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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: linep am 18. August 2012, 14:40:42

Titel: Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: linep am 18. August 2012, 14:40:42
Hallo,

und zwar wurde ich nun im ZNGW Nord zum 01.10 vorläufig eingeplant, da ich aber noch eine kleine ärztliche Sache nachschicken musste, war es halt nur vorläufig.
Ich hatte eine Frist bis zum 30.08. dies zu machen.
Ich habe es nun am 14.08. per Einschreiben weg geschickt. Was meint ihr, soll ich nächste Woche mal anrufen? Was habt ihr für Erfahrungen? 01.10. ist ja auch bald :-)
Freue mich über Antworten
Titel: Antw:Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: KlausP am 18. August 2012, 15:10:02
Warum wollen Sie da nach 1 1/2 Wochen schon anrufen? Lassen Sie doch den Einplaner erstmal in Ruhe arbeiten, den Termin 30.08. hat er ja nicht umsonst gesetzt.
Titel: Antw:Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: Jägerlein1 am 18. August 2012, 16:11:37
Hallo,
Also ich hab nach 2 Wochen angerufen und nachgefragt (un ich hatte ne Frist bis ende Septemper) meine Unterlagen waren da und man konnte mit weiterhelfen ;-)

Sprich ich würde hin anrufen und eifach nachfragen.
Hatte auch eine vorläufige Einplanung bekommen, daraus wird aber in den meisten Fällen nix! Bei mir war die Stelle nach 2 Wochen schon weg und nu muss ich was ganz anderes als gewollt/geplant war machen ;-)
Mit Fw-Stellen sieht es sowieso gaaanz schlecht aus dieses Jahr.

Ich drück dir dennoch ie Daumen das alles so funktioniert wie du es gerne hättest!
Lg
Titel: Antw:Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: linep am 18. August 2012, 18:59:14
okay, denn werde ich auch anrufen...:-)
Aber er meinte er würde mir die Stelle bis zum 30.08. blocken? Und ch habe es ja auch schriftlich das ich dort anfange, wenn die ärztliche Sache durch ist.?
Ja mit Feldwebelstellen ist es sehr mau, aber ich bin zufrieden, wenn es mit der Einplanung dann doch zum 01.10. klappt :-)
Naja @klausP, wenn man schon paar Horrorgeschichten hier im Forum liest oder auch gehört hat ( z.B. 1/2 Jahr warten, weil die das verplant haben oder zu spät bearbeitet haben....), dann will man schon so schnell wie möglich Sicherheit haben....Klar, ich habe auch gesehen, wieviel Post der Einplaner aufn Tisch hatte, aber....andere "Firmen" ( sag ich jetzt einfach mal ) kriegen es ja auch hin.
Titel: Antw:Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: Jägerlein1 am 18. August 2012, 22:28:13
Ich hatte auch eine vorläufige Einplanung, welche sogar aufm Blatt Paier festgehalten wurde ;-) und dann nach 2 Wochen war die Stelle weg...
Kannst ja mal berihten wie es dann nu bei dir gelaufen ist! :-)
Titel: Antw:Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: linep am 19. August 2012, 10:14:58
hhmm okay, dann hhoffe ich mal das du ein Einzelfall bist...In welchem ZNGW warst du?
Ja ich rufe morgen mal an
Titel: Antw:Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: Hasso am 19. August 2012, 10:50:17
Bei mir hat der Einplaner sich von alleine bei mir gemeldet.
Titel: Antw:Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: Jägerlein1 am 19. August 2012, 11:17:11
Ich war in Düsseldorf ;-)
Wie gesagt, ich drück dir die Daumen.
Kannst ruhig anrufen und nachfragen, da reißt dir niemand den Kopf ab^^
Titel: Antw:Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: linep am 19. August 2012, 16:56:57
das denke ich auch, ich erkundige mich halt ob der Brief angekommen ist :-)
Solange ich nicht jeden Tag anrufe, gehts doch :-D
Naja, Düsseldorf, da habe ich ja Hoffnung :-)
Titel: Antw:Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: linep am 20. August 2012, 14:05:58
SO, ich habe heute angerufen und eine mündliche Zusage bekommen, er schickt mir nun den Vetrag und denn gehts zum 01.10. los  :-) Ich freu mich !!!!!
Titel: Antw:Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: wolverine am 20. August 2012, 14:08:26
Zitat von: linep am 20. August 2012, 14:05:58
er schickt mir nun den Vetrag
Eh, Nein. Trotzdem Glückwunsch.
Titel: Antw:Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: Jägerlein1 am 20. August 2012, 14:54:08
Na also hat sig dich gelohnt ;-) der nächste Brief ist dann die Aufforderung zum Dienstantritt ;-)
Titel: Antw:Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: linep am 20. August 2012, 15:23:27
@Wolverine: Was meinst du mit "Eh nein" ?
@Brokenwing:
Gibt es keinen Vetrag? Oder wird der erst beim Dienstantritt gemacht? :-D
Titel: Antw:Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: wolverine am 20. August 2012, 15:31:33
Es gibt keine "Verträge" bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen. Das öffentliche Recht zeichnet sich gerade durch "Einseitigkeit" aus und ein Vertrag durch "Zweiseitigkeit".
Titel: Antw:Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: linep am 20. August 2012, 15:33:31
ah, dankeschön :-) Das heißt der "Papierkram" wird dann bei Dienstantritt geregelt?
Und mir wurde noch gesagt, dass mir nun auch Papiere zum unterschreiben zugeschickt werden?!
Titel: Antw:Wartezeit nach vorläufiger Einplanung?
Beitrag von: Jägerlein1 am 20. August 2012, 15:43:11
Ahh stimmt die kommen zuerst^^ da unterschreibst du nur nochmal das du zum Bund willst und halt eine widerrufbare verpflichtungserklärung..sowas ähnliches hat man auch im zentrum schon unterschrieben ;-)