Hallo zusammen,
kurze Frage. Meine 2. WÜ steht bevor, damit mein Chef mitspielt, habe ich für diese 2 Wochen Urlaub genommen. Soweit so gut .......wie sieht das mit der Krankenversicherung aus ? Während meines Urlaub bin ich ja nicht freigestellt und deshalb ja über die gesetzliche KV abgesichert. Allerdings würde ich während der WÜ von der Truppe versorgt, muss ich mich also doch von meiner Krankenversicherung abmelden lassen für diesen Zeitraum ?
M.f.G.
Ja,macht Sinn,dass du dich bei denen abmeldest.Sonst zahlst du für die Zeit für ne Leistung,die du beim Bund kostenfrei bekommst.
Erstens ist eine Wehrübung (aka "Reservistendienst") immer noch nicht während des Erholungsurlaubes zulässig, da alleine die Einberufung zu einer Wehrübung das Arbeitsverhältnis ruhen lässt! Siehe auch die entsprechenden Threads hierzu!
Und dann auch noch das Geld von der Krankenkasse haben zu wollen für die Krankenversicherung, das ist der Gipfel! Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer so etwas (WÜ im Urlaub) machen lässt, ändert das nichts an der Tatsache, dass das gesamte Bruttoentgeld des Monats (bis hin zur Beitragsbemessungsgrenze!) sozialversicherungspflichtig ist und bleibt! Wenn man dann bei der Krankenkasse vorreitet und will für die Wehrübungszeit die anteiligen Beiträge zurück haben, dann schiesst man sich definitiv ins eigene Knie, denn damit meldet man der Sozialversicherung "mal eben so" den Fehler (aka "Gesetzesverstoß") des Arbeitgebers. Das wird dazu führen, dass die Krankenkasse den Arbeitgeber anzählt, was vermutlich dazu führen wird, dass der Arbeitgeber nicht gut auf den Arbeitnehmer zu sprechen sein wird, der ihm so ein Ei gelegt hat!
Daher sehe ich in diesem Spiel (WÜ) nur zwei Varianten:
1. Die offizielle Variante mit Freistellung und "Lücke" auf der Lohnsteuerkarte (oder wie auch immer das Teil jetzt heisst ;) !)
2. Die hier gewählte Variante mit Urlaub, die aber nicht legitim ist, dann aber den Ball flach halten gegenüber der Sozialversicherung und natürlich definitiv auch gegenüber der Unterhaltssicherungsbehörde.
Denn: Wer sowohl Arbeitsentgelt als auch Unterhaltssicherungsleistungen bezieht und dann noch von der Krankenklasse die Beiträge anteilig zurück haben will, könnte sich bald mit allen Beteiligten, einschließlich seines (wahrscheinlich dann ehemaligen ;) ) Arbeitgebers vor einem ordentlichen deutschen Gericht trefen!
Um das noch einmal extra heraus zu stellen:
Das gesamte Bruttoentgelt aus nicht-selbständiger Tätigkeit ist (bis hin zur sog. Beitragsbemessungsgrenze) sozialversicherungspflichtig! Daher kann man sich nicht "mal eben so" für 2 Wochen Wehrübung während des Urlaubes "aus der Krankenversicherung abmelden"! Das geht nur dann, wenn der Wehrübende dazu vom Arbeitgeber freigestellt wird, was ja durch die (im Prinzip unzulässige!) Ableistung der Wehrübung im Erholungsurlaub vermieden werden soll!
Und wenn der Kamerad "Vwdr 43" mit seiner Einberufung zur Wehrübung, die er während seines Erholungsurlaubs ableistet, zur Krankenkasse gehen würde, dann käme das einem "Verpetzen" des Arbeitgebers gleich, der sich auf den (eigentlich nicht zulässigen!) Deal mit dem Urlaub eingelassen hat! Dann würde die Sozialversicherung zunächst intern ermitteln und abwarten, was der Arbeitgeber für den betreffenden Monat an sie meldet und anschließend Anzeige erstatten. Daraufhin würde die Staatsanwaltschaft ggf. die Unterhaltssicherungsbehörde in den Fall mit hineinnehmen, zumindest um zu überprüfen, ob hier Leistungen bezogen wurden, die nicht zustehen. Und ruck-zuck ... sieht man sich vor Gericht!
