Aloha,
wie der Titel eventuell schon verrät, hab ich mich am Wochenende verletzt. Kurz gesagt, ich habe in einer Kneipe von einem nicht gerade nüchternen Angehörigen der britischen Streitkräfte einen Barhocker volles Rohr auf den Fuß/Knöchel gekriegt. War kein gezielter Angriff gegen mich, ich stand einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Wie auch immer.
Meine Frage ist jetzt, was mache ich nun? Ich habe nächste Woche mein 2. Biwak und im Anschluss meine Rekrutenbesichtigung.
An sich kann ich laufen aber mein Fuß und Knöchel tun schon gut weh und sind auch etwas angeschwollen. Kann nicht einschätzen was genau da jetzt los ist. Habe leider auch keine Nummer vom UvD o.Ä.
Will auf keinen Fall das Biwak oder die Rekrutenbesichtigung wegen solch einem Unfug auslassen...
Also, was ist jetzt sinnvoll zu tun?
Beste Grüße
xassax
Wenn die Schmerzen zu stark sind, melden Sie sich beim nächsten Standortarzt (wo der ist, finden Sie auf den Internetseiten des Sanitätsdienstes). Sonst gehen Sie morgen Früh zu Ihrem Truppenarzt und lassen den Fuß untersuchen. Dem können Sie dann auch sagen, dass Sie das Biwak unbedingt mitmachen wollen.
Guggsu hier:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=24465.0Das gilt, wenn du das Gefühl hast, dass sich das heute noch jemand anschauen sollte.
Ansonsten meldest du dich morgen einfach neukrank.
Wird man halt sehen müssen, was genau kaputt gegangen ist und erst dann kann man sagen, ob das mit dem Biwak was wird.
Zitat von: ulli76 am 02. September 2012, 11:29:43
Guggsu hier:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=24465.0
Das gilt, wenn du das Gefühl hast, dass sich das heute noch jemand anschauen sollte.
Ansonsten meldest du dich morgen einfach neukrank.
Wird man halt sehen müssen, was genau kaputt gegangen ist und erst dann kann man sagen, ob das mit dem Biwak was wird.
Vielen Dank für den Link!
Ich bin nur wirklich am überlegen was ich machen soll. Es tut durchaus weh und alleine beim "kreisen" des Fußes hab ich einen dumpfen Schmerz der halt direkt an den betroffenen Knochen ist, aber ich habe auch keine Lust mir am Montag urst die Sprengung von meinen Ausbildern bzw. dem Zugführer abzuholen, weil ich mir am Wochenende den Fuß zerlegt habe, wenn auch keine direkte Selbstverschuldung vorliegt.
Andererseits habe ich auch keine Lust einen angebrochenen Fuß zu "verschleppen".
Also Zähne zusammenbeißen und verschweigen oder zum Arzt gehen..hmpf.
Pflicht zur Gesunderhaltung? Von daher stellt sich die Frage was man tut eigentlich nicht.
Hach weia-
És ist nun mal passiert und das lässt sich nicht rückgängig machen.
Wenn es jetzt schon beim bischen Kreisen genau am Knochen ordentlich weh tut- wie wahrscheinlich ist es dann, dass du mit dem Hax´n morgen wieder 100%ig einsatzbereit bist?
Wenn du heute damit zum Arzt gehst (was ich auch raten würde, wenn es schon direkt am Knochen weh tut und vom Trauma her einer drauf gelatscht ist) weisst du wenigstens, ob es was ernsthaftes ist oder nicht.
Natürlich ist mir die Pflicht zur Gesunderhaltung bekannt und normalerweise bin ich auch der Letzte der es einfach mal in Kauf nimmt sowas zu verschleppen und zu ignorieren, zumal ich ab nächstem Jahr voraussichtlich als OA beginne und da mit keinerlei körperlichen/gesundheitlichen Einschränkungen starten möchte.
Allerdings habe ich einfach Angst, dass mir der Arzt dann sagt, dass ich an dem 2. Biwak und der Rekrutenbesichtigung nicht teilnehmen kann. Das wäre nämlich mehr als bescheiden..
Natürlich kann das passieren, aber mitzumachen obwohl es nicht geht, funktioniert doch auch nicht.
Du darfst ja nicht evtl. nicht mit auf´s Biwak, weil der Arzt das so sagt, sondern weil du eine entsprechende Verletzung hast.
Stimmt schon. Nur machts halt echt einen mehr als schlechten Eindruck wenn ich dann am Montag ankomme und sage, dass ich mir am Wochenende in einer Kneipe den Fuß kaputt gemacht habe :/
Naja, nützt ja nichts. Werd dann gleich beim FachSanZentrum anrufen und mich weiter beraten lassen..
Danke für die Antworten :)
Zitat... Habe leider auch keine Nummer vom UvD o.Ä. ...
Sachen gibt's ... tz tz tz
Klaus, liegt bestimmt am Spieß der wollte die Tel.Nummern alle für sich behalten. NfD oder so. ;D
Statt mit dieser Verletzung bis zum Montag zu warten und dabei u.U. eine Verschlimmerung zu riskieren, besteht in solchen akuten Fällen auch die Möglichkeit, sich bei einer zivilen Notfallbereitschaft vorzustellen. Dabei das ausgehändigte Merkblatt "Erkrankung außerhalb des StO"vorlegen und auf die Tatsache hinweisen, dass man Soldat ist. Es verlangt keiner von einem verletzten Soldaten, dass dieser in diesem Zustand bis zum Dienstbeginn in seiner Einheit bzw. dem SanBereich in seinem StO wartet bzw. die Reise zum StO in diesem Zustand vornimmt.
Normalerweisse hat jeder Soldat auch die Erreichbarkeit seine Einheit mit den wichtigsten Rufnummern (Chef, Spieß, UvD/GvD/TePo), um dort auch an dienstfreien Tagen Vorfälle zu melden, die seinen Dienstfähigkeit behindern, weil er z.B. verletzungsbedingt nicht reisefähig ist, um den StO zu erreichen.