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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Funkelblitz am 11. September 2012, 16:58:06

Titel: Wiedereinsteller bei laufendem Ermittlungsverfahren
Beitrag von: Funkelblitz am 11. September 2012, 16:58:06
Hallo,

Von 2009-2011 war ich als fwdl bei der Bundeswehr.

Nun möchte ich gerne wieder zur BW.

Vor einem Monat wurde bei mir Falschgeld in Höhe von 500€ gefunden.

Kann man konkret sagen ob es mit einer solchen Vorstrafe (nach Einschätzung des Anwalts: vermutlich Geldstrafe) überhaupt eine Möglichkeit der Wiedereinstellung gibt?

Einen Termin beim Wehrdienstberater habe ich bereits vereinbart.
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei laufendem Ermittlungsverfahren
Beitrag von: wolverine am 11. September 2012, 17:00:12
Solange das Verfahren läuft, erfolgt keine Einstellung. Und nach Abschluss bewertet der Rechtsberater. Ein unbedingtes Einstellungshindernis wird es wohl nicht weren aber wahrscheinlich eine zeitbefristete Sperre.
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei laufendem Ermittlungsverfahren
Beitrag von: Funkelblitz am 11. September 2012, 17:16:53
Zitat von: wolverine am 11. September 2012, 17:00:12
Solange das Verfahren läuft, erfolgt keine Einstellung. Und nach Abschluss bewertet der Rechtsberater. Ein unbedingtes Einstellungshindernis wird es wohl nicht weren aber wahrscheinlich eine zeitbefristete Sperre.

Lässt sich in etwa absehen auf wie viele Jahre sich diese Sperre beläuft?
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei laufendem Ermittlungsverfahren
Beitrag von: wolverine am 11. September 2012, 17:23:23
Das kommt ja auf das Urteil an. Ich würde ´mal von drei Jahren ausgehen.
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei laufendem Ermittlungsverfahren
Beitrag von: Funkelblitz am 11. September 2012, 17:25:13
Vielen dank für die Einschätzung !
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei laufendem Ermittlungsverfahren
Beitrag von: Funkelblitz am 11. September 2012, 17:29:02
P.s.

Sollte das verfahren gegen eine geldzahlung eingestellt werden - gibt es dann auch eine Sperre?
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei laufendem Ermittlungsverfahren
Beitrag von: wolverine am 11. September 2012, 17:33:06
Das wird der Rechtsberater entscheiden aber wahrscheinlich ja.
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei laufendem Ermittlungsverfahren
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 11. September 2012, 20:20:26
Man sollte aber ungeachtet dessen immer im Hinterkopf behalten, dass die Bw dennoch von der Heranziehung solcher Kandidaten eher Abstand nimmt, da es einfach mehr als genug Bewerber ohne solche Vorgeschichten gibt. Es geht nicht um Vorurteile, sondern man möchte einfach gewisse Probleme, die in der Dienstzeit dann mit höherer Wahrscheinlichkeit auftreten, einfach vermeiden. Der Soldatenberuf ist immerhin in Teilen sehr sicherheitsempfindlich und setzt zuverlässige und sich für die fdGO einsetzende Soldaten voraus, die die Gesetze achten und einhalten und nicht gegen selbige verstoßen.
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei laufendem Ermittlungsverfahren
Beitrag von: Funkelblitz am 12. September 2012, 08:19:00
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 11. September 2012, 20:20:26
Man sollte aber ungeachtet dessen immer im Hinterkopf behalten, dass die Bw dennoch von der Heranziehung solcher Kandidaten eher Abstand nimmt, da es einfach mehr als genug Bewerber ohne solche Vorgeschichten gibt. Es geht nicht um Vorurteile, sondern man möchte einfach gewisse Probleme, die in der Dienstzeit dann mit höherer Wahrscheinlichkeit auftreten, einfach vermeiden. Der Soldatenberuf ist immerhin in Teilen sehr sicherheitsempfindlich und setzt zuverlässige und sich für die fdGO einsetzende Soldaten voraus, die die Gesetze achten und einhalten und nicht gegen selbige verstoßen.

Hallo,

ja das ist natürlich selbstverständlich.

Bei einer, wie bereits von wolverine genannten Sperre wäre es dann sowieso für mich nichtmehr Möglich noch einmal Teil der BW zu werden..
Titel: Antw:Wiedereinsteller bei laufendem Ermittlungsverfahren
Beitrag von: justice005 am 12. September 2012, 19:53:20
Der Anwalt ist aber sehr optimistisch. Ich weiß zwar nicht, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, aber Straftaten im Zusammenhang mit Falschgeld hat üblicherweise eine Mindeststrafe von einem Jahr, ist somit ein Verbrechen, und stellt ein gesetzliches Einstellungsverbot im öffentlichen Dienst dar.

Wie gesagt, ich kenne nicht den konkreten Vorwurf, aber werfen Sie mal einen Blick in Paragraph 146 des StGB.