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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Baxmen8 am 05. Oktober 2012, 21:28:43

Titel: Gültigkeit OPZ
Beitrag von: Baxmen8 am 05. Oktober 2012, 21:28:43
Guten Abend :)

Ich habe eine Frage zu der Gültigkeit der OPZ - Ergebnisse (positiv/negativ).
Doch hier erstmal mein "Problem":

Ich habe mich als Offizier im fliegerischen Dienst beworben mit Studium. Und wurde für in 2 Wochen zum  Auswahlverfahren nach Köln an die OPZ eingeladen.

Und jetzt ist meine Frage wie lange haben diese Ergebnisse ihre Gültigkeit, bei einem Bestehen als auch bei einem nicht Bestehen?

Die Frage kam für mich auf ob ich nicht lieber erst 2 Jahre in die Mannschaft gehe oder freiwilligen Wehrdienst mache um auch wirklich zu wissen ob es das richtige für mich ist, da der Entschluss zur Ausbildung ja doch ein prägender Abschnitt im Leben ist.
Nehmen wir an ich Bestehe, kann ich mich dann immer noch dazu entscheiden erst in die Mannschaft zu gehen und dann nach 2 Jahren meinen Dienstantritt als Offizier zu leisten?
Nehmen wir an ich falle durch, und gehe dann erst in die Mannschaft, wann kann ich mich erneut bewerben?

Antworten würden mich freuen :)

mit freundlichen Grüßen Baxmen8
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: Ralf am 06. Oktober 2012, 07:35:43
Ja, du kannst auch mit einem positiven Votum dich für die Msch-Laufbahn entscheiden.
Schaffst du den Test nicht, kannst du dich nach einem Jahr erneut bewerben.

Du hast ja 6 Monate Probezeit, in der du kündigen kannst. Auch als Offizieranwärter. Wenn du den Test schaffst, solltest du auf jedenfall die Chance ergreifen und direkt in die Offz-Laufbahn gehen. Alles andere ist verlorene Zeit. Und solltest du auch die Eignung für den fliegerischen Dienst und eine Einstellungszusage dafür bekommen, dann hast du deine Tests ziemlich gut bestanden und es eröffnen sich viele Möglichkeiten für dich. Das schaffen nämlich nur die wenigsten.
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: Baxmen8 am 06. Oktober 2012, 21:03:51
Nach einem Jahr? Ich meine ich hatte mal gelesen erst nach 3 Jahren kann man sich erneut an der OPZ bewerben.

Meine Frage ist nur, ob ich wenn ich bestehe und dann erst 2 Jahre in die Mannschaft gehe oder FWD mache dann erneut zur OPZ muss oder ob die Erhaltene Eignung weiterhin bestand hat.

mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: ulli76 am 06. Oktober 2012, 21:08:05
Bei Eignung bleibt diese 3 Jahre erhalten, eine Nichteignung ein Jahr.
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: Ralf am 06. Oktober 2012, 21:13:31
ZitatMeine Frage ist nur,...
Eine weitere Frage wird dann sein, ob man in deinem Jahrgang dann auch noch ausreichend Bedarf hat. Auch hier wird das Anböschungsverfahren angewendet.
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: Baxmen8 am 06. Oktober 2012, 22:25:34
Alles klar, Danke für die schnellen und präzisen Antworten :)

Mir kam die Frage auf, da ich mir noch nicht 100% sicher bin ob ich mich dafür verpflichten lassen soll, da es eine lange Zeit wäre.
Da kam mir der Gedanke erst 2 Jahe Mannschaft oder eventuell FWDL für ein bis zwei Jahre zu machen um einen umfassenden Einblick zu gewinnen.
Was bietet sich dabei eher an, um meine Entscheidung zu bestärken?

Wenn dieses Thema nicht mehr in die Abteilung passt, dann verlegt es einfach ;)

mit freundlichen Grüßen :)
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: ulli76 am 06. Oktober 2012, 22:32:30
So einen umfassenden Einblick bekommst du als Mannschafter leider nicht. Auch weil sich die Tätigkeiten und Ausbildungen unterscheiden.

Aber wenn du dir unsicher bist, ob 6 Monate reichen, würde FWDL Sinn machen. Würden ja erstmal 12 Monate reichen und wenn es dir gefällt kannste immernoch verlängern und/oder Antrag auf Laufbahnwechsel stellen.
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: Baxmen8 am 06. Oktober 2012, 23:14:08
Dass sich die Ausbildungen unterscheiden ist ja klar, aber genau deswegen ja.
Weil mir geht es auch dadrum, dass ich weiß wie es "unten" abläuft. Wie soll man richtige Befehle geben, wenn man selbst nie in der Form Befehle bekommen hat, sicher wird man als OA umfassend darauf vorbereitet, aber ich möchte davor einfach auch noch andere Eindrücke und Erfahrung mitnehmen.
Bei SAZ würde ich auch gerne mal an einen Auslandseinsatz teilnehmen, um zu wissen wie es ist und eben auch wegen dem oben schon erwähnten.

