Halle Kameradinnen und Kameraden, aber auch jede, die es waren oder werden möchten.
Aus aktuellem Anlass überlege ich, meinen Audi A3, den Gefallenen Soldaten, aber eigentlich ALLE Soldaten, die in Afghanistan (AFG) Dienst verrichten und verrichtet haben, zu widmen.
Zum Hintergrund:
Ich möchte, dass man unsere Gefallenen und zu Tode gekommenen Soldaten in AFG nicht vergisst. Deshalb spiele ich derzeit unteranderem mit dem Gedanken, meinen A3 ganz in Wüstentarn "umzubauen". Dazu würde ich außen die Lackierung in drei-Farben-Tarndruck wählen (hellbraun, dunkelbraun, dunkelgrün). Den Innenraum würde ich zum größten Teil mit dem originalen Stoff der Uniform beziehen lassen, gewisse Dinge/Teile in hellbraunem Alcantara. Ich dachte auch daran, Waffenstände mit passenden Attrappen einzubauen. Im Grunde soll das Auto "Einsatztauglich" sein - was es natürlich nie sein wird.
Jetzt zu meiner rechtlichen, zugleich auch ethnischen Frage:
Darf ich die Namen der Gefallenen und zu Tode gekommenen Kameradinnen und Kameraden in einer Art "in memory of"-Liste am Auto haben? Die Namen sind ja mit etwas Recherche im Internet ausfindig zu machen (bis auf einen), weshalb ich denke, dass es rechtlich nicht verboten sein dürfte.
Was würdet ihr darüber denken, wenn ein Auto mit Namen Gefallener Kameradinnen und Kameraden in AFG auf einem Tuning-Treffen steht? Was könnten angehörige darüber denken, Hinterbliebene, Witwen,...? Ist so etwas überhaupt ethisch vertretbar?
Ein paar Meinungen würde mir sehr weiterhelfen. Ich möchte auch betonen, dass ich selbst kein "Angeber" oder "Protzer" bin. In erster Linie würde ich das Auto für meinen Inneren Frieden bauen.
Im Anhang noch ein kleines Bild zur Verdeutlichung. Evtl. würde ich die Namen auch alle untereinander auf eine Seite der Motorhaube machen.
[gelöscht durch Administrator]
also ich finde es vom Design und der Idee echt gut, aber ob das rechtlich so erlaubt ist weiß ich nicht.
ich mag da zwar unwissend wirken aber warum ist ein name nicht bekannt?
Bei was hast Du rechtliche Bedenken?
Bei einem Suizid-Fall am 4. September 2007 wurde der Name öffentlich nicht bekannt gegeben.
Ohne nun Jurist zu sein, vermute ich dass die jeweiligen Angehörigen hierfür wohl ihr Einverständnis geben müssen. Im Falle der Veröffentlichung der Namen auf den Bundeswehrpublikationen ist das jedenfalls der Fall. Hier könnte als also zu rechtlichen Problemen kommen.
Einmal ganz von der Geschmacksfrage der beabsichtigten Farbgestaltung Ihres PKW gehören zu den Gefallenen/Gestorbenen nicht nur die aus dem Afghanistaneinsatz...
Warum lassen Sie denn auf Ihren Wagen nicht auffällig die gelbe Schleife aufbringen? Damit verletzen Sie niemandes Persönlichkeitsrechte und die ist inzwischen auch bekannter.
Ist eine Tarnlackierung im öffentlichen Raum nicht sogar verboten? Also Bundeswehr usw. natürlich ausgenommen.
Warum sollte es? Es fahren ja unzählige über die VEBEG erworbene ehem. Bw-Kfz in Originallackierung herum (teilweise sogar noch mit dem takt. Zeichen der letzten Einheit). Lediglich bei der Ausfuhr unterliegen diese Fahrzeuge Auflagen bzw. Einschränkungen.
Das wird nicht das Problem sein, eher die vom Fragensteller geplanten An- und Einbauten, um seinen Pkw militärischer erscheinen zu lassen. Hierfür wird er sich eine Betriebsgenehmigung (TÜV und Zulassungsstelle) in seinen Kfz-Brief eintragen lassen müssen.
Was die Namen betrifft, habe ich keine Ahnung. Persönlichkeitsrechte in diesem Zusammenhang gehören nicht wirklich zu meinem Gebiet. Mein gesundes Rechtsempfinden sagt aber, dass es da Probleme geben könnte, daher sollte man die Namen lieber weglassen.
Tarnlackierung ist unkritisch.
Bzgl. An- und Umbauten muss ggf. der Tüv das abnehmen.
Die Namen sind ja öffentlich bekannt,von demher sehe ich da nicht das große Problem. Evtl wäre aber eine allgemeinere Ausdrucksweise angebrachter.
Liebe Ulli, auch öffentlich bekannte Namen sind nicht in jedem Fall ohne Weiteres von anderen öffentlich zu verwenden, ohne ggf. mit berechtigten Ansprüchen auf Unterlassung etc. von den dafür Berechtigten, hier: Hinterbliebenen, konfrontiert zu werden. Persönlichkeitsrechte gehen nämlich u.U. auch auf die Hinterbliebenen über.
Hallo die Herren,
der Anbau der Teile im Innenraum ist unkritisch. Solange keine spitzen oder scharfen Gegenstände vorhanden sind. Was das eintragen von Teilen angeht... Da bin ich schon auf dem laufenden.
Bzgl. der anderen, mir wichtigeren Fragen, werde ich wohl einfach mal das Ministerium fragen. Die werden da ja wohl eine klare Aussage machen können.
Zitat von: ulli76 am 19. September 2012, 12:24:43
Die Namen sind ja öffentlich bekannt,von demher sehe ich da nicht das große Problem. Evtl wäre aber eine allgemeinere Ausdrucksweise angebrachter.
"allgemeinere Ausdrucksweise" - kannst Du mir das etwas näher erklären? Ich weiß jetzt nicht so recht was Du meinst. :-\
Jedenfalls würde ich das Auto nicht unbwacht stehen lassen. Oder nicht allzu weit weg von der nächsten Feuerwache.
Traurig aber wahr.
Hallo mailman,
denkst Du wirklich, das sich daran jemand "austoben" würde?
Davon abgesehen steht das Auto eigentlich auch mehr wie das es fährt. Ich fahre wenn dann nur am Wochenende oder eben auf das ein oder andere Treffen. Ab und an kommt er auch mal über die Woche mit in die Kaserne. Ein Alltagswagen ist es jedenfalls nicht mehr. Dafür steckt zu viel Zeit, Geld und Liebe drin.
Zu der ethische Frage möchte sich keiner mehr äußern?
Irgendwie sowas wie "gewidmet unseren gefallenen Kameraden" oder so- halt ohne die Namen.
Ich will "unseren gefallenen" vermeiden. Es sind zwar viele Gefallen, aber eben nicht alle. Und ich denke das eine Liste mit 52 Namen (zwei Namen sind mir nicht bekannt), Todesdatum und Ort/Region mehr zum Nachdenken anregt wie ein einfach Satz.
ZitatHallo mailman,
denkst Du wirklich, das sich daran jemand "austoben" würde?
Das kann ich leider nur bejahen. Es gibt eben Leute die machen gerne Sachen kaputt (z.B. diese kleinen 3rädrigen Werbemobile) und sehr oft sind diese Grupppen/Leute auch gegen den Staat und alles was dazu gehört.
gibt echt kaputte Leute