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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Gast_BuPo am 24. Juli 2005, 20:25:17

Titel: Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Gast_BuPo am 24. Juli 2005, 20:25:17
Darin steht:

"Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden".

Ich lese dort Bundesgrenzschutz. Habe das in diesem Zusammenhang nie gehört. Wenn das so ist, dann gleich zur Bundespolizei.
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Timid am 24. Juli 2005, 20:42:12
Das ist interessant.

Allerdings würde ich auf diesen Abschnitt nicht zuviel geben: Dort steht ja nur, dass es möglich ist, dass man für einen solchen Dienst verpflichtet werden kann, aber nicht, dass man deswegen statt Wehrdienst für 9 Monate zur Bundespolizei gehen könnte. Aber probier es ruhig  :)
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Slider am 24. Juli 2005, 21:07:38
Es gab früher mal die Möglichkeit seinen Wehrdienst beim BGS zu machen. Aber damals war der BGS noch paramilitärisch organisiert.
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: ZMZOffz am 24. Juli 2005, 21:35:58
Meint nichts anderes, als das derjenige, der bei der Bundespolizei (ehedem BGS) anheuert, oder sich bei einem Zivilschutzverband (THW, DRK, Feuerwehr, etc.) für einen längeren Zeitraumverpflichtet nicht seinen Wehrdienst bei der Bw ableisten muß. Aber: 9 Monate GWD bei der Bundespolizei is nich! Es gelten da schon ganz klare Regeln ("Näheres regelt ein Bundesgesetz.") Früher mußte man sich z.B. für 10 Jahre beim THW verpflichten und dort jedes Wochenende nachweislich (!) Dienst tun. Es soll Kameraden gegeben haben, die es nicht so ernst nahmen und dann nach 10 Jahren leider keine Bescheinigung vom THW bekamen und dann Post vom KWEA bekommen haben!  ;D
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Gast_BuPo am 24. Juli 2005, 21:58:36
Ich werde mich mal bei Copzone erkundigen. Das interessiert mich wirklich. In diesem GG-Gesetz stehen diese drei Optionen. Das hieße theoretisch keine Feuerwehr, kein THW o.Ä.  ???
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: bayern bazi am 24. Juli 2005, 22:52:49
meines wissen konnte man bis mitte der 70 jahre seinen grundwehrdienst auch beim BGS ableisten - und wie ihr wisst ist die bw ja aus einheiten des bgs mit aufgebaut worden (siehe beiträge im geschichtsbereich)

und da der artikel 12a ja erst zur gründung der bw ins gg eingefügt wurde,

vermute ich das die abgeordneten sich damals die option auf einen gekaderte/paramilitärische Ausrichtung des BGS-Bundespolizei als truppen des innenministeriums offen halten wollten

feuerwehr - drk - thw - zählen übrigens auch zum zivilschutz
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Beobachter am 25. Juli 2005, 00:19:06
Hier ist eine Seite, wie der Wehrdienst damals beim BGS ausgesehen hat: http://www.bensie.de/Meine_graue_Seite/meine_graue_seite.html
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: T5-Breft am 25. Juli 2005, 07:45:23
gooood MORNING VIETNAM;

ZitatAutor: Beobachter       Datum/Zeit: Heute um 00:19:06
Hier ist eine Seite, wie der Wehrdienst damals beim BGS ausgesehen hat: http://www.bensie.de/Meine_graue_Seite/meine_graue_seite.html

Ein paar Jahre bevor dieser "Bensie" beim BGS war machte mein Vater SaZ2 OA bei den Feldjägern der Bw, wohin sich dann auch BGSler versetzen ließen. Zu dieser Zeit war das mit den "Roten" brandaktuell. Nun frage ich mich ernsthaft für was der BGS Mörser, MG3´s(bzw. MG42) und Schützenpanzer(unter"Diverse Bilder 5") brauchte. Für die "Mauerjumper" oder die innere Sicherheit sicherlich nicht und die Landesverteidigung war Aufgabe der Bw . Heutzutage stellt sich diese Frage sowieso nicht mehr und die Antwort darauf wurde eigentlich schon gegeben aber in meinen Augen war der BGS damals nichts paramilitäriches sondern vielmehr ein militärisch organisierter Verband.


