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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Der Reservist am 27. August 2012, 08:50:45

Titel: Bezeichnung Lehrgang "B Mil" für Inhaber von "B Zivil"
Beitrag von: Der Reservist am 27. August 2012, 08:50:45
Werte Kameraden,

mir wurde angetragen für meine weiter Verwednung den "B Mil" Führerschein zu absolvieren. Wenn ich bereits den zivilen B Führerschein besitze, welches ist dann der richtige Lehrgang bzw. seine richtige Lehrgangsnummer? wie lange dauert dieser Lehrgang? Ist der Lehrgang "Spezialgrundausbildung Kraftfahrer B Anfänger (122340)" lediglich für jene Kameraden, die überhaupt noch keinen Führerschein besitzen?

MkG
Der Reservist
Titel: Antw:Bezeichnung Lehrgang "B Mil" für Inhaber von "B Zivil"
Beitrag von: KlausP am 27. August 2012, 09:17:50
So viel ich weiss, dauert der "B mil" eine Woche, die Lehrgangsnummer weiss ich nicht. Der Lehrgang "B Anf" ist nur für Soldaten ohne Zivilführerschein.
Titel: Antw:Bezeichnung Lehrgang "B Mil" für Inhaber von "B Zivil"
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 27. August 2012, 11:10:17
Hmm, bekommt man solche Informationen nicht vom Gezi der Kp?
Titel: Antw:Bezeichnung Lehrgang "B Mil" für Inhaber von "B Zivil"
Beitrag von: KlausP am 27. August 2012, 11:19:53
... oder besser beim KpTrpFhr.
Titel: Antw:Bezeichnung Lehrgang "B Mil" für Inhaber von "B Zivil"
Beitrag von: LoggiSU am 27. August 2012, 21:46:30
interessiert mich jetzt auch: wo liegt denn inhaltlich der Unterschied zwischen B mil. und B fo. ?
Titel: Antw:Bezeichnung Lehrgang "B Mil" für Inhaber von "B Zivil"
Beitrag von: ulli76 am 27. August 2012, 21:57:55
Ih kenn nur den Unterschied zw. B Anfänger und B Fo. Von demher könnte B mil nen anderer Begriff für B Fo sein.
Wenn sich das nicht wieder geändert hat,wird der B Fo im eigenen Verband durchgeführt oder auch für die angehenden Kettenfahrer als BF-in so nem Lehrgang war ich z.B. für meinen (leider ohne den F-Teil). War aber trotzdem lustig als einziger Offz unter lauter Mannschaftern.
Titel: Antw:Bezeichnung Lehrgang "B Mil" für Inhaber von "B Zivil"
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 28. August 2012, 00:38:40
"B mil" meint eine Bw-Dienstfahrerlaubnis der Kl B.
Bei zivilem Vorbesitz von B oder entsprechender (z.B. alte 3) bzw. einschließender (C/D) Klasse erfolgt lediglich in einwöchiger Lehrgang "B Fo", im dem die Berechtigung zum Führen von hü Kfz erworben wird, dabei erfolgt eine Einweisungsfahrt auf einem Kfz hü, Einweisertätigkeiten und Einweisung in Tätigkeiten zum TD am KfZ, sowie eine Theorieprüfung zu mil-spezifische Fragen.

Bei uns wurden seinerzeit unsinnigerweise etliche auf B-Fo geschickt und direkt danach auf CE. Das hatte aber den Vorteil, dass man bei CE nicht erneut die Mil-Fragen beantworten braucht und die EWT, die man bei B-Fo mit dem "Bulli" gemacht hat, beim LKW auch erlassen bekam.