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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: muetzer am 03. September 2012, 10:38:44

Titel: Nichtbestehen des Feldwebellehrganges / der Lehrgänge
Beitrag von: muetzer am 03. September 2012, 10:38:44
Hallo, ich habe mal eine Frage:

Was passiert, wenn man sich auf die Stelle eines Feldwebels (Feldwebel im Sanitätsdienst) SaZ 12 bewirbt, auch von der BW genommen wird, aber quasi die Feldwebelprüfung nicht besteht.

Wird man dann aus der BW geschmissen?
Was passiert mit den Bezügen? Die bekommt man ja eigentlich dafür, das man FW wird.

Danke schon mal vorab für die Infos.
Titel: Antw:Nichtbestehen des Feldwebellehrganges / der Lehrgänge
Beitrag von: KlausP am 03. September 2012, 11:02:48
Deshalb wir ja die Dienstzeit durch die Bundeswehr stufenweise festgesetzt, bei der ersten festsetzung auf 6 Monate, bei der zweiten auf 3 (odr waren es 4 ?) Jahre, also bis zum Abschluß der Feldwebelausbildung. Wenn man die Feldwebelprüfung zum zweiten Mal nicht besteht, endet die Dienstzeit entsprechend der letzten Dienstzeitfestsetzung automatisch und man wird entlassen.
Titel: Antw:Nichtbestehen des Feldwebellehrganges / der Lehrgänge
Beitrag von: ulli76 am 03. September 2012, 11:07:32
An der Besoldung ändert sich übrigens nichts. Die richtet sich ja nach dem aktuellen Dienstgrad.