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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: grancan am 12. August 2012, 23:04:13

Titel: Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: grancan am 12. August 2012, 23:04:13
Nabend zusammen,

wie läuft das ab wenn man davon zurücktreten will bzw. kündigen will bevor man Antritt?
Gibts was bestimmtes zu beachten und an wen muss ich mich wenden?

Ich sollte zum 01.10.2012 antreten.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: ulli76 am 12. August 2012, 23:12:47
Theoretisch könntest du einfach nicht antreten- das wäre aber möglichen Nachrückern gegenüber nicht fair.

Einfach deinem Einplaner schriftlich bekannt geben, dass du es dir anders überlegt hast. Da muss sonst nichts beachtet werden.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Ralf am 13. August 2012, 05:14:35
Bei sowas würden mich ja immer die Beweggründe interessieren: erst hier so enthusiastisch und dann "passiert" irgend etwas, dass die Meinung sich ändert.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: schlammtreiber am 13. August 2012, 09:36:21
Zitat von: Ralf am 13. August 2012, 05:14:35
Bei sowas würden mich ja immer die Beweggründe interessieren: erst hier so enthusiastisch und dann "passiert" irgend etwas, dass die Meinung sich ändert.

Wir haben eine Hitliste der gängigsten Gründe zusammengeführt:

a) Anderen Job gekriegt.
b) Dank Routenplaner herausgefunden, wie weit es wirklich nach "Hintershausen a.A.d.W." ist
c) Besseren Job gekriegt
d) neue Freundin ist Pazifistin und Stangenfieber ist noch nicht abgeklungen
e) Näheren Job gekriegt
f) alte Freundin entpuppt sich als Pazifistin, ist aber nach wie vor saugut im Bett
g) Cooleren Job gekriegt
h) Mami hat plötzlich Visionen, wie ihr Mopsibubi im Totalen Krieg verheizt wird
i) Lockeren Job gekriegt
j) Mami hat rausgefunden, dass dieses "Hintershausen a.A.d.W." wo Mopsibubi hinkommt doch ganz schön weit weg ist
k) Lässigeren Job gekriegt
l) Pazifist geworden


Anmerkung zu d), f) und l): "Pazifisten" sind i.d.R. Personen, die per Routenplaner herausgefunden haben, dass "Hintershausen a.A.d.W." doch etwas weiter weg liegt
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Ralf am 13. August 2012, 09:59:32
 ;D
Danke für die Aufklärung.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Flexscan am 13. August 2012, 10:14:47
m) Mami oder Mopsibubi hat herausgefunden, das man doch evtl sicher für längere Zeit nach Afghanistan muss 
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Josi am 13. August 2012, 10:16:22
So ne Leute sind echt top .. ehrlich dann bewerbt euch erst gar nicht und überlegt vorher ob ihr das wollt oder nicht ..
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Tommie am 13. August 2012, 10:32:58
n) kalte Füße bekommen
o) "cojones" verloren oder bei genauerer Betrachtung erst gar nicht gefunden
p) von einem Freund gehört, der von einem Bekannten gehört hat, dass ...

...
tbc ;)
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Rollo83 am 13. August 2012, 10:36:55
Also Leute jetzt mal ganz im Ernst, so OK is das nun jetzt ja nicht von euch.

Ich weiss ja jetzt nich für was er sich beworben hat. Aber wenn der den FWD ab sagt weil er z.B. einen Ausbildungsplatz bekommen hat oder eine Festanstellung als xyz, ja dann ist das doch vollkommen i.O.
Selbst wenn es sich um was anderes handelt, es ist ja sein gutes Recht BEVOR er den Dienst angetreten hat diesen doch nicht anzutreten.
Lieber so als wenn es nach 7 Monaten heisst: "Wie komm ich wieder raus ich kann nicht mehr".
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Tommie am 13. August 2012, 10:46:51
Dann will ich Dir mal helfen, Rollo ;) :

Zitat von: grancan am 30. Juli 2012, 00:27:43Werde am 01.10.2012 als SdtLwSichTr S eingestellt.

und:

Zitat von: grancan am 22. April 2012, 14:44:04Bin 30 und habe mich für die Mannschaftslaufbahn beworben.
... War 2003-2004 AGA bei der FlaRak, dann hatte ich es als SaZ bei der Marinesicherung 2007 probiert und nu ein neuer Versuch wo anders  ;)