@ Gast_BuPo,

ich verstehe nicht warum du zum BGS willst, ob du nur keine Lust auf die Bundwehr hast oder wirklich eine Karriere beim BGS anstrebst, und vor allem wieso du (mal ganz abgesehen vom GG)das mit deiner Wehrpflicht verbindest. Es gibt viele Wege sich vor dem Wehrdienst zu drücken oder sich ausmustern zu lassen. Aber ich denke  ein geleisteter Grundwehrdiendt mit einem sehenswerten  Entlassungszeugnis wäre eine gute Basis für deine Karriere bei der Bundespolizei. Wahrscheinlich hast du die offizielle Internetseite der BPol schon besucht, doch ich würde dir raten dich noch einmal mit dem Berufsbild eines Bundespolizisten vertraut zu machen. Wenn du die BGSler kontaktiert hast laß mich wissen was dabei rausgekommen ist.
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Beobachter am 25. Juli 2005, 10:09:01
ZitatNun frage ich mich ernsthaft für was der BGS Mörser, MG3´s(bzw. MG42) und Schützenpanzer(unter"Diverse Bilder 5") brauchte.
Im großen Vaterländischen Krieg wäre der BGS die erste Truppe mit Feindkontakt gewesen, also musste man ihnen auch die Waffen geben damit sie sich bis zu ihrem Abzug verteidigen konnten. Die BW/NATO hätte den Kampf nicht unmittelbar an der Grenze aufgenommen. Zwischen Grenze und Beginn der Verteidigung hätte es einen einige Kilometer breiten Streifen gegen, in dem jede brauchbare Brücke, Straße etc. gesprengt worden wäre. Bis zum Beginn der Feindseligkeiten hätte der BGS (zusammen mit den militärischen Aufklärern) diesen Bereich und die Grenze überwacht, wäre in der Lage gewesen feindliche Späh-. Sabotagetrupps zu bekämpfen und hätte sich dann bei Angriffsbeginn zurückgezogen.

Bis 1994 hatten die BGS'ler auch noch den Kombattantenstatus, d.h. sie waren (im Gegensatz zur Polizei) gemäß Völkerrecht berechtigt an Kampfhandlungen teilzunehmen. Nach dem Rückzug von der Grenze hätten sie wohl im Krieg Objektschutzaufgaben im Hinterland wahrgenommen, wo es aber auch durchaus möglich gewesen wäre auf Feind zu stossen.
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Timid am 25. Juli 2005, 12:54:18
Schau dir einfach mal die Beiträge im Geschichts-Bereich hier im Forum an, die sich mit dem Thema befassen ;)

Der BGS war nunmal von Anfang an als paramilitärische Organisation geplant und bestand zu Beginn auch zum überwiegenden Teil aus ehemaligen Soldaten der Wehrmacht. Und, wie Beobachter schon schrieb, war es Hauptaufgabe des BGS (wie der Name Bundes[bgrenzschutz[/b] schon nahelegt), die Grenze zu bewachen und sich auch gegen einen militärischen Angriff halbwegs zur Wehr setzen zu können. Insofern war auch eine entsprechende Ausrüstung mit gepanzerten Fahrzeugen und Kriegswaffen (Mörser, entsprechende Gewehre und Maschinengewehre) nötig.

Abgesehen davon gab es nicht nur in der BRD, sondern auch in der DDR eine entsprechende paramilitärische Organisation: Die Volkspolizeibereitschaften. Diese waren, wie der BGS im Westen, der erste Schritt zur Wiederbewaffnung im Osten und wurden nach der Aufstellung der dortigen Armee nicht aufgelöst (bzw. sie wurden wieder aufgestellt).
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Gräfin am 25. Juli 2005, 13:43:33
zu den gesetzen:
WIEEEEE ALT SIND DIE DINGER DENN SCHON????
es gibt schon n paar gesetzestexte, die vielleicht mal ne überholung brauchen.
also nicht so viel drauf geben.
aber es steht wirklich drin....ich hab extra nachgeschaut, weil ichs nicht glauben konnte.
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: schlammtreiber am 25. Juli 2005, 14:12:53
Zitat von: DieGräfin am 25. Juli 2005, 13:43:33
zu den gesetzen:
WIEEEEE ALT SIND DIE DINGER DENN SCHON????

