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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Balboa am 02. Oktober 2012, 18:08:39

Titel: Umzugskostenvergütung und Wohnen während der AGA
Beitrag von: Balboa am 02. Oktober 2012, 18:08:39
Hab Post von der Bundeswehr bekommen wegen dem Dienstantritt ... Jedenfalls steht da das mir die Umzgskostenvergütung zusteht.

1. Was darf ich mir darunter vorstelle? Wird mir da ein Wohnung zugestellt während der AGA(außerhalb der Kaserne o. innerhalb)

und 2. Ich habe vor während der ganzen AGA komplett dort zu bleiben also nicht nach Hause zu fahren ist das möglich?

danke im voraus

Titel: Antw:Umzugskostenvergütung und Wohnen während der AGA
Beitrag von: Andi am 02. Oktober 2012, 19:13:33
Zitat von: Balboa am 02. Oktober 2012, 18:08:39
1. Was darf ich mir darunter vorstelle?

Dass die Bundeswehr keine Kenntnis über einen eigenen Hausstand deinerseits hat - du also mutmaßlich noch bei deinen Eltern wohnst - und sie dir den Umzug zu deinem Dienstort bezahlt (ist ja nicht viel, dass du fiktiv mitnehmen würdest, da du ja keinen eigenen Hausstand hast).

Zitat von: Balboa am 02. Oktober 2012, 18:08:39
Wird mir da ein Wohnung zugestellt während der AGA(außerhalb der Kaserne o. innerhalb)

Nein, nicht zum Dienstantritt und auch sonst nie. Wo du wohnst ist dein Privatvergnügen. Das Stellen einer dienstlichen Unterkunft hat damit nichts zu tun.

Zitat von: Balboa am 02. Oktober 2012, 18:08:39
2. Ich habe vor während der ganzen AGA komplett dort zu bleiben also nicht nach Hause zu fahren ist das möglich?

Ja, allerdings wirst du das nicht durchhalten. ;)

Gruß Andi
Titel: Antw:Umzugskostenvergütung und Wohnen während der AGA
Beitrag von: Balboa am 02. Oktober 2012, 20:55:37
Also wird die Stube meine "Wohnung" sein,die ich mir auch mit anderen Kameraden teile, während der AGA und auch während dem richtigen Diesnt die
Titel: Antw:Umzugskostenvergütung und Wohnen während der AGA
Beitrag von: Andi am 02. Oktober 2012, 21:44:50
Wenn du einen Spint, ein Bett und einen Stuhl als "Wohnung" bezeichnen willst...
Titel: Antw:Umzugskostenvergütung und Wohnen während der AGA
Beitrag von: KlausP am 03. Oktober 2012, 08:41:21
Zitat von: Balboa am 02. Oktober 2012, 20:55:37
Also wird die Stube meine "Wohnung" sein,die ich mir auch mit anderen Kameraden teile, während der AGA und auch während dem richtigen Diesnt die

Auch wenn Ihr Satz unvollständig ist:

Sie werden so lange verpflichtet sein, in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, wie Sie

- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben      oder
- vorher keine eigene Wohnung im Einzugsbereich Ihrer Dienststelle haben.