Besser jetzt ;) ?
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Rollo83 am 13. August 2012, 11:03:23
Ok das bringt natürlich Lichts ins Dunkle.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Ralf am 13. August 2012, 11:04:19
Es gibt ja schonGründe, die man nachvollziehen kann. Mal schaun, vllcht erfahren wir was.
Ärgerlich ist nur, weil Cochem großen Bedarf hat und nun zum 01.10. die Stelle wahrscheinlich nicht besetzt werden kann.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Rollo83 am 13. August 2012, 11:08:38
Oh Cochem ist ja bei mir um die Ecke, ich nehm die Stelle lol.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: schlammtreiber am 13. August 2012, 11:30:28
Zitat von: Rollo83 am 13. August 2012, 10:36:55
Also Leute jetzt mal ganz im Ernst, so OK is das nun jetzt ja nicht von euch.

Ich weiss ja jetzt nich für was er sich beworben hat. Aber wenn der den FWD ab sagt weil er z.B. einen Ausbildungsplatz bekommen hat oder eine Festanstellung als xyz, ja dann ist das doch vollkommen i.O.
Selbst wenn es sich um was anderes handelt, es ist ja sein gutes Recht BEVOR er den Dienst angetreten hat diesen doch nicht anzutreten.
Lieber so als wenn es nach 7 Monaten heisst: "Wie komm ich wieder raus ich kann nicht mehr".

Sicher ist das okay, wenn man sich zwischen zwei Jobs entscheidet, deswegen habe ich das in der Hitliste ja auch als den wahrscheinlichsten, immer wiederkehrenden Grund aufgeführt.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Dink125 am 13. August 2012, 17:43:13
hahahahaah die antworten sind der hammer...

gerade als Wiedereinsteller sollte man wissen was man will, ich will wetten es ist punkt K:D
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: grancan am 13. August 2012, 23:54:09
So hier mal die Antwort für den Gaudiverein und my special Friend Tommie  :-*
Die ersten 3 waren gut der Rest für die Tonne, wie gewohnt. ;D 

Nein nix Mami,Afghanistan oder Entfernung.

Mein Vater war selbst Berufssoldat Falschirmjäger, deshalb steht auch meine Familie und Freundin hinter mir.

Für mich ist Soldat bei der Bundeswehr eigentlich schon fast Traumberuf.
Es war auch klar das dies meine letzte Bewerbung aufgrund meines Alters sein wird.

Allerdings würde ich alles auf eine Karte setzen da nur eine Stelle für 4 Jahre frei war; minus 9 Monate Grundwerdienst sinds 3 Jahre 3 Monate.
Schon Riskant wenn mir keiner Sagen kann das ich mit Sicherheit auf 8 Jahre verlängern kann. (ausser der BFD Fritzi)
Denn 8 Jahre war aufjedenfall mein Ziel.

Nun wollen mich meine 2 Chefs mit aller Gewalt halten und haben mir ein Angebot unterbreitet (Teilhaber der Firma mit späterer Übernahme) was sehr verlockend ist.

Eigentlich wollte ich erst gar nicht auflösen aber da hier auch normale Forenfuzzis mit ehrlicher Haut rumgeistern.....  ;)

@ ulli

Danke.
Aber wenn dann meld ich mich ab. ;)

PS: wäre man da nicht Fahnenflüchtig oder gabs das nur bei der Wehrpflicht  ;D
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: grancan am 14. August 2012, 00:00:45
Ich habe mich übrigens noch nicht entschieden ! :-\
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Ralf am 14. August 2012, 08:14:42
Du kannst ja auch mal deinen Einplaner anrufen und mit ihm reden. Es gibt SaZ 08 Msch ausgeschriebene Dienstposten für den 01.01.2013 (einige haben auch die Zweitverwendung Kraftfahrer CE, beinhalten also auch einen Führerschein). Da könntest du zumindest einen ordentlichen Bfd-Anspruch zur anschließenden Aus-/Weiterbildung mitnehmen.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Rollo83 am 14. August 2012, 09:01:54
Also ganz erlich richtig entschieden meiner Meinung nach.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: grancan am 14. August 2012, 19:00:02
Zitat von: Ralf am 14. August 2012, 08:14:42
Du kannst ja auch mal deinen Einplaner anrufen und mit ihm reden. Es gibt SaZ 08 Msch ausgeschriebene Dienstposten für den 01.01.2013 (einige haben auch die Zweitverwendung Kraftfahrer CE, beinhalten also auch einen Führerschein). Da könntest du zumindest einen ordentlichen Bfd-Anspruch zur anschließenden Aus-/Weiterbildung mitnehmen.

