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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Mike.s am 27. August 2012, 12:35:44

Titel: Urin und Blut abnahme
Beitrag von: Mike.s am 27. August 2012, 12:35:44
Wenn man ne woche vorher THC konsumiert hat sollte man es lieber direkt dem arzt beim KWEA sagen oder nicht? Wird man nicht ausgemustert wenn man es vorher sagt ? mit einer guten begründung
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: Cpt. Price am 27. August 2012, 12:56:53
Sie werden bei Positivem Drogenscreening sofort nach Hause geschickt. Da hilft es auch nicht dem Arzt vorher zu davon erzählen. Und eine gute Begründung gibt es dafür schon gar nicht, der Konsum von THC ist strafbar und mit dem Dienst an der Waffe nicht vereinbar.
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: Den.e am 27. August 2012, 13:00:05
das is dann der typische fall von selber schuld würd ich mal sagen weil nen grund zum kiffen gibt es meiner meinung nach nicht du warst sicher nicht dazu gezwungen
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: Mike.s am 27. August 2012, 13:00:13
wird beim bluttest auch ein drogenscreening gemacht?
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: Cpt. Price am 27. August 2012, 13:02:06
Es wird bei der Musterung kein Bluttest durchgeführt sondern nur der Urintest. Und bei dem wird ein Drogenscreening durgeführt.
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: Mike.s am 27. August 2012, 13:03:50
Und wann wird der bluttest gemacht?
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: wolverine am 27. August 2012, 13:07:16
Ich fasse mal kurz zusammen: Sie brechen Ihre Ausbildung ab und konsumieren THC; bei Mathe hoffen Sie durch einen Multiple Choice Test zu schlüpfen. Sie sind aber nicht so verwundert wenn es bei Ihnen mit der Bundeswehr nicht klappt, oder?!
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: ulli76 am 27. August 2012, 13:07:51
Am Anfang der AGA zu Blutgruppenbestimmung und spätzer für viele Tauglihkeiten.
Aber soweit kommst du eh erstmal nicht.
Du wirst direkt wegen den Drogen ausgemustert. Aber die "gute Begründung"würde mich mal interessieren.
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: tammik am 27. August 2012, 13:17:56
Zitat von: Cpt. Price am 27. August 2012, 12:56:53
Sie werden bei Positivem Drogenscreening sofort nach Hause geschickt. Da hilft es auch nicht dem Arzt vorher zu davon erzählen. Und eine gute Begründung gibt es dafür schon gar nicht, der Konsum von THC ist strafbar und mit dem Dienst an der Waffe nicht vereinbar.

nur der Besitz ist strafbar, der Konsum jedoch nicht und an der Waffe geht sowas natürlich nicht ;)
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: Cpt. Price am 27. August 2012, 13:22:23
Zitat von: tammik am 27. August 2012, 13:17:56
Zitat von: Cpt. Price am 27. August 2012, 12:56:53
Sie werden bei Positivem Drogenscreening sofort nach Hause geschickt. Da hilft es auch nicht dem Arzt vorher zu davon erzählen. Und eine gute Begründung gibt es dafür schon gar nicht, der Konsum von THC ist strafbar und mit dem Dienst an der Waffe nicht vereinbar.

nur der Besitz ist strafbar, der Konsum jedoch nicht und an der Waffe geht sowas natürlich nicht ;)

Stimmt, war in Wirtschaftskunde nicht grad der beste :P
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: F_K am 27. August 2012, 14:04:51
@ tammik:

Zitatnur der Besitz ist strafbar, der Konsum jedoch nicht

... und dann erklärst Du uns bestimmt auch, wie Konsum ohne Besitz (nicht Eigentum) funktioniert?

Du kannst eine Droge nur dann konsumieren, wenn Du diese vorher kurz im Besitz hast ...
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: PIO86 am 27. August 2012, 16:20:07
z.B. wenn sich ein anderer nen Joint angezündet hat und dich mal dran ziehen lässt, während er festhält  ;D
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: wolverine am 27. August 2012, 16:21:36
Das macht der Tatrichter bestimmt mit .... ::)
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: F_K am 27. August 2012, 16:32:32
@ PIO86:

.. ich schließe mich da wolverine an - in einem solchen Fall nimmt der "Ziehende" die Wirkstoffe bewust in Besitz und konsumiert dann.

Die einzige Konstellation bei der wohl ein Besitz verneint werden kann ist die "Verabreichung" des Stoffes gegen den Willen des Konsumenten - kommt aber wohl eher selten vor.
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: PIO86 am 27. August 2012, 16:34:27
ok, habt ihr auch wieder recht  ;)
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: buuhjaah am 27. August 2012, 16:59:49
hi,

nennt sich das dann "passiv kiffen"?

Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: KlausP am 27. August 2012, 17:01:03
Zitat von: tammik am 27. August 2012, 13:17:56
Zitat von: Cpt. Price am 27. August 2012, 12:56:53
Sie werden bei Positivem Drogenscreening sofort nach Hause geschickt. Da hilft es auch nicht dem Arzt vorher zu davon erzählen. Und eine gute Begründung gibt es dafür schon gar nicht, der Konsum von THC ist strafbar und mit dem Dienst an der Waffe nicht vereinbar.

nur der Besitz ist strafbar, der Konsum jedoch nicht und an der Waffe geht sowas natürlich nicht ;)

Bei der Bundeswehr ist der Kosum während und außerhalb des Dienstes verboten. Deshalb wird auch schon jeder Bewerber mit positivem Drogentest ausgesondert und jeder drogenauffällige Soldat wird disziplinar gemaßregelt und in den ersten 4 Dienstjahren in der Regel nach § 55 (5) SG fristlos entlassen.
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: wolverine am 27. August 2012, 17:02:07
Naja, er ist ja noch kein Soldat und tut so ziemlich alles damit er es auch nicht wird.
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: KlausP am 27. August 2012, 17:03:30
Zitat von: wolverine am 27. August 2012, 17:02:07
Najs, er ist ja noch kein Soldat und tut so ziemlich alles damit er es auch nicht wird.

Das meine ich ja mit

ZitatDeshalb wird auch schon jeder Bewerber mit positivem Drogentest ausgesondert ...
Titel: Antw:Urin und Blut abnahme
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 28. August 2012, 01:04:07
ZitatDeshalb wird auch schon jeder Bewerber mit positivem Drogentest ausgesondert ...

Endlich mal eine andere Begründung für Aussonderungen, statt des ständigen "durch häufigen/langjährigen Gebrauch verschlissen".  ;D