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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: kio am 12. Juli 2005, 19:37:29

Titel: drogentest
Beitrag von: kio am 12. Juli 2005, 19:37:29
hallo es gibt die gerüchte das bei uns in der kaserne ein drogentest durchgeführt wird.mein problem damit ist das ich schon manchmal zuhause einen joint rauche was aber niemals was mit meinem dienst zu tun hat und ihn in keinster weise einschränkt bin eben sau gern soldat!!!bin fwdler meine frage : ist so ein test durchführbar? ???
Titel: Re:drogentest
Beitrag von: Gräfin am 12. Juli 2005, 19:38:47
ich heule gleich.
NEIN, solche tests werden nicht durchgeführt. es sei denn, es besteht dringender tatverdacht.
okay?
und hättste dich mal n bissel besser umgeschaut, wär dir n ähnlicher thread aufgefallen.
*narf*
Titel: Re:drogentest
Beitrag von: kio am 12. Juli 2005, 19:41:04
sorry :-[
Titel: Re:drogentest
Beitrag von: Gräfin am 12. Juli 2005, 19:49:30
schon gut. manchmal hilft auch die suchfunktion weiter.
drogentests dürfen nur unter vorwarnung durchgeführt werden und selbst da darf man das verweigern. ich hab momentan grad zig gesetzbücher da....ich schau mal nach, wie das gesetzlich geregelt ist.
Titel: Re:drogentest
Beitrag von: kio am 12. Juli 2005, 19:55:15
Danke das ist voll nett :-*
Titel: Re:drogentest
Beitrag von: Gräfin am 12. Juli 2005, 21:19:04
also hier mal was allgemeines für drogen.

".....bestehen einmal allgemeine Verbote, zum anderen haben die Vorgesetzten einen Ermessensspielraum, der es ihnen ermöglicht im Einzelfall besondere Maßnahmen zu treffen."
Dazu noch was: "Auch wer nur einmal Haschisch raucht, verletzt die Pflicht zum treuen Dienen!" (BVerwG, NZWehrr 1987, 212).

"Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ist zur Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Als Straftat bedeutet ein solches Verhalten auch ein Dienstvergehen."

"Somit kann auch der Umgang mit Drogen nach Dienst außerhalb militärischer Unterkünfte straf- und disziplinarrechtliche Folgen haben, da der betreffende Soldat i.d.R. gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen die Pflichten aus §17 SG und u.U gegen §12 SG verstößt."

alles klar?
also...wenn die Stichproben machen (was sie dürfen) oder n Verdacht besteht, haben die dich am Arsch. Und weigern hilft dann auch nicht mehr.

grüße
dgf

P.S ich hab das alles aus dem buch "mein Recht als Wehrpflichtiger" von Karl Johanny. (Beck-Rechtsberater im dtv, 7.Auflage 1992)
Titel: Re:drogentest
Beitrag von: Fitsch am 13. Juli 2005, 07:36:54
es kann auch passieren daß mal Drogenspürhunde duch die Unterkünfte geschickt werden.

Horrido
Titel: Re:drogentest
Beitrag von: schlammtreiber am 13. Juli 2005, 08:01:45
War in Holland üblich. Demonstrativ in der zweiten oder dritten Woche kam die holländische Maree Chausee (spelling?) mit den Kötern vorbei und filzte ein paar Kompanien, unterstützt von den Ausbildern, die zuvor blitzartig überall Stellung bezogen, so daß "Entsorgen" nicht möglich war. Was lernen wir daraus?

a) Hände weg von den Drogen

b) bei den Hollis sind sogar die Polizeihunde langhaarig
Titel: Re:drogentest
Beitrag von: David Surmann am 14. Juli 2005, 08:12:30
Zitat von: Fitsch am 13. Juli 2005, 07:36:54
es kann auch passieren daß mal Drogenspürhunde duch die Unterkünfte geschickt werden.

Horrido

Das passiert auch:-)
Titel: Re:drogentest
Beitrag von: Fitsch am 14. Juli 2005, 09:17:06
Das Thema steht im FAQ deshalb ist hier dicht.

Horrido