Ist das denn überhaupt möglich wenn man schon fest eingeplant ist?

In Büchel oder meinst du allgemein?

@ Rollo
Ich habe mich ja noch nicht so richtig entschieden. :-\
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Ralf am 14. August 2012, 20:45:18
Ja, das kann klappen, ein Versuch ists wert. Auch in Büchel sind DP frei.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Pauli89 am 14. August 2012, 22:22:22
Ich würde alles dafür geben, eine Stelle zu bekommen. :'( :( Aber ich kann deine Beweggründe verstehen. Viel Glück bei deiner Entscheidung, egal wie sie ausfällt.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: ulli76 am 14. August 2012, 22:39:59
Um auf das Thema mit der Fahnenflucht zurück zu kommen:
Es gibt in Deutschland aktuell keine Dienstpflicht- also kannst du nicht fahnenflüchtig sein, solange du noch kein Soldat bist.
Man kann tatsächlich den Dienst einfach nicht antreten.
Das mit der Fahnenflucht greift erst, wenn du Soldat bist.

Und ja- du kannst deinem Einplaner auch sagen, dass du lieber ne andere Stelle möchtest: Entweder ist eine frei und du dafür geeigent. Dann bestehen gute Chancen, dass du die auch bekommst.
Oder es ist keine für dich frei. Dann kannst du es dir immernoch überlegen, ob die die ursprüngliche behälst oder ganz absagst.

Wenn du früh genug absagst, hat die Bundeswehr die Chance die Stelle nachzubesetzen.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: grancan am 14. August 2012, 22:46:28
Ok, dann mal vielen Dank für die Info.

Ich kann mir sowieso nicht zuviel Zeit lassen da ja auch mein AG ne Entscheidung will.

Aber ich muss aufjedenfall mit demselben Einplaner sprechen vom ZnGw der mich auch eingeteilt hat?
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: grancan am 14. August 2012, 22:53:51
Mal so nebenbei.

Wie würdet Ihr euch denn entscheiden zwischen Bundeswehr (sicherer Arbeitsplatz mit Finanzieller Sicherheit) und einem Superjob  (wesentlich mehr Verdienst, später eigene Firma) ?

Ihr sollt mir nicht die Entscheidung abnehmen aber mich würde das mal Interessieren  ;)
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: grancan am 23. September 2012, 14:10:23
Zitat von: Ralf am 13. August 2012, 05:14:35
erst hier so enthusiastisch und dann "passiert" irgend etwas, dass die Meinung sich ändert.

Meinte mein Chef auch das ich doch gehen soll wenn es mein größtes Ziel war.

(Nachdem er gesehen hat wie ich während der Arbeit 2 Eurofightern ne Minute lang ohne mich zu bewegen, hinterher geguckt hab.  ;D 
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Ralf am 23. September 2012, 18:32:58
Die EF waren wohl hoffentlich nicht in der Luft oder?  ;)
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: snurfer am 17. Juli 2013, 08:21:27
Hallo, hallo!

Es gibt noch mehr Gründe, wie z. B. einen Studienplatz bekommen zu haben und dann ist es legitim in folgender Konstellation, Bewerber ohne Abitur hat sich für die FwL beworben, wurde in Manschaften als StGefr eingestellt. Dann macht es natürlich Sinn, wenn man lieber studieren möchte.
Wie lange würde es auch dauern aus den Manschaften in die OffLw zu kommen um da studieren zu können, hat da jemand Erfahrungswerte??
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: MarcAurel am 17. Juli 2013, 08:55:45
Zitat von: snurfer am 17. Juli 2013, 08:21:27
Hallo, hallo!

Es gibt noch mehr Gründe, wie z. B. einen Studienplatz bekommen zu haben und dann ist es legitim in folgender Konstellation, Bewerber ohne Abitur hat sich für die FwL beworben, wurde in Manschaften als StGefr eingestellt. Dann macht es natürlich Sinn, wenn man lieber studieren möchte.
Wie lange würde es auch dauern aus den Manschaften in die OffLw zu kommen um da studieren zu können, hat da jemand Erfahrungswerte??

