Guten Tag, hab da mal eine Frage.
Bin seit 04.04. Soldat, war zuerst (AgA) in Zweibrücken und bin jetzt seit 01.07. in Lebach stationiert. Bin SaZ 4.
Die ersten 3. Monate hab ich einen Zuschlag von 1.250 € bekommen und ab den 4. Monat müsste man eigentlich das ganz normale Gehalt bekommen. Da die in Zweibrücken aber ein paar Sachen von mir verschlunzt hat (Lohnsteuerkarte, Bescheinigung über Abschlagsrechnung etc.) bekomme ich kein Geld... War halt bei meinem ReFü und Spieß und die haben mit Zweibrücken gesprochen und die meinen die machen das schon. Naja, das war letzte Woche... Es kann doch nicht sein das ich jetzt seit 19 Tagen ohne Geld da stehe, irgendwie muss ich meine Rechnungen doch bezahlen...
Könnt ihr mir einen Tipp geben wie ich zu meinem Geld komme oder was ich machen soll?
Vielen Dank
Hast du selber schonmal bei der WBV angerufen und da ein wenig dampf gemacht? Möglicherweise kann man die auch antreiben, das die widerum druck auf Zweibrücken ausüben
Das gleiche Problem hatte ich auch, die Lohnsteuerkarte hatte den Weg in die Stammeinheit nicht geschaft.
Ich wurde dann nach der höchsten Lohnsteuerklasse versteuert, das Geld bekam ich nach dem Einreichen wieder zurrück. Das müßte bei dir auch gehen, dein Geld mußt du auf jeden Fall bekommen. Wenn nicht -> Beschwerde
Zitat von: mailman am 19. Juli 2005, 17:46:39
Das gleiche Problem hatte ich auch, die Lohnsteuerkarte hatte den Weg in die Stammeinheit nicht geschaft.
Ich wurde dann nach der höchsten Lohnsteuerklasse versteuert, das Geld bekam ich nach dem Einreichen wieder zurrück. Das müßte bei dir auch gehen, dein Geld mußt du auf jeden Fall bekommen. Wenn nicht -> Beschwerde
Interesehalber mal folgende Frage:
Über wen würde man sich den in dem Fall beschweren, den alten ReFü in Zweibrücken oder den aktuellen?
Über die alte Truppenverwaltung oder halt dann die WBV
Zitat von: mailman am 19. Juli 2005, 18:53:40
Über die alte Truppenverwaltung oder halt dann die WBV
Danke :)
Ich denke es mir halt, damals wurde mir auch gesagt die alte Verwaltung ist schuld. Was kann den die neue dafür