Ich würde gerne mal wissen ob ein Soldat in seine G-Akte Einsicht haben darf, wer das erlauben muss und ob der DisziplinarVorgesetzte einem Soldaten einsicht in die Gesundheitsakte erlauben darf.
Ist dringend !!!!
Einblick in die G-Akte hat nur das dazu befugte San-Personal (also der Arzt und die Soldaten der "G-Kartei" - so heissen die jedenfalls bei uns). Der Disziplinarvorgesetzte hat damit nichts zu tun, der hat selber keinen Einblick in die K-Akte (mit Ausnahme der BA 90/5, mit denen er eine Untersuchung veranlasst und die in die Personalakte kommt).
Das hab ich mir schon gedacht.
Danke für diese Bestätigung ist das auch irgendwo niedergeschrieben so das man sich darauf beziehen kann?
Hallo KlausP dies ist nicht korrekt.
Jeder Soldat hat ein uneingeschränktes Recht (!) auf Einsicht in seine Gesundheitsunterlagen.
Nur ganz wenige, klar definierte Sachverhalte, darf er nicht einsehen.
Christian - wenden Sie sich an Ihren PersFw. Dieser kann Ihnen die entsprechenden Regelungen
heraussuchen.
Da es ein Recht ist - bedarf es auch keiner Erlaubnis ! Nur das Verfahren muss eingehalten werden !
Ok vielen Dank.
Nur leider bin ich gerade im urlaub und kann meinen PersBtsm nicht kontaktieren.
Darf der Soldat einfach so in die G-akte sehen und sich etwas daraus kopieren oder bedarf es der erlaubniss des zuständigen Truppenarztes
Das Recht des Soldaten auf Einsicht in die eigene Personalakte (zu dieser zählt die Gesundheitskarte, s. z.B. BMVg - PSZ IV/ Z - Az 16-26-01) findet sich in §29 Abs. 7 S. 1 des Soldatengesetzes:
"Der Soldat hat, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienstverhältnis, ein Recht auf Einsicht in seine vollständige Personalakte. Einem Bevollmächtigten ist Einsicht zu gewähren, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. "
Ausführungsbestimmungen zur Einsichtnahme enthält §8 der Personalaktenverordnung (
http://www.gesetze-im-internet.de/spersav/BJNR115900995.html).
Zitat von: LwPersFw am 08. August 2012, 17:35:36
Hallo KlausP dies ist nicht korrekt.
Jeder Soldat hat ein uneingeschränktes Recht (!) auf Einsicht in seine Gesundheitsunterlagen.
Nur ganz wenige, klar definierte Sachverhalte, darf er nicht einsehen.
Christian - wenden Sie sich an Ihren PersFw. Dieser kann Ihnen die entsprechenden Regelungen
heraussuchen.
Da es ein Recht ist - bedarf es auch keiner Erlaubnis ! Nur das Verfahren muss eingehalten werden !
Stimmt. Ich hab mit unklar ausgedrückt, mein Schwerpunkt bei der Antwort lag eigentlich auf der Rolle des Disziplinarvorgesetzten.
ZitatDarf der Soldat einfach so in die G-akte sehen und sich etwas daraus kopieren oder bedarf es der erlaubniss des zuständigen Truppenarztes
Sie müssen einen Antrag auf Einsicht in Ihre Akte stellen, die darf Ihnen nicht verweigert werden. Kopien dürfen Sie sich anfertigen oder auch vom SanPers anfertigen lassen. Bei meinem Ausscheiden habe ich mir auch den aktuellsten Teil meiner G-Akte kopieren lassen, um meinem Hausarzt was aus meiner Krankengeschichte zum Lesen geben zu können ;).
Ach- du willst selber was nachschauen?
Ist ganz einfach- du fragst einfach im SanBereich. Kopieren ist in der Regel auch kein Problem. Meist reicht es, wenn du dem SanBereich absprichst, welche Befunde du kopiert brauchst und dann kannst das irgendwann abholen.
Ganz alleine darfst normalerweise nicht rein schauen- nicht dass du was mitnimmst.
Gibt nur ganz spezielle Inhalte, auf die du nicht einfach so Zugriff hast.
Vielen Dank an alle hat mir echt weitergeholfen.
Danke Spiritus für den Link der Paragraph 4 ist genau was ich gesucht habe
Leider sind auch viele SanBereiche davon überzeugt, dass der Soldat seine eigene G-Akte nicht sehen darf. Damit sind wir wieder bei meinem Lieblingsthema "Rechtsirrtümer in der Bundeswehr" . :)
Sollte es Schwierigkeiten geben, kann Ihnen aber sicher jemand die oben genannten Vorschriften zur Verfügung stellen.
Ich würd ja wenigstens erstmal nachfragen, bevor ich gleich mit den Gesetzestexten komme.
Im übrigen zeigt es sich in diesem Thread mal wieder, dass es die Antwortfindung deutlich einfacher ist, wenn ein Fragesteller gleicht mit seinem Anliegen rausrückt.
Hätte der TE gleich im ersten Beitrag gefragt, ob ein Soldat Einblick in seine G-Akte bekommt, wie das funktioniert und was die Rechtsgrundlage ist, wären wir schneller zum Ziel gekommen.