???

Der Bewerber ohne Abitur will lieber studieren? Ahja. Als Stabsgefreiter wird er ohne Vordienstzeit auch nicht eingestellt, sondern als Matrose, Schütze, Flieger usw. also im niedrigsten Mannschaftsgrad.
Und was ist die OffLw?

Studieren können bislang nur Offiziere und die müssen meist sogar. Es soll aber Modellstudiengänge für Feldwebel/Bootsleute geben (technische Berufe).

Hast Du dich überhaupt schon mit dem Thema beschäftigt?
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: snurfer am 17. Juli 2013, 09:44:35
Da hast du recht, nach der Grundausbildung wäre es aber der genannte Dienstgrad.
Was ich damit nur sagen will, ohne in der Offizierslaufbahn (OffLw) Kann man nur technische Fachrichtung studieren. Und der Weg bspw. zu einem BWL Studium aus den Mannschaften heraus, ist ziemlich lang bis gar unmöglich oder sehe ich das falsch?
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: F_K am 17. Juli 2013, 09:51:46
@ Snurfer:

Dir fehlen offensichtlich grundlegende Informationen. Beispiel:

Zitatwurde in Manschaften als StGefr eingestellt

Dein Dienstposten (vermutlich Fwdl oder SaZ 4) ist bis Stabsgefreiter dotiert.

Dies bedeutet - Du fängst als Soldat mit niedrigstem Dienstgrad (Jäger, Panzergrenadier, Flieger, whatever) an und wirst entsprechend Deinen Leistungen befördert. Nach z. B. 3 Monaten zum Gefreiten, danach irgentwann zum Obergefreiten usw..

Einen "Weg" im Sinne einer LAUFBAHN von Mannschaft zu Studium gibt es NICHT.

Ein Laufbahnwechsel, ggf. auch ein Wechsel in eine Laufbahn, wo ein Studium zur Laufbahn gehört, ist natürlich möglich - SOFERN die Voraussetzungen vorliegen und die Eignung nachgewiesen werden kann.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Firli am 17. Juli 2013, 10:02:20
Nach der AGA wird man SG? Geile Sache.Muss ich meinen Kameraden mal berichten die in dem Fall 3 Streifen zu wenig bekommen haben.

By the way: Wieso kürzt man Laufbahn mit Lw ab? oO Ich kann mich noch solange vor das Wort Laufbahn setzen und finde dieses verdammte W nicht...

Wenn man keine Ahnung hat.... ::)
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: snurfer am 17. Juli 2013, 10:09:16
Vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden, dann mach ich es konkreter.

Beispiel:

Kein Abitur, Berufsausbildung und Erfahrung, Bewerbung Feldwebellaufbahn, wird nach Einstellungstest vom Einplaner in den Mannschaften als Stabsgefreiter eingesetzt, beginnen tut er als Flieger.

Und jetzt aus dieser Position studieren zu wollen Bedarf doch lange Zeit und ein wenig Glück in die Offizierslaufbahn befördert zu werden?!

Stimmt, Laufbahn wird ohne w geschrieben. Näher gehe ich mal auf den letzten Satz nicht ein!
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: KlausP am 17. Juli 2013, 10:17:29
ZitatUnd jetzt aus dieser Position studieren zu wollen Bedarf doch lange Zeit und ein wenig Glück in die Offizierslaufbahn befördert zu werden?!

Aus der Mannschafzslaufbahn heraus in die Offizierlaufbahn? Wenn man schon an den Anforderungen für die Feldwebellaufbahn gescheitert ist und die Voraussettzungen dafür evtl. nicht mal mitbringt? Wovon träumen Sie nachts? Haben Sie sich über die Anforderungen an die Laufbahnen bei www.bundeswehr-karriere.de überhaupt schon mal informiert?

Zitatdann mach ich es konkreter.

Das war nicht konkreter, das war noch verquaster.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: wolverine am 17. Juli 2013, 10:21:33
Zitat von: snurfer am 17. Juli 2013, 10:09:16
Kein Abitur, Berufsausbildung und Erfahrung, Bewerbung Feldwebellaufbahn, wird nach Einstellungstest vom Einplaner in den Mannschaften als Stabsgefreiter eingesetzt, beginnen tut er als Flieger.
Haben Sie sich das jetzt ausgedacht oder möchten Sie behaupten, dass es so sei bzw. Ihnen einer erzählt hat, dass es so sei?

