Hallo,
ich lispele öfters, also kann das SSSSSSSSSSSS, vorallem das ß kaum aussprechen. Könnte ich deswegen abgelehnt werden? Hab da jetzt richtig bange.
MfG
Kommt drauf an, wie stark es ausgeprägt ist und auf die angestrebte Verwendung.
Man kann das übrigens durch logopädische Behandlung ganz gut in den Griff bekommen.
Wir hatten damals einen in der AGA bei dem es schon sehr stark ausgeprägt war, daher würde ich deswegen jetzt kein Einstellungshindernis sehen, aber wie immer wird es vor Ort im KWEA oder im ZnGW an jedem einzelnen beurteilt.
Also wenn ich normal spreche und darauf achte kann ich normal sprechen. Bin ich jedoch gerade gestresst, habe keine Spucke im Mund oder eben beim Training wenn ioch aus der Puste bin bzw. beim Rennen, kommt da mal echter Müll raus, finde das auch total peinlich..
Wenn Du später - Einstellung vorausgesetzt - so offen damit umgehst wie hier, wirst Du keine Probleme mit den Kameraden haben. Ich kenne auch den einen oder anderen, der ein wenig lispelt.
Zitat von: Captain Morgan am 13. September 2012, 21:56:07
Wir hatten damals einen in der AGA bei dem es schon sehr stark ausgeprägt war, daher würde ich deswegen jetzt kein Einstellungshindernis sehen, aber wie immer wird es vor Ort im KWEA oder im ZnGW an jedem einzelnen beurteilt.
Wann war "damals"? Ich gehe mal davon aus, das es sich um einen GWDL gehandelt haben dürfte. Bei denen wäre das mit Sicherheit kein Ausmusterungsgrund gewesen. Wenn man sich allerdings für eine Führungslaufbahn bewerben sollte, kann das unter Umständen durchaus zu einer (vorübergehenden) Nichteignung für die Laufbahn kommen.
Das Problem ist nicht nur der erschwerte Respekt als Vorgesetzer und möglicherweise die ungewollte Belustigung der Rekruten/Lehrgänger. Lispeln ist aber meist anatomisch bedingt und unterliegt im Gegensatz zu Stottern keiner Steigerung, die in Streßsituationen bis zur gänzlichen Unverständlichkeit führt, was z.B. im Einsatz und dann noch über Funksprechwege fatal wäre.
Eine pauschale Auskunft, was bei Bewerbern "durchgeht" und was nicht, obliegt immer den jeweiligen Gutachtern, teilweise ist es sogar von deren Tagesform abhängig.