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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: jerad1 am 20. September 2012, 23:13:57

Titel: Unterschiedliche Verpflichtungsdauer als Feldwebel
Beitrag von: jerad1 am 20. September 2012, 23:13:57
Hallo,

Ich hab da mal ne Frage zur Verpflichtungsdauer bei der Feldwebellaufbahn.
Warum gibt es bei der Einstellung so viele Unterschiede in der Verpflichtungsdauer?
Ich lese hier teilweise was im Forum mit Einstellung als SaZ 12,SaZ13 und ich selbst bin SaZ 14.
Ist das vielleicht abhängig von der zu besetzenden Stelle oder Alter des Bewerbers bzw.Soldaten.
Tausend Dank mit kameradschaftlichen Gruß aus Berlin.
Titel: AW: Unterschiedliche Verpflichtungsdauer als Feldwebel
Beitrag von: A-M-F am 20. September 2012, 23:41:55
Also bei mir wurde die bisher geleistete Vordienstzeit mit eingerechnet, war vorher 2 Jahre UoP und bin jetzt auf SaZ 14 festgesetzt... ich mein im Falle einer ZAW wird es auch mit eingerechnet..

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Titel: Antw:Unterschiedliche Verpflichtungsdauer als Feldwebel
Beitrag von: Fischstäbchen am 24. September 2012, 00:32:11
Das hängt zum einem von der Verwendung ab, ob man bereits gedient hat und was der Bewerber alles mitbringt (Schulabschluss, fertige Ausbildung, Meister)

Die Regelverpflichtungszeit beträgt bei Feldwebel im Truppendiest 12 Jahre. Im Fachdienst und Sanitätsdienst kommt hinzu ob man für die Verwendung einen Beruf mitbringt und welchen Abschluss man hat. Dort variiert die Zeit von 13 bis vier Jahren.

Verweise hierzu auf die Internetseite des Karriereportals der Bundeswehr. Dort ist das alles in den einzelnen Broschüren genau nachzulesen.

https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/DcixEYAgDAXQWVwg6e3cQu0CfjVHBC8orK_3uscr_7I0PeTRksV45iXqGDpdakncFQ6q8KYRFLzUeL5_ZdphW0eA8Z2m4QPJ-sCF/

Titel: Antw:Unterschiedliche Verpflichtungsdauer als Feldwebel
Beitrag von: HM_Zippi am 24. September 2012, 18:01:07
Ich war FWDL22 und werde im Oktober auch als SaZ14 eingestellt. Grund: Dienstzeit wird draufgerechnet.
Titel: Antw:Unterschiedliche Verpflichtungsdauer als Feldwebel
Beitrag von: mailman am 24. September 2012, 18:19:26
Das hat mit dem FWDL 22 nichts zu tun.  Wie schon geschrieben sind es "Regelverpflichtungszeiten". Es war auch schon früher SaZ 9 10, 11 usw. möglich.

Musste halt dann von Seiten der Bundeswehr her passen.