Hallo liebe Bw Community
Ich bin neu hier und suche eine Antwort auf meine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.
Habe schon geguckt ob meine Frage hier irgendwo als Beitrag steht, aber ich finde nichts. :-)
Nun hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.
[font="] Ich erläutere mal meine Situation.
Ich bekam Trennungsgeld nach § 3 bzw bekomme noch Trennungsgeld.
Nun habe ich ein Auto und fahre jeden Tag nach Hause und gehe so nach § 6.
Mein Problem ist dies, dass die zuständige Person nicht wirklich in der Lage ist mir es vernünftig und in einem ruhigen Ton zu erklären, sodass ich das auch "richtig" verstehe und behalte. Naja das ist nun Nebensache.
Ich verstehe an manchen Stellen des Antrages nach § 6 nicht ganz, was ich dort hinschreiben soll.
Also der Kopf ist alles klar.
Was ich ausfüllen soll und nicht verstehe ist die Nr. 6
Dort steht : MIr wurde bereitgestellt eine Amts unentgeltliche Unterkunft
Nein und Ja mit Wirkung von
Frage : Also eig so wie ich das verstehe, bekam ich eine unentgeltliche Unterkunft sobald ich in die Bw eingetreten bin bereitgestellt.
Oder wie muss ich das verstehen?
Vllt. können mir die Leute helfen, die diesen Antrag jeden Monat ausfüllen.
[/font]Bzw was muss ich ausfüllen und auf was muss ich achten?
Danke schonmal im vorraus! :-)
Sorry aber mir wirds nicht erklärt und ich werde immer abgewiesen bzw schnell abgehakt.
Stellt dir der Dienstherr ne Unterkunft zur Verfügung oder nicht?Also hast du noch offziziell dauerhaft nen Bett in der Kaserne oder nicht?
Bist du kasernenpflichtig?Wenn ja- bist du davon offiziell befreit?
Mal eine andere Frage. Wer weist sie denn ab mit ihren Fragen, der ReFü oder wer?
Dan sollten sie ihm mal sagen das es sein Job ist den Soldaten dabei behilflich zu sein.
Zitat von: ulli76 am 18. August 2012, 12:08:51
Stellt dir der Dienstherr ne Unterkunft zur Verfügung oder nicht?Also hast du noch offziziell dauerhaft nen Bett in der Kaserne oder nicht?
Bist du kasernenpflichtig?Wenn ja- bist du davon offiziell befreit?
nein offiziell bin ich nicht befreit. sonst müsste ich ja einen heimschläfer antrag stellen.
Aber gilt das denn ab dem datum wo ich in die bw kam? da ich ab dem datum ja eine unentgeltliche unterkunft bekomme bis zum 25 lebensjahr, dann muss ich ja selber zahlen.
Zitat von: Rollo83 am 18. August 2012, 12:11:00
Mal eine andere Frage. Wer weist sie denn ab mit ihren Fragen, der ReFü oder wer?
Dan sollten sie ihm mal sagen das es sein Job ist den Soldaten dabei behilflich zu sein.
Ich sag mal so ich bin nicht der einzigste der Probleme hat mit dem ReFü.
Der behandelt einfach nach Dienstgrad. Und das kann es ja nicht sein.
Fühle mich schon sehr Unbehagen wenn ich da muss das geht wie gesagt aber nicht nur mir so.
Was sagt denn Ihr Spieß zu dem Problem mit dem ReFü? Wenn Sie beim ReFü nicht weiterkommen (ist der Soldat oder Zivilbediensteter?) dann schreiben Sie eine Beschwerde.
1.Wenn ir Probleme mit dem Refü habt dann wendet euch an eure VP oder Vorgesetzten. Seit wann bekommst du denn TG? Und wenn du zum Wohnen in der Gemeimschaftunterkunft verpflichtet bist und der Dienstherr dir auch ne Unterkunft stelle kann,dann bekommst du auh kein TG nach §6(TG bei tgl. Heimfahrt).
Die Angaben gelten für den Monat für den du TG bekommst oder halt am Zeitpunkt der Änderumg.
Bekomme TG seit dem ich in der Bw bin.
Das wegen dem ReFü ist wie gesagt nur Nebensache, warum ich mich hier melde bzw im Forum schreibe.
Doch bekomme auch laut § 6 TG.
Ich bin unter 25 und bekomme eine Unterkunft gestellt. Oder ich muss einen Heimschläfer-Antrag stellen um mir die unentgeltliche Unterkunft zu "kündigen".
Dann bin ich nicht mehr verpflichtet.
Zitat von: KlausP am 18. August 2012, 12:38:24
Was sagt denn Ihr Spieß zu dem Problem mit dem ReFü? Wenn Sie beim ReFü nicht weiterkommen (ist der Soldat oder Zivilbediensteter?) dann schreiben Sie eine Beschwerde.
Mit Spieß schon gesprochen, der Refü ist nicht das große Problem.
Nur die TG bearbeiterin die ist zivil.
Spieß hat sie darauf angesprochen. Ob jetzt was passiert ist, weiß ich nicht genau.
Aaaalso ich kenn mich ja mit Trennungsgeld "egentlich" ganz gut aus aber ich versteh sie nicht so ganz.
