetzlich versichert bist.
Dann solltest Du Dir überlegen, wie Du Deine Zukunft planst, insbesondere in Bezug zur KV.

... und auf Basis dieser Daten ist dann eine Entscheidung bezüglich der Versicherungsform zu treffen - danach dann die Anbieterauswahl.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Phil123 am 09. August 2012, 13:06:58
ich bin gesetzlich versichert.

Was meinst du mit Zukunft planen im Bezug auf KV ?
Welche Versicherungsformen gibt es?
Und wieso verschiedene Anbieter?
Ich habe gedacht, dass die Bundeswehr mit einem Anbieter zusammen arbeitet. (Continentale?)
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: KlausP am 09. August 2012, 13:22:27
ZitatIch habe gedacht, dass die Bundeswehr mit einem Anbieter zusammen arbeitet. (Continentale?)

"Die Bundeswhr" arbeitet hier mit gar keinem Versicherer zusammen.

Zitatich bin gesetzlich versichert.

Wo ist dann Ihr Problem? Mit Ihren Einberufungsunterlagen zum FWD erhalten Sie zwei Formblätter, die Sie (zu unterschiedlichen Zeiten) ausfüllen und Ihrer KV zusenden. Den ersten Vordruck "Mitteilung über den Beginn ..." senden Sie der KV zu, bevor Sie Ihren Dienstantreten. Damit weiss die KV, dass Sie für die Dauer Ihres FWD keine Beiträge von Ihnen bekommt. Den zweiten Vordruck füllen Sie aus, wenn Ihre Dienstzeit zu Ende geht. Damit weiss die KV, dass Sie am bem Tag "X" wieder Beiträge zahlen.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Phil123 am 09. August 2012, 13:26:30
ah ok. 

also funktioniert das doch so "einfach" !? :)

wie schon geschrieben, unsere Bekannte meinte, dass es zu Problemen kommen würde, wenn ich mich nicht bei ihr melde.
Aber ich denke das KWEA, wo ich am montag bin, kann mir auch beratend zur Seite stehen.

Trotzdem vielen Dank
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: ulli76 am 09. August 2012, 13:41:38
Welche Probleme soll es da geben? Während du Soldat bist, brauchst du keine Krankenversicherung-da genießt du unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Ob sich eine Anwartschaft lohnt, musst halt überlegen- bei der Dienstzeit eines FWDL und gesetzlicher Krankenversicherung würde ich gefühlsmäßig mal sagen: Nein, brauchste nicht.

So- und da die Krankenkasse ja nicht hellsehen kann, aber wissen muss, von wann bis wann sie nicht mehr zuständig ist, gibbet das Formular von der Bundeswehr, wo das  drauf steht.
Kannst deine Bekannte ja mal fragen, was sie meint,was du wann privat zahlen musst. Aber lass dir blos nix aufschwatzen.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: KlausP am 09. August 2012, 13:49:42
Wenn Sie nach Ihrer Zeit als FWDL definitiv in eine PKV wechseln wollen, könnte sich eine Anwartschaft lohnen. Dann sollten Sie aber auch Angebote verschiedener Versicherer einholen und diese vergleichen. Wenn Sie in der GKV bleiben wollen, müssen Sie in dieser Hinsicht gar nichts unternehmen.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: wolverine am 09. August 2012, 13:56:04
Selbst dann lohnt eine Anwartschaft nicht wirklich; dazu ist man noch zu jung. Einziger Vorteil wäre bei einer Verletzung/ erkrankung in der Wehrdienstzeit.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: F_K am 09. August 2012, 14:00:05
ZitatSelbst dann lohnt eine Anwartschaft nicht wirklich; dazu ist man noch zu jung. Einziger Vorteil wäre bei einer Verletzung/ erkrankung in der Wehrdienstzeit

Wenn er vorher eine PKV gehabt hätte (von Geburt an), hätte er Eintrittsalter "0" und keine Gesundheitsprüfung gehabt.
Demgegenüber stehe nach Ende FWDLer ein Eintrittsalter "21" (oder so) und eine Gesundheitsprüfung.

Insoweit muss hier in PKV Versicherter schon prüfen, ob er diese fortführen möchte, und dann ggf. ein kleine / große Anwartschaftsversicherung abschließen.

Auf diesen Umstand habe ich hingewiesen, da der TE seinen Versicherungsstatus erst auf Nachfrage mitgeteilt hat.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Tommie am 09. August 2012, 14:00:56
Zitat von: Philchen123 am 06. August 2012, 17:41:49Der Wechsel von meiner Krankenversicherung zu der der Bundeswehr sei wirklich kompliziert.