Jedenfalls gibt es diese Konstellation nicht. Wenn man die Feldwebeleignung bekommen hat, wird man entweder wegen der nutzbaren zivilberuflichen Qualifikation als StUffz oder gleich als Fw eingestellt. Sonst beginnt man im untersten Mannschaftsdienstgrad und wird nach der AGA Gefr. Den StGefr erreicht man als FA (im normalen Werdegang) nie.

Und weder Mannschaften  noch Fw können bei der Bundeswehr studieren. Fertig ausgebildete Fw können sich als OffzmilFD bewerben. Das dauert aber eben bis die Ausbildung abgeschlossen ist und ist ein völlig neues Verfahren (heißt: evtl. kommt man dafür auch nicht in Frage!).
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: christoph1972 am 17. Juli 2013, 10:23:49
Aus der Mannschaftslaufbahn direkt in die Offizierlaufbahn aufzusteigen ist nicht möglich.

Der Weg führt über die Zulassung für die Feldwebellaufbahn und den Abschluss der Feldwebelausbildung und Bewährung als Feldwebeldienstgrad in den militärischen Auswahlllehrgang (wenn ich das noch richtig aus der SLV/dem SG erinnere) und dann an das ACFüKrBw (ehemals OPZ) wo dann noch einmal die Offiziereignung geprüft wird.

Wenn im ACFüKrBw dann die Offiziereignung bescheinigt wird, kann man Offizier werden.

Ein Bachelorstudium an der UniBw München ist für ausgeschiedene bzw. ausscheidende Fw-/Btsm-DstGrd im Rahmen des BfD möglich. Also nach der aktiven Dienstzeit.

Wenn man denn Flieger ist und irgendwann mal den entsprechenden Schulabschluss (Abitur/Fachhochschulreife) außerhalb der Dienstzeit nachgeholt hat, steht es einem Soldaten natürlich frei, sich mit der höheren Schulbildung direkt als OA zu bewerben, ohne Umweg über Feldwebellaufbahn und militärischen Auswahllehrgang.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: MarcAurel am 17. Juli 2013, 10:24:00
Zitat von: snurfer am 17. Juli 2013, 10:09:16
Vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden, dann mach ich es konkreter.

Beispiel:

Kein Abitur, Berufsausbildung und Erfahrung, Bewerbung Feldwebellaufbahn, wird nach Einstellungstest vom Einplaner in den Mannschaften als Stabsgefreiter eingesetzt, beginnen tut er als Flieger.

Und jetzt aus dieser Position studieren zu wollen Bedarf doch lange Zeit und ein wenig Glück in die Offizierslaufbahn befördert zu werden?!

Stimmt, Laufbahn wird ohne w geschrieben. Näher gehe ich mal auf den letzten Satz nicht ein!

Erfahrung? Bitte, von was für einer "Erfahrung" sprechen wir hier?
Und ohne Abitur studieren nur recht wenige und sicher nicht über die Armee.

Du kannst mit Abitur studieren, zivil und draußen (z.B. Fernuni Hagen). Ohne Abitur als Mannschafter studieren? Wie soll das denn überhaupt gehen? Ein Mannschafter bei der BW studiert nicht und ohne Abitur ist es nur an einzelnen Universitäten im zivilen Bereich möglich.
Welche Voraussetzungen bringst DU eigentlich mit?

Eine Bewerbung zum Wechsel in die Laufbahn der Offiziere ist zwar möglich aber, wenn Du schon die Feldwebeleignung nicht bekommen hast, eher aussichtslos.
Der Test an der ehem. OPZ ist um einiges umfangreicher als der Test für die Feldwebel/Bootsmann-Laufbahn.

Einen direkten Weg vom Mannschafter zumOffz gibt es nicht. Nicht mit und nicht ohne Studium. Hier ist immer ein Laufbahnwechsel vorgeschrieben. Den Laufbahnwechsel schaffen allerdings nur wenige.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: KlausP am 17. Juli 2013, 10:27:58
ZitatAus der Mannschaftslaufbahn direkt in die Offizierlaufbahn aufzusteigen ist nicht möglich.

