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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: dennis94 am 28. August 2012, 14:56:30

Titel: Sold
Beitrag von: dennis94 am 28. August 2012, 14:56:30
Hallo,
ich habe mal eine Frage. wenn man am 1.10. seinen frewiligen wehrdienst beginnt, wann bekommt man dann das erste gehalt ?

danke schon mal im vorraus.
Titel: Antw:Sold
Beitrag von: aktiver Refü am 28. August 2012, 16:11:50
Zahlungseingang am 15.10.2012 auf dem bei der Einschleusung angegebenen Konto.
Titel: Antw:Sold
Beitrag von: KlausP am 28. August 2012, 16:58:32
Zitat von: dennis94 am 28. August 2012, 14:56:30
Hallo,
ich habe mal eine Frage. wenn man am 1.10. seinen frewiligen wehrdienst beginnt, wann bekommt man dann das erste gehalt ?

danke schon mal im vorraus.

Gar nicht, als FWDL erhalten Sie Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz.  ;)
Titel: Antw:Sold
Beitrag von: Lummix am 28. August 2012, 17:00:29
gibt es unterschiede zwischen FWDL´er & SaZ was das datum der zahlung angeht ?!
Titel: Antw:Sold
Beitrag von: KlausP am 28. August 2012, 17:01:48
Ja, SaZ erhalten ihre Dienstbezüge außer im ersten Monat immer am letzten bankoffenen Werktag des Vormonats auf ihr Konto.