Sie wurden als eingestellt mit eigenem Hausstand und bekamen am Begin TG nach §3 das heisst 7,xx€ pro Tag und eine Familienheimfahrt UND die Stube kostenlos?!
Jetzt haben sie ein Auto und wollen selbstständig auf TG nach §6 umschwenken, tägliche Heimkehr zum Wohnort? Bis dahin hab ich das verstanden, glaub ich zumindest!
Können sie denn auf §6 wechseln, hat der ReFü gesagt das sie alle Vorraussetzungen dafür erüllen?
Was ist jetzt ihr genaues Problem?
Zitat von: Rollo83 am 18. August 2012, 14:13:33
Aaaalso ich kenn mich ja mit Trennungsgeld "egentlich" ganz gut aus aber ich versteh sie nicht so ganz.
Sie wurden als eingestellt mit eigenem Hausstand und bekamen am Begin TG nach §3 das heisst 7,xx€ pro Tag und eine Familienheimfahrt UND die Stube kostenlos?!
Jetzt haben sie ein Auto und wollen selbstständig auf TG nach §6 umschwenken, tägliche Heimkehr zum Wohnort? Bis dahin hab ich das verstanden, glaub ich zumindest!
Können sie denn auf §6 wechseln, hat der ReFü gesagt das sie alle Vorraussetzungen dafür erüllen?
Was ist jetzt ihr genaues Problem?
:-)
Genau so ist es !
Ja also nach § 3 sollte ich nur nehmen, wenn ich jedes Wochenende nach Hause fahre.
Da ich jetzt ein Auto habe u jeden Tag fahre, soll ich den nach § 6 nehmen.
Ob ich nun erst einen Heimschläfer-Antrag stellen muss weiß ich nicht genau.
Meine Frage ist nur was ich genau bei Feld 6 im Antrag rein schreiben soll. Ob ich eine unentgeltliche Wohnung vom Amt also von der Bw gestellt bekomme.
Und da muss ich "JA" ankreutzen da ich ja bis zum 25 Lebensjahr eine Unterkunft gestellt bekomme. Aber ab wann gilt dieser Zeitraum?
Logischerweise eig. ja von Anfang an der Bw, da ich ja von Anfang an eine Unterkunft, also Stube bekommen habe?!
Oder bin ich jetzt auf dem Holzweg? :-)
Wer hat denn gesagt, dass die TG nach §6 zusteht? Das ist doch nur für Soldaten ohne Stube.
Und nochmal- die Angaben gelten jeweils für den Monat für den du TG beantragst oder halt ab dem Zeitpunkt der Änderung.Das TG für die AGA-Monate ist doch schon längst abgerechnet-für den Zeitraum ist dann auch die Stube nicht mehr interessant. Wenn du jetzt ne Stube hast,dann gibst du an dass du jetzt ne Stube hast. Ich versteh nicht,wo das Problem liegt.
Zitat von: ulli76 am 18. August 2012, 14:31:43
Wer hat denn gesagt, dass die TG nach §6 zusteht? Das ist doch nur für Soldaten ohne Stube.
Und nochmal- die Angaben gelten jeweils für den Monat für den du TG beantragst oder halt ab dem Zeitpunkt der Änderung.Das TG für die AGA-Monate ist doch schon längst abgerechnet-für den Zeitraum ist dann auch die Stube nicht mehr interessant. Wenn du jetzt ne Stube hast,dann gibst du an dass du jetzt ne Stube hast. Ich versteh nicht,wo das Problem liegt.
Das hat mir die Bearbeiterin mal gesagt. Wenn ich jedes Wochenende mit Bahn etc fahre also nur am Wochenende dann geht das nach § 3
Wenn ich jeden Tag fahre, dann muss ich den §6 ausfüllen.
So hat sie mir das gesagt.
Also schreibe ich da hin, wenn ich Tg für letzten Monat beantrage.
Ja mit Wirkung von 1.07.2012 ?
Was ich dann nicht verstehe ist, dass ich das ja jeden Monat hin schreiben muss.
Aber oben steht, nur bei Veränderung Feld 1-7 ausfüllen.
Dann ist quasi jeden Monat eine Veränderung und ich schreibe da rein, wann ich für welchen monat ich das TG beantrage.
Lol, ich kapiers nicht. Bin ich zu dumm?
Wenn man jeden Tag nach Hause fährt und dafür TG bekommt dann lässt man sich doch vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien. Das macht doch sonst keinen Sinn.
Zitat von: Rollo83 am 18. August 2012, 16:17:21
Lol, ich kapiers nicht. Bin ich zu dumm?
Wenn man jeden Tag nach Hause fährt und dafür TG bekommt dann lässt man sich doch vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien. Das macht doch sonst keinen Sinn.
Wieso macht das keinen Sinn?
Vllt. will ich auch eine Vernünftige Stube haben, in dem auch ein Fernseher steht usw. Wenn ich mal da bleibe.
Also Heimschläfer bekommt man wenn man glück hat einen Spint und ein Bett.
Naja wollte halt nur bei meinen Kameraden bleiben usw deswegen.