Doch, wenn man die Voraussetzungen mitbringt und den Test bei der OPZ besteht. Das nennt sich dann "Laufbahnwechsel".
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: snurfer am 17. Juli 2013, 10:31:27
Ich merk schon, hier Kann man mit einigen Leuten ohne angefahren zu werden, Informationen bzw. mit nicht Wissen, nicht austauschen. Traurig!

Als ob es noch nie den Fall gegeben hätte, vom Flieger sich hochzuarbeiten bishin in die Offizierslaufbahn.



Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: MarcAurel am 17. Juli 2013, 10:33:35
Zitat von: KlausP am 17. Juli 2013, 10:27:58
ZitatAus der Mannschaftslaufbahn direkt in die Offizierlaufbahn aufzusteigen ist nicht möglich.

Doch, wenn man die Voraussetzungen mitbringt und den Test bei der OPZ besteht. Das nennt sich dann "Laufbahnwechsel".

Ja. Aber ohne das ist es nicht möglich.

@ snurfer: Welches Wissen bringst Du denn mit?
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: KlausP am 17. Juli 2013, 10:33:57
ZitatAls ob es noch nie den Fall gegeben hätte, vom Flieger sich hochzuarbeiten bishin in die Offizierslaufbahn.

Dann bringen Sie doch mal das eine Beispiel mit der kompletten Vita!
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: wolverine am 17. Juli 2013, 10:43:31
Zitat von: snurfer am 17. Juli 2013, 10:31:27
Ich merk schon, hier Kann man mit einigen Leuten ohne angefahren zu werden, Informationen bzw. mit nicht Wissen, nicht austauschen. Traurig!
Was möchten Sie hier eigentlich mitteilen oder wissen?
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: christoph1972 am 17. Juli 2013, 10:45:35
Mir fehlt gerade Schlammis Smiley, wenn ich mir das so alles durchlese ...

Warum es nur Eignung für die Mannschaftslaufbahn gab, lässt sich gerade mehr als erahnen.

@Snurfer Ich empfehle einen Blick in die Soldatenlaufbahnverordnung

Klares Prinzip des Laufbahnrechts: Bestenauslese! Regelmäßig wird von einem Offizieranwärter für den Truppendienst die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder zumindest ein Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung erwartet.

Da die Anzahl von Bewerbungen jedoch groß ist, kann es sich die Bundeswehr leisten, nur BewerberInnen einzuladen, die die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife haben bzw. erwerben werden.

Ein Laufbahnwechsel ist möglich, jedoch eher die absolute Ausnahme als die Regel.

Ohne passende Schulausbildung bzw. erreichten Feldwebeldienstgrad und bestandenen Auswahllehrgang geht da gar nichts.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: KlausP am 17. Juli 2013, 10:48:01
Zitat von: snurfer am 17. Juli 2013, 10:31:27
Ich merk schon, hier Kann man mit einigen Leuten ohne angefahren zu werden, Informationen bzw. mit nicht Wissen, nicht austauschen. Traurig!
...

Ich habe eher den Eindruck, dass Sie die Argumentation der User entweder nicht verstehen wollen oder nicht verstehen können. Im ersten Fall würde ich das als böswillige Trolleritis ansehen, im zweiten Fall als Mangel an Intelligenz.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: F_K am 17. Juli 2013, 10:51:43
ZitatIch merk schon, hier Kann man mit einigen Leuten ohne angefahren zu werden, Informationen bzw. mit nicht Wissen, nicht austauschen. Traurig!

Wir helfen ja gerne - benötigen dann aber konkrete Fragen oder einen Mindestsatz an Informationen.

Wer "Blödsinn" verbreitet, wird natürlich berichtigt - weil wir Mitleser nicht falsch informiert sehen wollen.

Also konkret:

- Für was für eine Laufbahn / Dienstverhältnis wurdest Du eingestellt? (SaZ 4)?
- Wurde ein Eignungsverfahren (für Feldwebel?) durchgeführt?
- Welches Ergebnis gab es in diesem Verfahren?