Ja nee, is klar :D ! So "kompliziert", dass man theoretisch nicht einmal die der Einberufung beiliegenden Formulare ausfüllen müsste, sondern dass es in der Praxis meistens vollkommen ausreicht, wenn man im Kundenbüro der Krankenversicherung vorbei schaut und das Original des Papiers, das früher mal Einberufungsbescheid hiess, dort vorliegt, dass die Krankenkasse sich davon eine Kopie ziehen kann ;) !

TPFKAEB = The Paper formaly known as Einberufungsbescheid :D ! Wie heisst dat Dingen jetzt nochmal? Heranziehungesgedöns ;) ?
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: wolverine am 09. August 2012, 14:02:29
Einladung? :D
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Tommie am 09. August 2012, 14:05:21
Echt? So einfach ;) ? Hervorragend ... :D !

Ach ja, obige Vorgehensweise empfiehlt sich zum Beispiel dann wenn jemand bisher Schüler und bei seinen Eltern mitversichtert war! Für den Zeitraumdes Wehrdienstes wird dann die KV "unterbrochen"und danach wieder fortgesetzt. Alles wirklich problemlos ...
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Ralf am 09. August 2012, 14:20:18
Einladung?  ;D
Mitteilung zum Dienstantritt = für FWDL
Aufforderung zum Diensteintritt = für SaZ
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: wolverine am 09. August 2012, 14:29:54
Und am Kasernentor bekommt man kein "All-Inclusive-Bändchen" um´s Handgelenk? Aber bei der Luftwaffe schon, oder?!
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Phil123 am 09. August 2012, 16:36:40
ich bin momentan noch bei Mutti und Vati mitversichert...
das macht aber nichts oder?
einfach das Blättchen zur KV schicken und gut !?  8)
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: KlausP am 09. August 2012, 17:30:38
 (http://wuerziworld.de/Smilies/ti/ti2.gif)
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Ralf am 09. August 2012, 18:12:27
also wenn smiley nicht genial ist, weiß ich es auch nicht!
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Phil123 am 09. August 2012, 20:05:37
verstehe nur den Sinn dieser Antwort auf meine Frage nicht...  :-\
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Andi am 09. August 2012, 20:08:34
Das ist auch besser so, glaub mir...
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Thufir am 10. August 2012, 15:57:03
Du gibts deiner gesetzlichen Krankenkasse bekannt, dass du ab dem x.x. xxxx bei der Bundeswehr als FWDL bist. Ob du das mit dem Heranziehungsbescheid den du ja jetzt schon hast in den nächsten Tagen erledigst, oder erst mit dem Formular was du bei Dienstantritt bekommst, das ist egal.

So einfach ist das. Mein Rat: Geh mit deinem Heranziehungsbescheid einfach gleich jetzt zu deiner Krankenkasse.

Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: KlausP am 10. August 2012, 16:08:49
Die beiden Vordrucke kommen doch zusammen mit dem "Einberufungsbescheid" vom KWEA, dazu noch der Antrag auf Leistungen nach dem USG, Bahn-Gutschein und evtl. diverses anderes an Papier.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: itschie am 17. August 2012, 16:24:33
Das einzigste was du an privater Krankenversicherung brauchst, ist eine fürs Ausland... weil da greift die truppenärztliche versorgung nicht vollständig, lernste aber in der AGA kennen und es reicht normal vollkommen aus sich nach der aga drum zu kümmern, weil in der aga ist eh keine zeit für Auslandsausflüge, außer im grenzbereich...
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Paulinchen am 17. August 2012, 19:03:56
Hier sollte es hin - sorry ...

Ehrlich gesagt, fand ich den Formularkram auch nicht so ganz übersichtlich. Wir sind mit dem ganzen Babel zur KK gegangen. An die soll wohl auch die Meldebescheinigung (hab ich hier vor einigen Tagen gefragt und keine Antwort bekommen), da für Schulabgänger weder ein AG, noch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zuständig sind, richtig?

Die "Bescheinigung zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde" verstehe ich auch nicht ... was ist damit zu tun?

Gruß P.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: KlausP am 17. August 2012, 19:07:46
Die Krankenkasse benötigt keine Meldebescheinigung, jedenfalls wäre das für mich vollkommen neu.

ZitatDie "Bescheinigung zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde" verstehe ich auch nicht ... was ist damit zu tun?