Die Gesetze zum BGS wurden der Legende nach aus dem alten Testament übernommen, und bezogen sich ursprünglich auf babylonische Panzerreiter  ;D
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Timid am 25. Juli 2005, 14:24:13
Zitat von: schlammtreiber am 25. Juli 2005, 14:12:53
Zitat von: DieGräfin am 25. Juli 2005, 13:43:33zu den gesetzen:
WIEEEEE ALT SIND DIE DINGER DENN SCHON????

Die Gesetze zum BGS wurden der Legende nach aus dem alten Testament übernommen, und bezogen sich ursprünglich auf babylonische Panzerreiter  ;D

;)

Tatsächlich müsste dieses Gesetz (in seinen Grundzügen) ungefähr im Jahre 1949 in Kraft getreten sein. Allerdings sieht man auch recht leicht, dass es kein "statisches" Gesetz ist, sondern durchaus verändert wird: Anfänglich fand sich dort weder einen Bundesgrenzschutz, noch Artikel zur Bundeswehr oder zur Wehrpflicht. Und ganz aktuell wird die Bezeichnung "Bundesgrenzschutz" durch "Bundespolizei" ersetzt.

Es könnte ja aber auch so sein, dass die Möglichkeit zum Wehrdienst bei der BPol noch besteht; dass diese allerdings seit längerer Zeit ruht, aber "für den Fall des Falles" noch im Grundgesetz verankert ist  ??? Müsste man wahrscheinlich mal im Bundestag oder bei der Bundespolizei selber nachfragen ...
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Lidius am 25. Juli 2005, 14:33:39
Dieser Absatz existiert seit 1968.

Nachzulesen hier:
http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/

Dort findet man das GG in allen Fassungen seit 1949. Dadurch das die zu jedem Änderungsgesetz aufgeführte Fassung einsehbar ist, kann man auch schön beobachten wie sich das GG seit 49 verändert hat.
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Gast_BuPo am 25. Juli 2005, 16:36:06
Zitat von: Timid am 25. Juli 2005, 12:54:18
Schau dir einfach mal die Beiträge im Geschichts-Bereich hier im Forum an, die sich mit dem Thema befassen ;)

Der BGS war nunmal von Anfang an als paramilitärische Organisation geplant und bestand zu Beginn auch zum überwiegenden Teil aus ehemaligen Soldaten der Wehrmacht. Und, wie Beobachter schon schrieb, war es Hauptaufgabe des BGS (wie der Name Bundes[bgrenzschutz[/b] schon nahelegt), die Grenze zu bewachen und sich auch gegen einen militärischen Angriff halbwegs zur Wehr setzen zu können. Insofern war auch eine entsprechende Ausrüstung mit gepanzerten Fahrzeugen und Kriegswaffen (Mörser, entsprechende Gewehre und Maschinengewehre) nötig.

Abgesehen davon gab es nicht nur in der BRD, sondern auch in der DDR eine entsprechende paramilitärische Organisation: Die Volkspolizeibereitschaften. Diese waren, wie der BGS im Westen, der erste Schritt zur Wiederbewaffnung im Osten und wurden nach der Aufstellung der dortigen Armee nicht aufgelöst (bzw. sie wurden wieder aufgestellt).

War der BGS in der DDR nicht das Wachregiment "Felix Dzierzynski"?
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Gast_BuPo am 25. Juli 2005, 16:41:58
zu "Haumichblau-Breft".

Ich möchte ja unbedingt zur Bundespolizei. Ich wollte nur wissen, wie das ist, wenn ich beim Einstellungstest irgendwie nicht gut sein werde (kann immer passieren), und da ich nicht zur BW gehen will, mich auf dieses Gesetz berufe und meinen "Grundwehrdienst" als Ausgleich zur Festanstellung beim BGS irgendwie doch beim BGS absolvieren könnte.
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: schlammtreiber am 25. Juli 2005, 16:57:48
Zitat von: Gast_BuPo am 25. Juli 2005, 16:36:06
War der BGS in der DDR nicht das Wachregiment "Felix Dzierzynski"?

Das Gegenstück zum BGS waren in der DDR die sog. "Grenztruppen"
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Timid am 25. Juli 2005, 16:59:32
Vom geschichtlichen Hintergrund her entsprach der BGS den Volkspolizeibereitschaften (besonders nach Gründung der NVA und Auflösung der Kasernierten Volkspolizei): Unter dem "Deckmantel" beider Organisationen wurde die Wiederbewaffnung vorangetrieben und eine erste Struktur geschaffen, die den Personalkader einer neuen Armee bilden würde. Wobei die VPB noch offensichtlicher in Richtung Armee ging (Gliederung der Bereitschaften entsprach in etwa der eines Mob-Schützenregimentes). Und letztlich wurden die VPBs nach der Wiedervereinigung Bestandteil des BGS.