- Welche Bildungsvorausetzungen liegen vor? (Berufsausbildung, Notenschnitt, usw.)
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: wolverine am 17. Juli 2013, 10:58:33
Das hatte er schon einmal von sich preisgegeben:
Zitat von: snurfer am 12. November 2012, 23:51:30
Kurze Info zur meiner Person:
- 27 Jahre
- Mittlere Reife
- abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann im Einzelhandel für Telekommunikation/Mobilfunk
- Berufserfahrung 2,5 Jahre
- sportlich aktiver Fussballer
Den Rest kann man nur erahnen. Ich vermute Mannschaftseignung und das möchte er nicht wahrhaben und fantasiert etwas dazu zusammen.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: MarcAurel am 17. Juli 2013, 11:07:55
Zitat von: wolverine am 17. Juli 2013, 10:58:33
Das hatte er schon einmal von sich preisgegeben:
Zitat von: snurfer am 12. November 2012, 23:51:30
Kurze Info zur meiner Person:
- 27 Jahre
- Mittlere Reife
- abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann im Einzelhandel für Telekommunikation/Mobilfunk
- Berufserfahrung 2,5 Jahre
- sportlich aktiver Fussballer
Den Rest kann man nur erahnen. Ich vermute Mannschaftseignung und das möchte er nicht wahrhaben und fantasiert etwas dazu zusammen.

Damit ist eine Bewerbung für die Offz-Laufbahn zumindest möglich.
Mir ist der Fall einen Obermaat bekannt, der ohne Abitur mit Realschulabschluß und Berufsausbildung in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes ohne Studium aufgestiegen ist.
Allerdings... wenn es denn schon nicht für die BA/FA-Laufbahn gereicht hat, sollte man der Chance Offz zu werden nicht zu viel Raum geben.

Oder haben wir es wieder mit diesem Fall zu tun, dass der Karriereberater sagte, man solle es erstmal in der Mannschaftslaufbahn versuchen und könne dann immer noch aufsteigen bzw. im Karrierecenter der Traumjob nicht frei war und man um von der Straße zu kommen dann doch die Mannschaftslaufbahn eingeschlagen hat?!

So werden unzufriedene Mannschafter gemacht.

Ich habe allein bei der Marine in den letzten Wochen viele Mannschafter kennen gelernt, die allesamt in die Uffz bzw. Bootsmann-Laufbahn wechseln wollten und die alle gescheitert sind.

Hier allerdings scheint sich jemand überhaupt nicht erkundigt zu haben.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: MarcAurel am 17. Juli 2013, 11:19:31
Zitat von: snurfer am 13. November 2012, 17:29:38
Danke für die schnellen Antworten, für mich wäre soweit dann alles geklärt.

Meine Optionen sehen also aus:

- eine Bewerbung als Offiziersanwärter (auch ohne Abitur Fachhochschulreife (Volksmund Fachabi genannt)
- eine Bewerbung als Feldwebel (realistische Chance)
Zwei Bewerbungen abzusenden ist sicherlich quatsch!?

Hatte heute mit dem Schulamt gesprochen zwecks der Fachhochschulreife, allerdings könne ich diese erst ab nächsten August beginnen und dann wäre ich für das maximale Einstellungsalter der Offizierslaufbahn längst darüber.

Ich fühl mich jung und such eine neue Herausforderung, das ist für mich derzeit die Bundeswehr.
Ich hoffe natürlich durch gute Leistung hörere Dienstgrade erreichen und gutes Geld verdienen zu können. Das ist jedenfalls mein Ziel.

Bezüglich des Wehrdienstberater werde ich den Namen nicht nennen, er hat mir ja auch in anderen Dingen die Augen geöffnet.

Hier will jemand unbedingt studieren. Warum eigentlich über die Bundeswehr? Ich würde das Fachabi machen und dann studieren oder halt danach noch einmal versuchen in die Offz-Laufbahn zu kommen.
Was ist denn eigentlich aus der Offz-Bewerbung geworden?

Die Motivation "gutes Geld zu verdienen" disqualifiziert eigentlich schon wieder für den Soldatenberuf.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: BulleMölders am 17. Juli 2013, 11:23:34
Zitat von: snurfer am 17. Juli 2013, 10:31:27
Als ob es noch nie den Fall gegeben hätte, vom Flieger sich hochzuarbeiten bishin in die Offizierslaufbahn.
Jetzt muss snurfer mal beispringen.