Werden Sie als FWDL eingestellt? Damit können Sie z.B. wenn Sie eine eigene Wohnung haben, bei Ihrer Unterhaltssicherungsbehörde einen Mietzuschuss beantragen. Was Ihnen eventuell an Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zusteht, können Sie dem Gesetz entnehmen:

http://www.gesetze-im-internet.de/usg/BJNR010460957.html

Die Unterhaltssicherungsbehörde ist bei Ihrem Landratsamt oder bei kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung "aufgehängt".
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Paulinchen am 17. August 2012, 22:42:56
Wohin dann mit der Meldebescheinigung (ja FWD), wenn ich gerade aus der Schule raus bin, keinen AG habe, keine Leistungen erhalte, kein Rentner bin und auch kein Selbstständiger ...
Es wird mehrfach auf diese Meldepflicht hingewiesen, sie soll unverzüglich erfolgen. Ich weiß nur nicht, wer die kriegt ...

Gruß P.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: ulli76 am 17. August 2012, 22:47:03
Du sollst es nur unverzüglich melden,falls du jemanden hast,an den du es melden kannst.
Wenn et niemanden gibt,dann gibbet niemanden.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: KlausP am 18. August 2012, 05:53:24
Vielleicht schreiben wir ja hier aneinander vorbei. Was meinen Sie überhaupt für eine "Meldebescheinigung"? Die, die man beim Einwohnermeldeamt bekommt? So habe ich das jedenfalls verstanden.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Paulinchen am 18. August 2012, 09:16:11
Also:
Ich habe eine Mitteilung zum Dienstantritt bekommen. Mit dabei waren auch Gutscheine für Fahrkarten der Bahn. Damit kann ich was anfangen.
Dann gab es in der gleichen Post noch viele andere Dinge, die ich nicht auf Anhieb verstanden habe.
So z.B. die Bescheinigung zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde. Scheint für mich uninteressant zu sein. Ich habe außer meinen Eltern niemanden, der mir - zumindest bisher - den Unterhalt gesichert hat. Und meine Eltern meinen, sie seien bis nach Abschluss einer 1. Ausbildung auch dafür zuständig.
Dabei sind einige Seiten "Information zum Dienstantritt", in denen mehrmals (deutlich/wichtig/genau beachten) auf die Meldepflicht hingewiesen wird. Auch auf dem auszufüllenden Bogen "MELDUNG" steht nur: Hinweise des Informationsblattes beachten!!! Darin steht, daß bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber, bei Arbeitslosengeld die Agentur für Arbeit und bei Arbeitslosengeld II das Jobcenter Beginn und Ende des Wehrdienstes UNVERZÜGLICH der KK zu melden haben. Es gibt einige, die das selbst tun müssen, darunter falle ich. Soviel verstanden.

Wir haben nun dieses auszufüllende Blatt es mit mehrern Leuten gelesen und ich war auch bei der KK und der Gemeinde. Keiner weiß was damit anzufangen.
"Meldung gemäß §204 SGB V über den Beginn der  Teilnahme am FWD"
weiter geht es mit: "An die .......... (Bezeichnung der Krankenkasse)" - die will es aber gar nicht haben. Die haben nur eine Kopie von der Mitteilung zum Dienstantritt gemacht und alles aufgenommen, die Mitgliedschaft ruht, fertig.

