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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: tim1994 am 05. September 2012, 19:02:53

Titel: Unterschiede in der AGA
Beitrag von: tim1994 am 05. September 2012, 19:02:53
Hey ich wollte mal fragen, ob es Unterschiede in der AGA gibt. Ich weiss, dass Rekruten die zum Wachbatallion gehen sehr viel Formaldienst haben. Gibt es diese Unterschiede auch in anderen Kasernen bsp. Wenn jemand später zur Marine oder zum Heer geht. Unterscheidet sich die AGA dort ?

LG
Titel: AW: Unterschiede in der AGA
Beitrag von: BulleMölders am 05. September 2012, 19:47:33
Die Grundausbildung bei der Marine beinhaltet einen großen Teil an fachlicher Ausbildung für die spätere Verwendung.
Dafür ist der "grüne" Anteil geringer. Was nicht wirklich tragisch ist, das Schanzen, Alarmposten oder Marschieren dort nicht so häufig vorkommen. ;)

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Titel: Antw:Unterschiede in der AGA
Beitrag von: miguhamburg1 am 05. September 2012, 20:00:10
Die Vorschriften für die Grundausbildung werden für Heer, Luftwaffe und Streitkräftebasis zu einer neuen zusammengefasst werden, die dann in den verbleibenden Rekrutenkompanien verbindlich sind. Diese Vorschrift wird der bis jetzt im Heer verbindlichen AnTrA 1 weitgehend entsprechen. Die Marine wird auch weiterhin ihre Grundausbildung über die MUS in Plön/Kramerhof durchführen (wie Bulle beschrieb) und der Sanitätsdienst hat in seiner Grundausbildung auch fachliche Anteile integriert.
Titel: Antw:Unterschiede in der AGA
Beitrag von: Steve87 am 07. September 2012, 15:43:15
Nicht ganz richtig:

Die Grundausbildung der Marine findet in:
- Bremerhaven an der Marineoperationsschule(Operateure)
- Parow an der Marinetechnikschule (Techniker/Elektriker/Elektroniker)
und in Plön an der Marineunteroffizierschule (Bootsmannanwärter)

statt.

Bremerhaven und Parow enthalten wenig grüne Ausbilung und überwiegend Verwendungsbezogene Ausbildung.

Plön macht eine reine grüne Ausbildung. Die Marineinfanteristen werden ebenfalls über die MUS ausgebildet, jedoch sind diese zurzeit noch nach Parow ausgelager.
Titel: Antw:Unterschiede in der AGA
Beitrag von: RekrKp8 am 07. September 2012, 15:59:57
Es ist alles gesagt. Hinzufügen möchte ich, da miguhamburg1 richtigerweise von der "Grundausbildung" (GA) schreibt, denn die "Allgemeine Grundausbildung" (AGA) wird so nicht mehr genannt.
Titel: Antw:Unterschiede in der AGA
Beitrag von: Stromius am 07. September 2012, 19:54:24
Ich weiß nicht ob die Frage hier richtig gestellt ist.

Aber die Bundeswehr nennt die GA in ihren schreiben Eignungsübung, oder ist das was ganz anderes?
Titel: Antw:Unterschiede in der AGA
Beitrag von: KlausP am 07. September 2012, 19:59:58
"Die Bundeswehr" nennt eine Eignungsübung eine Eignungsübung, die es nur für Bewerber gibt, die mit höherem Dienstgrad z.B. in der Laufbahn der Unteroffiziere oder der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes eingestellt werden. Die EÜb dauert 4 Monate und beinhaltet in der Regel die dreimonatige Grundausbildung.
Titel: Antw:Unterschiede in der AGA
Beitrag von: RekrKp8 am 07. September 2012, 20:32:35
Zitat"Die Bundeswehr"

Herrlich, wie das klingen muss, wenn Du es aussprichst.
Titel: Antw:Unterschiede in der AGA
Beitrag von: Stromius am 07. September 2012, 20:36:27
Danke KlausP für die ausführliche Antwort!

Aber was passiert in dem 4 Monat? Die normale Grundausbildung wie du schon sagtest dauert ja nur 3 Monate.
Titel: Antw:Unterschiede in der AGA
Beitrag von: KlausP am 07. September 2012, 20:44:17
Wie bereits an anderer Stele erklärt:

Die Eignungsübung dient dazu festzustellen, ob der Bewerber und der Dienstposten, für den er eingestellt wurde, "zusammenpassen". In der ersten 3 Monaten ist für alle ungedienten Bewerber (es gibt auch Wiedereinsteller mit bereits abgeschlossener Grundausbildung, die eine 4monatige EÜb leisten) Grundausbildung angesagt, im vierten Dienstmonat leistet er Dienst auf seinem eigentlichen Dienstposten. In diesen 4 Monaten ist der Eignungsübende kein SaZ, wird aber als solcher besoldet, die Berufung in das Dienstverhältnis erfolgt zum Ende der EÜb, spätestens am ersten Tag des fünften Dienstmonats. Die EÜb kann einmalig um 4 Monate verlängert werden. Wenn Sie also der Meinung sind, in dem einen Monat auf Ihrem Dienstposten nicht den notwendigen Einblck bekommen haben, können Sie einen Antrag auf Verlängerung der EÜb stellen.