Hallo,
Von 2009-2011 war ich als fwdl bei der Bundeswehr.
Nun möchte ich gerne wieder zur BW.
Vor einem Monat wurde bei mir Falschgeld in Höhe von 500€ gefunden.
Kann man konkret sagen ob es mit einer solchen Vorstrafe (nach Einschätzung des Anwalts: vermutlich Geldstrafe) überhaupt eine Möglichkeit der Wiedereinstellung gibt?
Einen Termin beim Wehrdienstberater habe ich bereits vereinbart.
Solange das Verfahren läuft, erfolgt keine Einstellung. Und nach Abschluss bewertet der Rechtsberater. Ein unbedingtes Einstellungshindernis wird es wohl nicht weren aber wahrscheinlich eine zeitbefristete Sperre.
Zitat von: wolverine am 11. September 2012, 17:00:12
Solange das Verfahren läuft, erfolgt keine Einstellung. Und nach Abschluss bewertet der Rechtsberater. Ein unbedingtes Einstellungshindernis wird es wohl nicht weren aber wahrscheinlich eine zeitbefristete Sperre.
Lässt sich in etwa absehen auf wie viele Jahre sich diese Sperre beläuft?
Das kommt ja auf das Urteil an. Ich würde ´mal von drei Jahren ausgehen.
Vielen dank für die Einschätzung !
P.s.
Sollte das verfahren gegen eine geldzahlung eingestellt werden - gibt es dann auch eine Sperre?
Das wird der Rechtsberater entscheiden aber wahrscheinlich ja.
Man sollte aber ungeachtet dessen immer im Hinterkopf behalten, dass die Bw dennoch von der Heranziehung solcher Kandidaten eher Abstand nimmt, da es einfach mehr als genug Bewerber ohne solche Vorgeschichten gibt. Es geht nicht um Vorurteile, sondern man möchte einfach gewisse Probleme, die in der Dienstzeit dann mit höherer Wahrscheinlichkeit auftreten, einfach vermeiden. Der Soldatenberuf ist immerhin in Teilen sehr sicherheitsempfindlich und setzt zuverlässige und sich für die fdGO einsetzende Soldaten voraus, die die Gesetze achten und einhalten und nicht gegen selbige verstoßen.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 11. September 2012, 20:20:26
Man sollte aber ungeachtet dessen immer im Hinterkopf behalten, dass die Bw dennoch von der Heranziehung solcher Kandidaten eher Abstand nimmt, da es einfach mehr als genug Bewerber ohne solche Vorgeschichten gibt. Es geht nicht um Vorurteile, sondern man möchte einfach gewisse Probleme, die in der Dienstzeit dann mit höherer Wahrscheinlichkeit auftreten, einfach vermeiden. Der Soldatenberuf ist immerhin in Teilen sehr sicherheitsempfindlich und setzt zuverlässige und sich für die fdGO einsetzende Soldaten voraus, die die Gesetze achten und einhalten und nicht gegen selbige verstoßen.
Hallo,
ja das ist natürlich selbstverständlich.
Bei einer, wie bereits von wolverine genannten Sperre wäre es dann sowieso für mich nichtmehr Möglich noch einmal Teil der BW zu werden..
Der Anwalt ist aber sehr optimistisch. Ich weiß zwar nicht, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, aber Straftaten im Zusammenhang mit Falschgeld hat üblicherweise eine Mindeststrafe von einem Jahr, ist somit ein Verbrechen, und stellt ein gesetzliches Einstellungsverbot im öffentlichen Dienst dar.
Wie gesagt, ich kenne nicht den konkreten Vorwurf, aber werfen Sie mal einen Blick in Paragraph 146 des StGB.