Schönen guten Abend,
Ich will demnächst vlt den FWD machen, nun habe oft rumgeschaut und infos gesucht um das Thema "Lange Haare bei der Bundeswehr". Nun komme ich zu vielen verschiedenen Infos die sich gegenseitig wiedersprechen. Ich bin 21, männlich und habe meine Haare bist Brust höhe. Wenn ich ein Zopf mache sind Ohren und Augen frei. Wenn ich nun ein Haarknoten mache, berühren meine Haare nicht die Bekleidung.
Nun, ist es überhaupt erlaubt das ein männlicher Soldat die Haare lang hat? Und wenn ja, könnte der Ausbilder jedoch was dagegen machen/haben?
Mit freundlichen Gruß IronMech
Zitat von: IronMech am 25. September 2012, 20:50:47
Nun, ist es überhaupt erlaubt das ein männlicher Soldat die Haare lang hat?
Nein.
Gruß Andi
ZitatNein.
Danke für die schnelle Antwort. Frage wurd jetzt geklärt.
Gruß IronMech
Gilt das so eindeutig auch für Reservisten? Ich hatte während der ersten 2 Monate in meiner Stammeinheit einen wehrübenden HptFw, dessen Haare ähnlich lang waren. Gibts dafür eine Grundlage oder wurde das vorschriftswidrig vom DV geduldet?
Einfach mal nach "ZDv 10/5, Anlage 1 Haar- und Barttracht der Soldaten" googeln. Da steht auch zu diesem Thema was.
Wie Disziplinarvorgesetzte die Haar- und Barttracht für ihren Bereich regeln ist ihnen überlassen. Der Erlass ist eine grobe Richtschnur (primär für den Untergebenen) und nicht mehr.
Letztlich müssen Disziplinarvorgesetzte im pflichtgemäßen Ermessen entscheiden und da spielen neben dem Erlass zig Dinge, z.B. auch Arbeitssicherheit, Erhalt von Dienstfähigkeit usw. rein. Haar- und Barttracht ist letztlich auch nicht nur am Kopf zu finden...
Gruß Andi
Zitat von: KlausP am 25. September 2012, 21:51:26
"ZDv 10/5, Anlage 1 Haar- und Barttracht der Soldaten"
Hilft wirklich weiter. Mich wundert es, das Soldatinnen im "zdv10/5 Die Haar- und Barttracht der Soldaten, Anlage 1 Punkt 3" Haarnetze tragen dürfen . Männliche Soldaten jedoch nicht und müssen kurz sein. Warum eigentlich das? Ich will jetzt nicht auf "Gleichberechtigung" schreien. Interesiert mich einfach nur.
Gruß IronMech
Das BMVg sieht dies unverändert so:
"Die weniger strengen Regelungen für Soldatinnen wurden vom BMVg geschaffen, weil er der Auffassung
war und ist, dass Frauen das Tragen langer Haare als besonderen Ausdruck von Weiblichkeit empfinden,
also der Gestaltung ihres äußeren Erscheinungsbildes einschließlich der Möglichkeit, die Haare ohne Rück-
sicht auf Schwankungen der jeweiligen Mode mehr oder weniger lang zu tragen, allgemein und regelmäßig
weit größere, grundlegende Bedeutung beimessen. Durch die Erlassregelung wird somit Lebensumständen
Rechnung getragen, die ausschließlich die Angehörigen des weiblichen Geschlechts betreffen."
Die ergangenen Urteile, die den H-/B-Erlass in Frage stellen, wurden und werden durch das BMVg weiterhin
als Einzelfälle betrachtet- und sind deshalb für den Truppenalltag irrelevant !
Die ZDv 10/5 ist eine für die gesamte Bw gültige Dienstvorschrift.
Beinhaltet Sie Ermessensspielräume - kann der zuständige Vorgesetzte diese nutzen.
Die männliche Haartracht ist bei aktiven Soldaten aber klar definiert - insofern enden diese Spielräume sehr schnell !
Oder auf Sie speziell ausgedrückt :
Der zust. Vorgesetzte KANN zwar Ausnahmen genehmigen (z.B. weil ein ärztliches Attest vorliegt),
er kann aber nicht einen Verstoß zulassen, der nur auf rein modischen/persönlichen Anschauungen beruht!
Denn:
"Das Haar von Soldaten muss am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden.
Es ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden.
Nicht erlaubt sind besonders ausgefallene Haarschnitte (z. B. Pferdeschwänze, gezopfte Frisuren).
Bärte und Koteletten müssen kurz geschnitten sein. Wenn sich der Soldat einen Bart wachsen lassen will, muss er dies
während seines Urlaubs tun. Die oder der Disziplinarvorgesetzte kann Ausnahmen genehmigen."
Eine Ausnahme bilden nur die Reservisten:
"Auch für Angehörige der Reserve, die Wehrübungen leisten, muss die Haar- und Barttracht sauber und gepflegt sein.
Unabhängig davon soll die bzw. der Disziplinarvorgesetzte das Tragen eines Haarnetzes befehlen, wenn das Haar in Farbe,
Schnitt und Form den vorgenannten Forderungen nicht entspricht."
Letztendlich hat das aber nur mit dem Erscheinungsbild des Soldaten zu tun und nicht mit der Funktionstüchtigkeit im Alltag.
Wenn eine Kameradin klarkommt, würde auch ein Kamerad mit längeren Haaren klarkommen.
Es soll ja in Zukunft eh eine neue Regelung kommen, die auch Körperschmuck miteinbezieht.
Zitat von: Paramedic am 26. September 2012, 12:39:46
Es soll ja in Zukunft eh eine neue Regelung kommen, die auch Körperschmuck miteinbezieht.
Jaaaaa, das ist der Tenor im BMVg seit nunmehr über 20 Jahren. ;)
Und Körperschmuck ist doch schon mit einbezogen. Abgesehen davon weise ich nochmal darauf hin, dass der Erlass dieses Thema nicht umfassend regelt und auch nicht umfassend regeln kann. Dafür gibt es Disziplinarvorgesetzte.
Gruß Andi
;D
Aber eine einheitliche Regelung wäre bei Tattoos etc. schon möglich, aber klappt bis jetzt ja auch so ganz gut :)
Zitat von: Paramedic am 26. September 2012, 12:39:46
Letztendlich hat das aber nur mit dem Erscheinungsbild des Soldaten zu tun und nicht mit der Funktionstüchtigkeit im Alltag.
Nein, es hat auch in gewissen Bereichen mit Arbeitsschutz und Sicherheit zu tun, denn es wäre schade um das Haar des Soldaten, welches er über Wochen/MOnate hat wachsen lassen, wenn es irgendwo in rotierende Maschinenteile gerät und er dabei schwerste Kopfverletzungen erleidet.