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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: bakunin am 23. August 2012, 12:01:11

Titel: Bewerbungsunterlagen - Tätigkeitsnachweis
Beitrag von: bakunin am 23. August 2012, 12:01:11
Hallo Zusammen,

meine Bewerbungsunterlagen, die ich vom Wehrdienstberater erhalten habe, sind nun so gut wie vollständig.

Ich würde aber noch gerne wissen:
1. Ob die Lohnsteuerbescheinigung auch als Tätigkeitsnachweis anerkannt wird, da auf diesem ja auch die Dauer der Tätigkeit vermerkt ist.
2. Was ist mit Zeiträumen für die ich keine Tätigkeit nachweisen kann? Z.B. einen Auslandsaufenthalt über mehrere Monate.
3. Den geforderten Ausbildungsvertrag habe ich nicht mehr. Ich habe jedoch das Abschlusszeugniss der Berufsschule und der IHK. Reicht das auch aus, so dass auf den Ausbildungsvertrag verzichtet werden kann?

Vielen Dank für eure Antworten.
Titel: Antw:Bewerbungsunterlagen - Tätigkeitsnachweis
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 23. August 2012, 12:45:22
Die Lohnsteuerbescheinigung qualifiziert ja nur, dass eine Beschäftigung erfolgte, ohne konkrete Tätigkeiten. Der Tätigkeitsnachweis qualifiziert, welche konkreten Tätigkeiten ausgeübt bzw. Aufgabengebiete bearbeitet wurden, um möglicherweise geforderte Berufserfahrung oder zumindest -praxis nachweisen zu können.

Der Ausbildungsvertrag ist i.d.R. irrelevant, da er nur nachweist, dass die Ausbildungsstelle bereitstand, mehr aber auch nicht. Die Ausbildung hätte ja vor Beginn auch abgebrochen worden sein können. Daher zählen immer nur Nachweise des erfolgreichen Abschlusses bzw. Bestehens des jeweiligen Ausbildungsabschnittes. Wenn konkrete Nachweise verlangt werden, wie z.B. Zugangsberechtigungen für Hoschschulen usw., wird man das im Einzelfall mitteilen.
Titel: Antw:Bewerbungsunterlagen - Tätigkeitsnachweis
Beitrag von: bakunin am 28. August 2012, 12:42:08
Hab nochmal beim Wehrdienstberater angerufen und der hat mir gesagt, dass die Lohnsteuernachweise ausreichen.

Bei der Erstellung des Tätigkeitsnachweises viel mir aber im nachhinein noch auf, dass ich für 1 1/2 Monate im Jahr 2006 keinen Nachweis mehr habe.
In diesem Zeitraum war ich arbeitslos. Das Arbeitsamt hat nur noch meine Daten ab 2009.
Ich hab daher keine Möglichkeit für diesen Zeitraum irgendwas nachzuweisen und werd daher einfach nen Zweizeiler schreiben und das genau so erklären.

Meint ihr das ist in Ordnung und wird akzeptiert?
Titel: Antw:Bewerbungsunterlagen - Tätigkeitsnachweis
Beitrag von: Tanner am 28. August 2012, 12:56:03
Das steht doch so auch auf dem Merkblatt, sollte kein Nachweis vorhanden sein, kurzes Schreiben dazu und Unterschrift darunter setzen.