Daher: Wenn Sie ("Vwdr 43"!) auch morgen noch glücklich und zufrieden bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber arbeiten und Geld verdienen wollen, dann lassen Sie besser die Finger von irgendwelchen Aktionen bezüglich der Krankenkassenbeiträge für die Zeit der Wehrübung! Der Schuss ginge nämlich definitiv nach hinten los ;) !
@Tommie
da mich mein Beo.Trt. kurzfristig braucht, mein Arbeitgeber mich aber nicht zum 2. Mal dieses Jahr freistellen will, habe ich ihm angeboten Urlaub zu nehmen. Das hat er auch so akzeptiert.
Das mit der Unterhaltssicherungsbehörde war mir schon klar, da war auch nicht die Rede von und das ich eine WÜ eigentlich nicht während meines Urlaubs machen sollte/darf wusste ich auch.
Und außerdem sagte niemand etwas davon, das irgendwelche Beiträge von der Krankenversicherung zurückgefordert werden sollen etc. .......
Dann bleibt, wie ich es eigentlich auch machen wollte, nur Tommie`s Variante 2
@ Vwdr 43:
Ich wollte Ihnen auch keine Absicht oder gar den Vorsatz, eine Straftat zu begehen, unterstelen! Ich habe nur aufgrund Ihres Ausgangspostings die komplette Bandbreite an (theoretischen) Möglichkeiten abdecken wollen!
Das "Zürückfordern" habe ich deswege ins Spiel gebracht, weil Ihr Arbeitgeber die Beiträge für einen Monat immer im Nachhinein zahlt. Wenn Sie mit dem E.-Bescheid vorher zu Ihrer Krankenkasse gehen, wird die WÜb nämlich nicht im Urlaub stattfinden, sondern Sie werden von Amts wegen abgemeldet werden. Und dass Sie genau das nicht wollen, habe ich zumindest unterstellt ;) !
Und ... Ihre Entscheidung ist absolut folgerichtig und konsequent! Wenn man schon Zugeständnisse macht (Urlaub nehmen) und bekommt (WÜ im Urlaub), dann will man seinen Arbeitgeber ja nicht noch in Schwierigkeiten bringen ;) !
P.S.: Viel Spaß bei der WÜb und viele Grüße aus Film City, Pristina, Kosovo!
Das ganze ist halt auch sehr kurzfristig gewesen, letzten Dienstag rief mich mein Trt. an und fragte, ob ich ab nächste Woche Zeit hätte.
Das einzige was ich leider noch nicht weiss, ob das für meinen Trt. ein Problem werden könnte ......wenn ich Tommie`s 2. Variante wähle.
@ Tommie
sag mal ehrlich, man hört das doch immer wieder, das Reservisten Urlaub nehmen ( müssen ), um üben zu können......das scheint, wenn auch eigentlich nicht richtig, das ein oder andere mal so zu laufen. Was ich natürlich auf keinen Fall möchte, das mein Trt. Probleme bekommt.
Wenn ich Deine Variante 2 wähle, welche Probleme könnte mein Trt. bekommen, oder hat er damit nichts zu tun ? Ich frage deshalb, weil ich ja nicht genau weiß, welche Bürokratie etc. sich im Hintergrund abspielt.
Je mehr ich darüber nachdenke, umso unsicherer werde ich :( die Gesetzlichen KV und RV werden ja bezahlt, alles gut soweit, aber was ist z.B. mit den Leistungen wie Wehrsold, Fahrtkosten etc., denn das muss ja spätestens bei der nächsten Einkommenssteuererklärung auf den Tisch.
Ich werde das Morgen klären, irgendwie habe ich ein ein ungutes Gefühl dabei.
Danke
Immer langsam ;) ! Der Wehrsold ist immer noch steuerfrei und muss bei einer Einkommensteuererklärung auch nicht angegeben werden. Gleiches gilt für die Unterkunft und Verpflegung! Und die Fahrtkosten für die An- und Abreise sind Aufwandsentschädigungen, die ebenfalls nicht besteuert werden! Und wenn Sie auf der Erklärung zur Rentenversicherung ankreuzen, dass Ihr Arbeitgeber Ihr Entgelt fortzahlt, kommen da auch keine Fragen durch die Rentenversicherung auf.