Klar hat es das schon gegeben, zu meiner Zeit hat es das zu hauf gegeben. Als Mannschaft angefangen über die Uffz und PUffz- Laufbahn zum OffzMilfd.
Aber war das halt zu der Zeit als es dies ganzen Möglichkeiten in die höheren Laufbahnen einzusteigen noch nicht gab, da war der Einstig als OG/UA das höchste der Gefühle.
Von der normalen Offizierlaufbahn erden wir mal nicht. Wobei die auch alle als Schulterglatze angefangen haben.
Allerdings sind diese Zeiten ja nun schon ein paar Jährchen vorbei.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: wolverine am 17. Juli 2013, 11:50:50
Das Ganze ist solange müßig bis er endlich erklärt, was er eigentlich möchte oder ob er hier nur eigene oder fremde Informationen verbreitet, die teilweise missverständlich, wenn nicht falsch, sind.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: snurfer am 17. Juli 2013, 23:16:17
Ich möchte nochmals ausdrücklich klarstellen, das ich nichts verbreite, mich lediglich informieren und austauschen möchte und welche Möglichkeiten es gäbe! Da allerdings viele das gleich verurteilen als nicht Wissen und fehlende Intelligenz bezeichnen, sollten diese vom diesen Thread fern bleiben, das ist nämlich nicht der Sinn eines solchen Forens!

Fakt ist doch, bitte berichtet mich wenn ich falsch liege, wenn man als Flieger eingestellt wird und nach den 3 Monaten Grundwehrdienst zum Stabsgefreiter befördert wird, kann man frühstens nach einem Jahr einen Antrag zum Laufbahnenwechsel zum Feldwebel beantragen und aus dieser Laufbahn zur Offizierslaufbahn zu kommen, ist dann aber schon um einiges schwieriger.
Klar kann man auch ohne die Bundeswehr studieren, auch wenn man kein Abitur hat, dazu benötigt man eine fachgebundene Hochschulreife die man in Form einer Ausbildung und mehrfacher (von Bundesland zu Bundesland verschieden) Berufserfahrung vorweisen muss. Klar ist auch, wenn man in den Mannschaften eingestellt wird, war der Test nicht sonderlich oder gar das Gespräch, soweit ist mir das alles verständlich.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: snurfer am 17. Juli 2013, 23:17:51
Und ich bitte um ein wenig Nachsicht um fehlendes Wissen!
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: Firli am 18. Juli 2013, 00:47:01
MAN WIRD ABER NACH DER AGA NICHT DIREKT STABSGEFREITER.... So langsam platzt mir die Sacknaht..Soll ich Ihnen ein Schild malen?!

Und man könnte auch nach aus der Mannschaftslaufbahn heraus einen Laufbahnwechsel in die Laufbahn der Offiziere versuchen. Ist aus jeder Laufbahn heraus gleich schwer. Lediglich der von Ihnen genannte Zeitraum stimmt. Nach erhaltener Eignung als Mannschafter kann man frühestens nach Ablauf von 1 Jahr versuchen in eine höhere Laufbahn zu wechseln.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: F_K am 18. Juli 2013, 08:56:28
ZitatKlar ist auch, wenn man in den Mannschaften eingestellt wird, war der Test nicht sonderlich oder gar das Gespräch, soweit ist mir das alles verständlich.

Auch dieser Sachzusammenhang ist FALSCH dargestellt.

Es ist sehr wohl möglich, mit festgestellter Feldwebel oder Offiziereignung als Mannschafter eingestellt zu werden - man kann dies z. B. zur Zeitüberbrückung oder wegen fehlender Stellen machen (ob es sinnvoll ist, ist eine persönliche Entscheidung).

Ich entnehme jetzt einfach mal, dass bei Dir KEINE Feldwebel / Uffzeignung erkannt wurde.

So einen "nicht bestandenen" Test kann man frühestens nach einem Jahr wiederholen - unabhängig von der Frage, ob man die Zwischenzeit als Soldat dient oder nicht.
Titel: Antw:Kündigung bzw. Rücktritt vor der Einberufung ?
Beitrag von: wolverine am 18. Juli 2013, 09:00:03
Und die Studienvoraussetzungenbeim Bund sind formeller als zivil. Ohne zumindest fachgebundene Hochschulreife geht da gar nicht (Ausnahme: Offz MilfD nach der Fw-Ausbildung). Im Zivilen geht da heute in der Tat mehr.