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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Falk84 am 06. August 2012, 19:29:13

Titel: Einsichtserklärung Strafakte
Beitrag von: Falk84 am 06. August 2012, 19:29:13
Erstmal Guten Tag

kurze frage mache gerade meine Bewerbung fertig und bin beim Punkt Einsichtserklärung Strafakte 2x ...
ich bin verwirrt wird damit ein Führungszeugnis gemeint?


danke im voraus.

Titel: Antw:Einsichtserklärung Strafakte
Beitrag von: mailman am 06. August 2012, 19:32:18
Gibt es denn eine Strafakte?
Titel: Antw:Einsichtserklärung Strafakte
Beitrag von: Falk84 am 06. August 2012, 19:33:51
nicht bewusst  ;D
Titel: Antw:Einsichtserklärung Strafakte
Beitrag von: Falk84 am 06. August 2012, 19:58:13
also geh ich mal davon aus das die kein Führungszeugnis haben wollen...
Titel: Antw:Einsichtserklärung Strafakte
Beitrag von: mailman am 06. August 2012, 19:59:07
Das wird natürilch auch benötigt.
Titel: Antw:Einsichtserklärung Strafakte
Beitrag von: Falk84 am 06. August 2012, 20:09:54
Dann Danke  für die rasche Antwort!
Titel: Antw:Einsichtserklärung Strafakte
Beitrag von: Peterklaus am 07. August 2012, 12:36:21
obacht!!

bei einer Bewerbung in der Laufbahn der Mannschaften ist das Führungszeugnis gefordert,

bei höherwertigen Verwendungen wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister durch die Bundeswehr angefordert!! ein kleiner aber feiner Unterschied.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentralregister

mfg
Titel: AW: Einsichtserklärung Strafakte
Beitrag von: mailman am 07. August 2012, 12:46:15
Aha ich musste trotzdem ein Fuhrungszeugnis einreichen

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
Titel: Antw:Einsichtserklärung Strafakte
Beitrag von: Rollo83 am 07. August 2012, 13:10:02
Musstest du das selber einreichen? war das damals so?
Titel: Antw:Einsichtserklärung Strafakte
Beitrag von: mailman am 07. August 2012, 17:25:36
Ja mußte man selber ein bzw. nachreichen.

Die genannte Auskunft gab es natürlich trotzdem.

Wäre ja Schwachsinn wenn es nur bei Mannschaften keine Einsicht in das Register gibt. Schenke dieser Aussage keinen Glauben.

Ich denke das FZ dienst dazu um die Vorauswahl zu vereinfachen.
Titel: Antw:Einsichtserklärung Strafakte
Beitrag von: Tomeks am 07. August 2012, 18:41:51
Durch eine Einplanung/Einstellung als Soldat auf Zeit wird ein unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt.Die Einplanung, wie auch dir Aufforderung zum Diensteintritt/Einberufung zu einer Eignungsübung erfolgen deshalb nur unter den ausdrücklichen Hinweis des Vorbehaltes des positiven Abschlusses dieser Überprüfung  (Immer ehrlich sein :P).Sollten in der Auskunft negative Eintragungen sein, so führt dieses im Regelfall zur Aufhebung der Einplanung un der der Aufforderung zum Diensteintritt/Einberufung zu einer Eignungsübung und damit die Ablehnung der Bewerbung zu Folge.

Bei vorläufigen Einplanung als Soldat auf Zeit in die Laufbahn der Mannschaften muss man ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden bei der zuständigen Meldebehörde im Wohnort persönlich beantragen.Als Adressat ist das zuständige ZNwG anzugeben.Eine verbindliche Einplanung kann erst nach Eingang und Auswertung des Führungszeugnis erfolgen.Keinesfalls kann vorab eine Aufforderung zum Diensteintritt erfolgen bzw. Die Erstellung eines Einberufungsbescheides.
Titel: Antw:Einsichtserklärung Strafakte
Beitrag von: mailman am 07. August 2012, 18:44:49
Seltsam ich mußte bei den letzten 2 Bewerbungen jedesmal ein Führungszeugnis beilegen.
Titel: Antw:Einsichtserklärung Strafakte
Beitrag von: KlausP am 07. August 2012, 18:54:29
Ich kann das nur aus 2010 bei Bewerbern aus der Truppe sagen:

- Bewerber für SaZ 4 müssen selbst beim Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis für Behörden beantragen, als Adressat ist das zuständige ZNwG anzugeben
- für SaZ 8 und höher beantragt die Bundeswehr die Auskunf aus dem BZR.
Titel: Antw:Einsichtserklärung Strafakte
Beitrag von: mailman am 07. August 2012, 18:56:29
Das wurde natürlich auch gemacht, aber das FZ musste ich auch beibringen, zusätzlich.
Titel: Antw:Einsichtserklärung Strafakte
Beitrag von: Tomeks am 07. August 2012, 19:40:03
Zitat von: KlausP am 07. August 2012, 18:54:29
Ich kann das nur aus 2010 bei Bewerbern aus der Truppe sagen:

- Bewerber für SaZ 4 müssen selbst beim Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis für Behörden beantragen, als Adressat ist das zuständige ZNwG anzugeben
- für SaZ 8 und höher beantragt die Bundeswehr die Auskunf aus dem BZR.


Stimmt auch für 2012, wie bei mir schon erwähnt.