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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Neuling123 am 22. September 2012, 15:37:52

Titel: Bei Versetzung ins Ausland (kein Kriesengebiet) Buisness Class?
Beitrag von: Neuling123 am 22. September 2012, 15:37:52
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die mal in einer Runde Soldaten aufgekommen ist. Es behauptete einer, dass Offiziere, die beispielsweise in die USA versetzt/kommandiert werden (z.B. FlaRak oder FlgDst), in der Buisness Class reisen. Stimmt das?

Ich habe dazu nur §4 BRKG gefunden. Aber richtig schlau werde ich daraus auch nicht. Weiß es jemand besser? Am besten mit Quellenangabe;-)

Danke...und schönes We.
Titel: Antw:Bei Versetzung ins Ausland (kein Krisengebiet) Buisness Class?
Beitrag von: Neuling123 am 22. September 2012, 15:39:02
Wie peinlich...heißt natürlich Krisengebiet^^
Titel: Antw:Bei Versetzung ins Ausland (kein Kriesengebiet) Buisness Class?
Beitrag von: Inkognito am 23. September 2012, 02:56:48
Ich stelle mir gerade Business Class ins Krisengebiet vor (nur mal so fürs Kopfkino) ... herrlich :D
Titel: Antw:Bei Versetzung ins Ausland (kein Kriesengebiet) Buisness Class?
Beitrag von: ulli76 am 23. September 2012, 08:24:28
Man kann auch in den Einsatz commercial fliegen. Aber zumindest mich hat man da nicht Business Class fliegen lassen.
Titel: Antw:Bei Versetzung ins Ausland (kein Kriesengebiet) Buisness Class?
Beitrag von: F_K am 23. September 2012, 09:36:37
@ Neuling:

Nein (Quelle: been there, done that, got the T-Shirt)
Titel: Antw:Bei Versetzung ins Ausland (kein Kriesengebiet) Buisness Class?
Beitrag von: schlammtreiber am 24. September 2012, 08:24:15
Zitat von: F_K am 23. September 2012, 09:36:37
been there, done that, got the T-Shirt

Pics, or it did not happen  ;D
Titel: Antw:Bei Versetzung ins Ausland (kein Kriesengebiet) Buisness Class?
Beitrag von: justice005 am 24. September 2012, 08:32:08
Bei reinen Dienstreisen auf Strecken mit einer Flugdauer von mehr als 8 Stunden kann man Business Class fliegen. Das kommt bei den meisten Zielen in den USA hin.

ABER: Von dieser Regel gibt es jede Menge Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Abordnung, Kommandierung sowie Dienstantrittsreisen nach einer Versetzung.

Mit einfachen Worten: Sie werden bei einer Versetzung Economy fliegen. Wenn jemand aber nur zu einem bestimmten dienstlichen Termin reist (z.B. eine Tagung etc.) dann kommt unter den oben genannten Voraussetzungen die Business Class in Betracht.

Das steht alles im Bundesreisegesetz und den entsprechenden Erläuterungen.

Titel: Antw:Bei Versetzung ins Ausland (kein Kriesengebiet) Buisness Class?
Beitrag von: F_K am 24. September 2012, 09:00:30
ZitatPics, or it did not happen 

Yes - one DVD with about 3000 pics and a few videos (not only from me - from about 20 officers on the same journey ...)