Ist es gestattet einen kleinen Wasserkocher mit auf die Stube zu nehmen?? Beginne nächste Woche meine Aga und wollte einen mitnehmen. aber nur wenn es erlaubt ist. Falls man mal lust auf nen Kaffee oder Tee bekommt.
Danke
Diese Frage werden Ihnen Ihre Vorgesetzten vor Ort beantworten.
Tip: Das Ding nicht gleich in der ersten Woche mitbringen, sondern erstmal ankommen und schauen, wie der Laden läuft.
In "meiner" Kompanie stand sowas in der Stubenmappe, welche Geräte je Stube genutzt werden dürfen, bis zu welcher Leitungsaufnahme etc.
Zitat von: Andreas130981 am 25. September 2012, 11:29:34
Ist es gestattet einen kleinen Wasserkocher mit auf die Stube zu nehmen??
Das Einbringen des Gerätes selbst ist kein Problem, sofern die Aufbewahrung bei Nichtgebrauch ordnungsgemäß erfolgt - die Bw ist ja schließlich keine JVA. Wo es jedoch Einschränkungen gibt, sind Leistungsaufnahmen der Geräte, was infrastrukurelle Ursachen der jeweiligen Elektroanlagen der Gebäude hat und durch das örtliche BwDLZ vorgegeben wird. Das andere sind örtliche Befehle des jeweiligen Chef/Spieß, meist mit dem Hintergrund der Hygiene. In den Wasserkocher kommt zwar nur Wasser, aber unweit davon entfernt stehen dann tagelang nicht gespülte Tassen usw. daher wird bei mehrfachen Verstoßen (die u.U. bereit bei den Vorgängern erfolgten) ein klares Verbot ausgesprochen.
Außerdem gibt es in vielen Einheiten kleine Kaffee-/Teeküchen, die teilweise auch Lehrgängern/Rekruten zur Verfügung stehen. Aber wie gesagt, es kommt auf die konkrete Situation und Befehlsgebung vor Ort an.