Jetzt liegt hier bei mir zu Hause immer noch dieses Formular (unverzüglich, selbstständig, wichtig) - und keiner will es.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: KlausP am 18. August 2012, 09:23:02
Und das soll Ihre ominöse "Meldebescheinigung" sein?  So heisst das Formblatt aber auf keinen Fall! ::) Dann hätten wir tatsächlich aneinander vorbei geschrieben. Wenn Ihre KK den Wisch nicht braucht und denen die "Mitteilung zum Dienstantritt" reicht, heben Sie ihn trotzdem auf - der Teufel ist 'n Eichhörnchen und irgendwann wollen die das Zeugs doch noch haben.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: ulli76 am 18. August 2012, 09:25:52
Ja dann passt es doch.Ob die KK jetzt das offizelle Formular will oder sich ne Kopie von der Aufforderung zum Dienstantritt zieht kommja auf's gleiche raus.Im Ergebnis ruht die Mitgliedschafft ab Dienstantritt und gut.
Wenn du keinen Arbeitgeber hast und auch nix von Arbeits- oder Sozialamt bekommst,dan gibbet eben in deinem Fall niemanden,der das bekommt.Nimm die nen Ordner,hefte es da mit den anderen Unterlagen vom Bund ab und gut.
Deine Eltern sollten allerdings dran denken, dass sie es der Kindergeldstelle melden. FWDL gilt nicht als Ausbildung.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Paulinchen am 18. August 2012, 09:30:43
Ja, an das Kindergeld haben sie schon gedacht und gemeckert, weil: Falls es bei mir doch noch mit der Polizei klappt, besuche ich eine Fachhochschule, bekomme noch mehr Geld, aber bleibe leistungsberechtigt! Das soll mal einer verstehen ...
Und abgeheftet ist auch alles schön ordentlich  :P
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Paulinchen am 18. August 2012, 09:33:20
Und PS:
Wie das Blatt heißt, weiß ich nicht. Das erste dick gedruckte Wort ist eben MELDUNG und in den Infos ist von Meldepflicht und Meldebescheinigung die Rede - da kann ich ja nichts für ...
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Hades am 09. Februar 2020, 19:28:29
Habe mir das hier durchgelesen aber hab trotzdem paar Fragen.

Erstens habe ich gar keine Bescheinigung zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde bekommen, obwohl es in den Anlagen steht. Oder der Zettel hat eine andere "Überschrift" wie in der Anlage genannt.

Erhaltene Zettel :
- Mitteilung zum Dienstantritt des FWDL
- Meldung gem. §204 Beginn und Ende FWDL
- Informationen zum Dienstantritt
- Meldepflicht bei Wehrdienst
- Allgemeine Hinweise für Empfänger von Bezügen nach dem Wehrsoldgesetz.
- Fahrkarten
- Dienstposten Beschreibung

Da ich die Sachen am Freitag bekommen habe und morgen mein Chef das erste Mal wieder sehe nach erhalten der Unterlagen und dort vermerkt ist unverzüglich den AG Bescheid zu geben wollte ich bisschen vorbereitez sein.

Aktuelle Situation Dienstantritt 04.05. Würde am 31.03 kündigen da dort meine Ausbildung endet mit ablegung der Prüfung. Und ich eh nicht übernommen werden will bzw. das auch noch nicht im rumsteht. Somit stehe ich bis zum Dienstantritt  nicht mehr in einen Arbeitsverhältnis.

Allerdings weiß ich nicht wofür die Zettel in Sachen Meldung nach §204 SGB sind. Für meine Krankenkasse oder meinen AG? Muss ich diese ausfüllen oder wer?

In der Anmerkung ist nämlich vermerkt dass der AG dies sofort der KK unverzüglich mitzuteilen hat.
Nun denke ich nicht, dass er das machen wird, da ich ihm auf gut deutsch scheiß egal bin. Und es nicht wirklich von ihm abhängig machen will.

Und muss ich die Unterlagen nach §204  mit zum dienstantritt nehmen oder schon vorher zur Bw schicken?

Bin bisschen überfordert und hab auch Angst vor seiner Reaktion, da ich vorgesehen habe zu kündigen und ihn dann nie wieder zu sehen. So aber weiß er schon ein Monat vorher bescheid, dass ich gehe und werde ihn in dieser Zeit auch noch begegnen.

MfG Hades.



Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Ralf am 09. Februar 2020, 19:33:16
Der Beitrag war 8 Jahre alt  ::)
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Hades am 09. Februar 2020, 19:35:45
Ja ich weiß, aber wollte nicht ein neuen thread eröffnen wenn das Thema hier schonmal angesprochen wurde.
Aber natürlich kann ich auch ein neuen post machen.

Entschuldigung  ::)
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: F_K am 09. Februar 2020, 20:35:40
Warum kündigen?
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: Hades am 09. Februar 2020, 20:38:06
Naja falls er mich übernehmen möchte müsste ich kündigen würde ich es annehmen. Aber da ich ja eh nicht übernommen werden will. Muss ich nicht kündigen.
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: F_K am 09. Februar 2020, 20:39:39
Ich würde mich zumindest darum bemühen, den einen Monat beschäftigt zu sein - sonst muss man ja selber GKV und sonstige Dinge zahlen ...
Titel: Antw:Krankenversicherung als FWDL
Beitrag von: BulleMölders am 10. Februar 2020, 07:16:15
Hier mache ich mal dicht, da der TE seine Frage ja doch nochmal seperat gestellt hat.
Also geht es hier weiter: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67729.0.html