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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: StefStef am 02. September 2012, 17:01:58

Titel: Umzugskostenvergütung / Erstattung (in der Kaserne wohnen)
Beitrag von: StefStef am 02. September 2012, 17:01:58
Guten Tag Zusammen.

Ich spiele nun mit dem Gedanken, anstatt von der mir zustehenden Umzugskostenvergütung gebrauch zu machen, lieber in der Kaserne "wohnhaft" zu werden. Da ich momentan in den Genuss gekommen bin erneut die AGA zu absolvieren, bzw. Teile von dieser habe ich leider nicht die Möglichkeit direkt mit meinem Spieß darüber zu sprechen. Mir ist klar das hier nun keine 100% Aussage getroffen werden kann, viel mehr erhoffe ich mir eine große, richtungsweisende Hilfestellung.

Ich befinde mich nun im dritten Dienstmonat meiner Eignungsübung (Wiedereinsteller SaZ 9, habe damals 9 Monate Grundwehrdienst geleistet und bin 24 Jahre). Normalerweise könnte ich ja nach erfolgreicher Eignungsübung und Ernennung zum SaZ Ende Oktober / Anfang November meine Umzugkostenvergütung in Anspruch nehmen um den Einzugsradius der Kaserne zu ziehen.

Ich würde allerdings gerne erstmal in der Kaserne "wohnen" um mich in der Umgebung mehr zu orientieren und da ich momentan keinen Grund sehe, mir extra eine Wohnung zu nehmen. Die Stube reicht meinen Ansprüchen genügend ;)

Wie handhabe ich das denn am besten? Bis 25 Jahre habe ich doch ohnehin ein anrecht auf eine Stube, korrekt? Demnach sollte das ganze doch ohne Probleme möglich sein? Wie läuft das dann genau ab? Ich denke ganz "normal" wie wenn man umzieht, also das ich meine jetzige Wohnung nach der Ernennung kündige, und meinen Wohnsitz ummelde? Die Stube muss ich selbstverständlich nach der Ernennung bezahlen, das ist mir klar und stellt auch kein Problem da.

Wie schaut es aus wenn ich über das 25 Lebensjahr in der Kaserne wohnen möchte? Dann muss ich das beantragen und ich habe aber kein Anrecht auf eine Stube, richtig?

Ferner würde mich interessieren, ob ich trotzdem Anspruch, zumindest auf die Umzugskostenpauschale habe. Hoffe habe das richtig benannt, meine den Pauschalbetrag wenn man den Umzug in Eigenregie umzieht bzw den welchen die SaZ bekommen welche keinen eigenen Wohnsitz hatten und zB noch bei den Eltern gelebt haben? Geht mir nur darum, dass ich natürlich nicht alles aus meinem Eigentum veräußern kann/ möchte. Erinnerungsstücke, Dokumente, Fotoalben, Filme, Gemälde (nein keine Picassos oä. :P) würde ich schon gerne hier runter zum Standort bringen und bei einer Bekanten lagern. Dafür fallen natürlich Transport und ggf. Mietkosten für einen Sprinter oä. an.
Titel: Antw:Umzugskostenvergütung / Erstattung (in der Kaserne wohnen)
Beitrag von: Rollo83 am 02. September 2012, 17:12:24
Sind sie Trennungsgeldempfänger ?
Titel: Antw:Umzugskostenvergütung / Erstattung (in der Kaserne wohnen)
Beitrag von: StefStef am 02. September 2012, 17:15:01
Ganz vergessen zu erwähnen, entschuldigen Sie bitte. Ja ich bin Trennungsgeldempfänger. Falls es ferner eine Rolle spielt: Die Entfernung von meinem jetzigen Wohnsitz zur Kaserne beträgt etwas über 600 Km.
Titel: Antw:Umzugskostenvergütung / Erstattung (in der Kaserne wohnen)
Beitrag von: LwPersFw am 03. September 2012, 20:12:50
Suchen Sie in Ihrem speziellen Fall nicht hier im Forum nach Antworten !

Da Sie hier über finanzielle Nachteile / oder auch Vorteile in der Höhe von mehreren tausend Euro sprechen...

Lassen Sie sich beim BwDLZ Ihrer AGA-Einheit einen Beratungstermin mit dem auf Umzüge spezialisierten Beamten geben ! (nicht zum ReFü!)

Dieser kann Sie umfassend und sachgerecht beraten !

Titel: Antw:Umzugskostenvergütung / Erstattung (in der Kaserne wohnen)
Beitrag von: StefStef am 04. September 2012, 21:52:12
Vielen Dank für den Hinweis. Denke genau das werde ich machen. Dann aber wohl wenn ich wieder in meiner Stammeinheit bin. Bin nun mehr nur noch zwei Wochen hier und die sind gut ausgeplant so das ich mich da nicht unbedingt aus dem Dienstplan schleichen mag. Ist ja noch ein wenig Luft bis zu meiner hoffentlichen Ernennung. Kümmere mich dann direkt am Standort darum und spreche dann auch mal den Spieß bezüglich der Stube über 25 an.

Sollte aber kein Problem sein da wir dort keine Gemeinschaftsstube haben wo die Spinde für Heimschläfer stehen. So weit ich das mitbekommen habe, haben die Heimschläfer (SaZ) die Stuben mit Spind noch ganz normal und werden auch nicht anderweitig belegt. Hoffen wir mal das beste.

Nochmal Danke und einen schönen Abend noch.