Aber es mag auch andere Organisationen der DDR gegeben haben, die einen ähnlichen Aufgabenbereich wie der BGS hatten (Grenztruppen z.B.).


Ansonsten: Versuch es einfach mal bei der Bundespolizei. Aber (wenn noch nicht geschehen) solltest du dich vorher vielleicht trotzdem noch mustern lassen - wenn du für die Bundeswehr untauglich bist, dürfte auch eine Einstellung bei der BPol unwahrscheinlich sein.
Wenn es da allerdings nicht klappen sollte, dann könntest du dich auf diesen Artikel des GG nicht berufen, da einfach schon lange keine Wehrpflichtigen mehr zum BGS/zur Bundespolizei eingezogen werden.
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Gräfin am 25. Juli 2005, 17:19:35
nochmal ich:
also...das gesetzesdings ist von neunzehnhundertpaar´n`sechzig.....also schon ne recht alte kamelle. immerhin haben wir 2005.
das wär auch mal ne diskussion wert. gesetze und ihr sinn.
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: F_K am 25. Juli 2005, 17:59:15
Liebe Gräfin,

das Grundgesetz von Deutschland ist "brandneu", vergleiche hier z. B. einfach mal "Bill of rights" oder europäische Staaten.

Der Artikel 12 a (1) und (2) regeln eine GRUNDSÄTZLICHE Möglichkeit, das NÄHERE regelt ein Gesetz.
(könnte das z. B. das Wehrpflichtgesetz sein, da noch DIESES Jahr überarbeitet wurde?  ;)  ;)  ;) ).

Wir haben hier also auch im Detail HOCHAKTUELLE Gesetze, nur weil Gast_BuPo (und andere) die Materie nicht vollständig durchdringen ... sollte man nicht mit der Bemerkung des Ursprungsjahrs des GG kommen ...
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Beobachter am 25. Juli 2005, 18:10:53
Ausserdem: So falsch ist dieser Artikel auch wieder nicht. Wer in den Dienst der Polizei oder Bundespolizei trit, muss keinen Wehrdienst leisten.
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Gräfin am 25. Juli 2005, 18:53:00
jaaaaa
trotzdem sind die gesetze überholungsbedürftig. ich seh das doch jeden tag.
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: F_K am 25. Juli 2005, 18:56:09
@ Beobachter:

Das Grundgesetz ist eine DER SÄULEN dieses Gemeinwesens, also die Basis überhaupt.

Diese Basis ist quasi "per Definition" richtig.

Eine Aussage wie "so FALSCH ist dieser Artikel nicht" macht daher KEINEN Sinn.

Auf BASIS dieses Artikel GRÜNDET sich das Wehrpflichtgesetz, das auch die von dir angesprochenen Themen  Polizeidient / Bundespolizeidienst und Wehrpflicht regelt.
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: F_K am 25. Juli 2005, 18:58:01
@ Gräfin:

Klar mag es Gesetze geben, die überarbeitet werden müssen.
(nicht alles was hinkt, ist ein Beispiel).

Also wenn schon so einen Thread anfangen, dann "richtig", mit einem vernünftigen Beispiel.
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Gräfin am 25. Juli 2005, 19:19:05
ich schau mal nach. beispiele fallen mir ein...aber die sollt ich lieber richtig untermauern. ich kümmere mich mal drum.
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Gast_BuPo am 25. Juli 2005, 19:30:38
Ich bin schon gemustert worden. T2
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Slider am 25. Juli 2005, 19:53:49
Schon mal die Einstellungsvoraussetzungen bei der Polizei angeschaut? Vor allem die Sehstärke und sonstige körperliche Eigenarten.
Da fliegt schon mal die Hälfte aller Interessierten raus.
Titel: Re:Art. 12a Abs. 1 GG
Beitrag von: Gast_BuPo am 25. Juli 2005, 20:02:05
@ Slider

Ich kenne die Voraussetzungen und die Test der Länderpolizei.

Der Unterschied zum BGS ist groß