Und Ihrem Beorderungstruppenteil passiert da gar nichts! Ich habe auch schon, z. B. für ein 3-tägiges Einsatznachbereitungsseminar, Überstunden genommen! Ist zwar nicht 100% korrekt, aber machbar!
Wichtig ist nur, dass Sie keinerlei Leistungen bei der Unterhaltssicherung beantragen, da Ihnen ja der Arbeitgeber Ihr Entgelt weiter zahlt! Hier doppelt zu kassieren wäre mit Sicherheit ein Straftatbestand! Also, immer loggger bleiben, dann geht das auch ... ;) !
Dann ist ja eigentlich alles geklärt ;)
Und mit Erklärung für Rentenversicherung meinst Du wahrscheinlich dieses Formular, welches an die Rentenversicherung geschickt werden muss, wenn ich das richtig verstehe.
( da gibt es besagtes Feld zum ankreuzen ) :D
Das Formular wird von Ihnen ausgefüllt und bei der Einschleusung abgegeben. Dann schickt es der Truppenteil, bei dem Sie üben, an das KWEA und von dort aus geht es seinen Weg ;) ! Aber genau dieses Formular habe ich gemeint.
Aus den Ihnen vom KWEA zugeschickten Papieren benötigen Sie den Heranziehungsbescheid selbst, die Fahrkartengutscheine (entweder zum Eintauschen gegen Fahrkarten oder ab zum Abgeben beim ReFü, dass Sie Fahrtkosten bezahlt bekommen!) und das Formular "Erklärung zur Rentenversicherung". Alles andere können Sie getrost in die Tonne treten ;) !
Alles klar, dann werde ich das Ausnahmsweise mal so handhaben, wie es eigentlich nicht sein sollte ;)
Danke Dir Tommie ;)
Kein Problem, gerne geschehen ;) !
Und ... ich habe das für die eine oder andere Kurzwehrübung auch schon gemacht, einfach weil es weniger Bürokratie-Kram bedeutete und weil ich ohnehin einen Bauch voller Überstunden vor mir hergeschoben habe.
@tommi
Ist die Rechtslage denn anderst wenn man zum Überstundenabbau
eine WÜ macht,ist ja kein Erholungsurlaub sondern vorgeleistete
Arbeit??
Habe für sechs Wochen Überstunden angehäuft!!
.. wenn das Arbeitsverhältnis NICHT ruht - und das Arbeitsverhältnis ruht weder im Urlaub noch während des Abbauens von Überstunden, sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen (unabhängig von der UTV).
Die Frage war allgemeiner gemeint,vielleicht schlecht formuliert,darf man während des Überstundenabbaus eine WÜ machen???
Sozial-Versicherungstechnisch und USB ist klar!!!
Was bedeutet UTV???
UTV - unendgeltliche Truppenärztliche Versorgung.
NEIN - den aufgrund Gesetzes ruht während der WÜ das Arbeitsverhältnis.
Wenn aber "nichts passiert" und der AG damit einverstanden ist (schriftlich?) - dann gilt wohl "wo kein Kläger da kein Richter".
Du bist halt "doppelt versichert" (Krankenkasse und Rente) - aber dem Gedanken des Abbaues von Überstunden entspricht eine WÜ wohl nicht.
beim Abbau von Überstunden (Freizeitausgleich) steht anders als beim Urlaub nicht der Erholungsgesichtspunkt im Vordergrund.
ansonsten sehe ich es wie F_K - wenigstens Arbeitgeber schriftlich von der WÜ unterrichten. Die Doppelversicherung stellt nicht das Problem dar, sondern die Folgen (evtl. auch Spätfolgen) eines Unfalls während der WÜ
Naja- oder er macht nen Deal mit seinem Arbeitgeber: Eine bestimmte Menge der Überstunden "verschwinden", dafür genehmigt der Chef offiziell die WÜ.
