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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Eisenmann am 07. September 2012, 17:50:59

Titel: Bewerbungsfrist für die Bundeswehr nach Erhalt der Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Eisenmann am 07. September 2012, 17:50:59
Guten Abend

Zur meiner Person: Ich bin 19 Jahre alt und wohne im schönen Hessen.

Nun zu meinem Problem: Ich habe mich bereits bei der Bundeswehr beworben um mich dort zu verpflichten. Ich war beim KWEA und habe mich mustern lassen sowie die Tests durchlaufen. Nachdem ich fertig war ging ich zu einem Gespräch mit dem Berater und er stellte fest das ich noch gar nicht die deutsche Staatsbürgerschaft habe (an diesem Tag sah alles danach aus, dass ich die Bürgerschaft in einer Woche erhalten würde; was ich ihm auch gesagt habe) .
Er sagte mir daraufhin, dass das nicht geht weil ich nach dem Erhalt erst eine Frist von einem halben Jahr abwarten müsste bevor ich mich bei der Bundeswehr bewerben kann.

Meinen Pass habe ich immer noch nicht, weil das türkische Konsulat, nun ja es ist allgemein bekannt wie die sind und alles in die Länge ziehen. Also bin ich immer noch mit denen am kämpfen.

Vor kurzem habe ich mich bei dem Stand der Bundeswehr mit einem Feldwebel unterhalten der meinte diese Frist sei schon abgeschafft worden.

Das Gespräch mit dem Berater fand im März statt.

Weiß jemand ob diese Frist noch existiert (oder hat?) und kann mir was dazu sagen ?

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Bewerbungsfrist für die Bundeswehr nach Erhalt der Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Daniel1006 am 10. September 2012, 04:41:08
Wenn es keiner weiss am besten mochmal beim
Wehrdienstberater anrufen und nachfragen:)