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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Den.e am 28. August 2012, 12:45:26

Titel: schwimmen in der AGA ?
Beitrag von: Den.e am 28. August 2012, 12:45:26
hi
ich habe gelesen das manche kasernen ein eigenes schwimmbad haben.
muss ich in der aga schwimmen ? ich hasse schwimmen -.-
Titel: Antw:schwimmen in der AGA ?
Beitrag von: Ralf am 28. August 2012, 12:47:25
Auch ohne Kasernen-eigenes Schwimmbad wirst du Schwimmleistungen ablegen müssen. Diese sind Bestandteil des Dt. Sportabzeichens, welches jeder Soldat jedes Jahr absolvieren muss.
Titel: Antw:schwimmen in der AGA ?
Beitrag von: BulleMölders am 28. August 2012, 12:49:34
Du wirst nicht nur in der AGA schwimmen müssen, sondern auch in deiner Ganzen Bundeswehrzeit.
Da jedes Jahr das DSA abzulegen ist und man dafür 200 m schwimmen muss, geht es nicht ohne.
Titel: Antw:schwimmen in der AGA ?
Beitrag von: KlausP am 28. August 2012, 12:49:42
Auch in der Grundausbildung soll mindestens einmal Schwimmausbildung auf dem Dienstplan stehen - zum Feststellen der Schwimmfertigkeiten der Rekruten.
Titel: Antw:schwimmen in der AGA ?
Beitrag von: buuhjaah am 28. August 2012, 12:51:33
hi,

ab 2013 fällt aber schwimmen als eigene Disziplin beim DSA weg!
Titel: Antw:schwimmen in der AGA ?
Beitrag von: wolverine am 28. August 2012, 12:53:23
Gibt es dafür auch eine Quelle außer "buuhjaah im Budeswehrforum"?
Titel: Antw:schwimmen in der AGA ?
Beitrag von: Andi am 28. August 2012, 12:54:40
Blöd nur, dass jeder Soldat vom DOSA unabhängig einmal im Jahr 200m Schwimmen muss.;)
Titel: Antw:schwimmen in der AGA ?
Beitrag von: F_K am 28. August 2012, 12:57:41
@ wolverine und buuhjaah:

Ja, es gibt entsprechende Quellen, als Einstieg http://www.dosb.de/fileadmin/Bilder_allgem...tabzeichenx.pdf

Allerdings ist dies nur die HALBE, "falsche" Wahrheit:

Auch wenn Schwimmen als einzelne "Gruppe ohne Wahlmöglichkeit" entfällt (künftig nur noch 4 Gruppen), so ist die SchwimmFÄHIGKEIT weiterhin nachzuweisen wenn man das DOSA erwerben möchte.

@ Andi:
Wie gesagt, auch fürs DOSA wird Schwimmen weiterhin nachzuweisen sein.
Titel: Antw:schwimmen in der AGA ?
Beitrag von: Ralf am 28. August 2012, 13:00:24
Wobei diese nachzuweisende Schwimmfähigkeit dann 5 Jahre gilt.
Titel: Antw:schwimmen in der AGA ?
Beitrag von: F_K am 28. August 2012, 13:06:12
ZitatWurde in den Disziplingruppen "Ausdauer" bzw. "Schnelligkeit" keine Schwimmdisziplin gewählt, ist zusätzlich der Nachweis der Schwimmfertigkeit wie folgt zu erbringen.

•15 min Dauerschwimmen (Prüfung auch in offenen Gewässern möglich) oder
•bis einschl. 11 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit bzw.
•ab 12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 min oder
•Nachweis über das ,,Deutsche (Jugend-)Schwimm-abzeichen" in Bronze.
Die Dauer der Gültigkeit des Nachweises ist im Erwachsenenbereich auf fünf Jahre begrenzt. Im Kinder- und Jugendbereich genügt ein einmaliger Nachweis.

Wobei in den Prüfungswegweise noch steht, dass eine gewollte Fortbewegung zu erkennen sein muss - "toter Mann"  zählt also NICHT.

Daher ist dieser Prüfungsteil eher etwas schwerer geworden - auch wenn er jetzt nur alle 5 Jahre nachzuweisen ist.

Ändert nichts an der INITIALEN Anforderung - Schwimmen wird (und sollte auch) Bestandteil der GA bleiben.