Zitat von: ulli76 am 19. September 2012, 18:46:57
Naja- oder er macht nen Deal mit seinem Arbeitgeber: Eine bestimmte Menge der Überstunden "verschwinden", dafür genehmigt der Chef offiziell die WÜ.
Genau, und deswegen ist mMn das "Verbot", WÜ im Urlaub abzuleisten, Unfug. Letztendlich kann man sich das immer zurechdrehen, und wenn Chef und der Wehrübende einverstanden sind, gibts auch keine Probleme.
Es heißt zwar, WÜ im Urlaub seien unzulässig, aber unter Strafe gestellt ist das doch nicht (soweit ich weiß)?
Wenn Arbeitstätige nur mit Freistellung wehrüben würden, dann dürfte es wohl kaum berufstätige (aktive) Res geben.
Hat jemand Erfahrung wie es als Beamter mit privater Krankenversicherung zu handhaben ist?
Sollte die bestehende Krankenversicherung ähnlich der gesetzlichen für die Zeit der WÜ "ruhen", da diese ja aufgrund der Heilfürsorge in dem Zeitraum nicht benötigt würde.
Gibt es hier möglicherweise Sonderregelungen im Gegensatz zur gestzlichen Krankenkasse?
Vielen Dank!
Offiziell meldest du dich bei der Krankenkasse für die Dauer der WÜ ab, heißt, dir werden in dem Zeitraum auch keine Beiträge berechnet.
Als Beamter hat man zwei Möglichkeiten:
a) ich stelle meine Krankenkasse ruhend. Zwingend wäre für diese Zeit aber eine Anwartschaft abzuschließen um keine Nachteile zu erleiden. Sonst könnte es sein das man eine Gesundheitsprüfung durchlaufen muss oder höher eingestuft wird. Ob sich dieser Aufwand für eine kurze Wehrübung lohnt muss jeder selbst entscheiden. Bei längeren Wehrübungen ist der ABschluss einer Anwartschaft zwingend um Nachteile zu vermeiden.
b) ich mache gar nichts und lasse sie einfach weiterlaufen.
Das hat aber nichts mit dem dasein als Beamter zu tun - das habe ich als (privatversicherter) Student genauso gehandhabt, je nach Wü-Dauer.
Anwartschaft habe ich aber (soweit ich mich erinnere) nicht gebraucht - ist aber auch schon eine Weile her, hat sich finanziell auch kaum gelohnt, weshalb ich die KV einfach weiterlaufen lassen habe.
@ Kobra:
So wie schon Chef gesagt hat, würde ich es von der WÜ-dauer abhängig machen - unter vier Wochen würde ich nichts weiter unternehmen und alles laufen lassen.
Zitata) ich stelle meine Krankenkasse ruhend. Zwingend wäre für diese Zeit aber eine Anwartschaft abzuschließen um keine Nachteile zu erleiden.
Vorsicht! Sollte man den normalen Versicherungsverlauf mit einer Anwartschaft "unterbrechen" entfällt für das entsprechende Jahr ein möglicher Anspruch auf Beitragsrückerstattung! Hier sollte man ggf. mal nachrechnen, was günstiger ist.
ZitatVorsicht! Sollte man den normalen Versicherungsverlauf mit einer Anwartschaft "unterbrechen" entfällt für das entsprechende Jahr ein möglicher Anspruch auf Beitragsrückerstattung! Hier sollte man ggf. mal nachrechnen, was günstiger ist.
Nein, war bei mir von 2007 bis 2010 nie der Fall.
Das könnte u.U. daran liegen, dass Du als SaZ bereits eine Anwartschaft hattest oder auch an Deiner Versicherungsgesellschaft und den Vertragsbedingungen, die Deiner Versicherung zu Grunde liegen.
Bei meiner PKV ist das so - definitiv. Hab mich damals ziemlich geärgert.
Also geänderter Ratschlag: Versicherungsbedigungen prüfen! ;)
Sehr geehrte Kameraden,
auf dem Wege vielen Dank für die schnellen und umfangreichen Antworten, hat mir an der Stelle schon mal ein gutes Stück weitergeholfen!