Hallo,
beim ausführlichen Durchlesen des Erläuterungsblatt für die Bewerbung, ist mir aufgefallen, dass drei ausführliche Referenzen gefordert werden, wenn man im Ausland geboren wurde.
Da dies für mich zutrifft ich aber schon im Säuglingsalter adoptiert wurde, frage ich mich ob ich die überhaupt brauche, bzw. ob das Referenzen aus dem Geburtsland sein sollen, weil das würde definitiv schwierig werden :D
Ansonsten hab ich ja die deutsche Staatsbürgerschaft.
Wollte das nur schon mal im Voraus wissen, da ich mich ziemlich zügig dahinterklemmen müsste wenn ich die brauchen sollte.
LG
Da dies ein recht exotischer Fall ist, solltest du diesbezüglich nochmal Verbindung mit deinem WDB aufnehmen.
Naja, es mag zwar exotisch sein, wie wir am Beispiel von Herrn Rösler sehen, kein Einzelfall für die Bundeswehr. Also sollte es eine lösbare Problemstellung sein. ;)
Hat jemand was anderes behauptet?