Hallo Zusammen,
ich habe bereits in den letzten Jahren mehr als 40 Tage geübt, bin seit diesem Monat als OG mob-beordert und trete nun eine 26-Tage-WÜ an. Mein Eintritt in die Bw liegt ebenfalls schon fast 6 Jahre zurück.
Falls nun mein KpChef auf die Idee kommt, mich zu befördern, zählt dann in erster Linie die Anzahl der WÜ-Tage oder die Zeit seit Eintritt in die Bw (Soldatenlaufbahnverordnung §10)? Soll heissen: kann ich vom OG zum HG oder auch direkt zum SG befördert werden?
Steht jemandem eine solche Beförderung nach den vorgeschriebenen 12 WÜ Tagen zu oder KANN (nicht muss) diese durchgeführt werden?
Danke und Gruß
M.
ZitatSteht jemandem eine solche Beförderung nach den vorgeschriebenen 12 WÜ Tagen zu oder KANN (nicht muss) diese durchgeführt werden?
Es gibt nur eine einzige MUSS-Beförderung bei der Bw, das ist "UA mbL, der noch keine Gelegenheit erhalten hat den Fachlehrgang zu machen (also nicht durchgefallen ist) muß 1 Jahr nach Ernennung zum UA Uffz werden", alle anderen sind KANN-Beförderungen.
guggst Du hier:
http://www.reservisten.bundeswehr.de/pic/images/download_all/zdv20_7_auszuege.pdfDu benötigst 6 Wehrübungstage als OG und es muß mind. ein Jahr her sein daß Du eingezogen wurdest, daß man Dich zum HG befördern kann.
Du brauchst weitere 12 Wehrübungstage als HG und es müssen 3 Jahre seit Eintritt in die BW vergangen sein um Dich zum SG befördern zu können.
theoretisch kannst Du vom OG zum SG befördert werden, ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht.
Aber generell gilt:
- Man muß auf dieser Stelle (HG/SG) mobEingeplant sein
Horrido
Fitsch
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß
M.
Ich habe da auch mal eine Frage bzgl. der Beförderung.
Bin 2007 als GWDLer ausgeschieden und mache seit 20 Tagen eine Wehrübung. Bisher wurde ich nicht befördert, obwohl ich beordert bin, allerdings habe ich nicht die SOLL-ATNs. Muss ich die erst erhalten?
Ja, keine Beförderung ohne vollständige Ausfüllung des Dienstpostens.