Was würdet ihr sagen was besser geeignet ist, um Einblicke zu gewinnen?

mit freundlichen Grüßen :)
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: ulli76 am 06. Oktober 2012, 23:39:33
Oh doch- auch als OA lernst du erstmal Befehle zu empfangen.
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: Baxmen8 am 07. Oktober 2012, 09:51:30
Aber sicherlich nicht in dem Ausmaß.
Ich denke in der Mannschaft/FWDL bekommt man einfach nochmal einen anderen Einblick als ein OA.
Oder täusche ich mich da?
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: ulli76 am 07. Oktober 2012, 10:01:33
Einblick schon, aber nicht unbedingt in das, was du als Offizier machen wirst.
An deiner Stelle würde ich aber eher FWDL als SaZ Mannschafter machen- wenn das mit dem Wechsel nichts mehr wird oder es dir nicht gefällt, bist du schneller wieder raus.
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: Ralf am 07. Oktober 2012, 10:05:24
Hatte ja bereits oben etwas dazu geschrieben. Wenn du Offizier werden willst, starte gleich damit ohne einen Umweg. Ohne dein Alter zu kennen, aber du wirst nicht jünger. Die Jahrgangsbetrachtung zieht sich durch dein ganzes Bundeswehrleben.
In den 6 Monaten lernst du genug kennen, um entscheiden zu können. Btw wirst du als Offizier öfters Entscheidungen treffen müssen, ohne dir lange und ausgiebig ein Bild machen zu können, das wird dann von dir verlangt.
Und wenn du erst darauf spekulierst, als Msch in den Auslandseinsatz zu gehen, so kann das auch nach hinten losgehen. Es gibt eine Vielzahl von Msch, die 23 Monate oder 4 Jahre dabei sind, ohne dort gewesen zu sein.
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: KlausP am 07. Oktober 2012, 10:17:44
ZitatDa kam mir der Gedanke erst 2 Jahe Mannschaft

Bei SaZ Mannschaften ist die Regelverpflichtungszeit 4 Jahre. " Jahre sind zwar auch möglich, aber eher unwahrscheinlich und die absolute Ausnahme.

Zitatoder eventuell FWDL für ein bis zwei Jahre zu machen

Und da landen Sie in irgendeinem Geschäftszimmer und machen den ganzen Tag Beamtendreikampf.

ZitatBei SAZ würde ich auch gerne mal an einen Auslandseinsatz teilnehmen

Sie nehmen auch als SaZ Mannschafter nur dann an einem Auslandseinsatz teil, wenn Ihre Einheit ausgerechnet während Ihrer Dienstzeit damit an der Reihe ist. Wenn Sie dann nur 2 Jahre überbrücken wollen, ist die Chance nochmal geringer. Also vergessen Sie das lieber.

ZitatWeil mir geht es auch dadrum, dass ich weiß wie es "unten" abläuft.

Was glauben Sie, an welcher Stelle der NahrungsBefehlskette Sie als Schütze OA stehen? Auch als Fahnenjunker stehen Sie noch nicht so viel weiter oben.
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: Baxmen8 am 07. Oktober 2012, 12:22:18
Zu meinem Alter: 18 Jahre (mache im Sommer 2013 Abitur)

Inwiefern würde es sich der Laufbahnwechsel gestalten?
Ist es "schwerer" bzw. unwahrscheinlicher als SAZ oder FWDl in die Offizierslaufbahn übernommen zu werden?

Für mich steht auf jeden Fall fest, dass ich, unabhängig vom Ergebniss der OPZ, Mannschaft oder FWDl machen möchte, bevor ich den Offizier mache.
Falls einem nicht Bestehen würde ich mich erneut bewerben wollen.
Bei einem Bestehen den Dienstantritt "verschieben".

Achso und DANKE für die schnellen und guten Antworten, sehr hilfreich :)

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: Ralf am 07. Oktober 2012, 12:27:15
Ein Lfb-Wechsel in die Offz-Lfb gestaltet sich problemlos. Hier gibt es nicht die Probleme, wie in andere Laufbahnen.
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: justice005 am 07. Oktober 2012, 12:27:31
Wenn Sie die OPZ bestehen, dann macht es nicht den geringsten Sinn, auf eine Einstellung zu verzichten und stattdessen FWD zu machen. Außerdem ist die Stelle dann weg und man müsste sich für die Offz-Laufbahn neu bewerben.

Als Offiziersanwärter haben Sie auch eine Probezeit, in der Sie jederzeit wieder aussteigen können, falls es Ihnen nicht mehr gefällt.

Also entweder Sie melden sich gleich für den FWD und bewerben sich dann aus der Truppe heraus für die Offz-Laufbahn oder aber Sie bewerben sich direkt für die Offz-Laufbahn und machen diese dann auch.

Der andere Weg ist Unfug.

Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: Paramedic am 07. Oktober 2012, 12:30:00
Das würde ich aber zu gerne sehen.

"Wir bieten Ihnen eine Stelle als (B)OA an."

"Nö, ich würde die Stelle gern später antreten und fange als Mannschafter an." :)
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: justice005 am 07. Oktober 2012, 12:31:36
Vielleicht kann man ihn damit trösten, dass er auch in der OA-Laufbahn als Mannschafter anfängt.... ;)

Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: Paramedic am 07. Oktober 2012, 12:34:40
Aber freiwillig in der niederen Laufbahn anzufangen und das Risiko nicht übernommen zu werden...

Das ist nichts für jeden.
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: ulli76 am 07. Oktober 2012, 12:44:59
Wenn du dir noch nicht sicher bist, ob es überhaupt was für dich ist, wirst du kaum Chancen haben, eine Eignung in der OPZ zu bekommen.

In dem Fall wäre zuerst FWDL und dann Bewerbung aus der Truppe oder auch als Wiedereinsteller sinnvoller.
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: Baxmen8 am 07. Oktober 2012, 17:13:41
Ich kenn zwar den Unterschied zwischen Mannschaft und FWDL, aber wo genau der Unterschied in der Tätigkeit liegt, kam mir in den Recherchen nicht deutig heraus.
Könnte das mal jemand kurz ausführen?

Bin die nächste Woche auf Klassenfahrt, von daher bis nächste Woche :P

mit freundlichen Grüßen :)
Titel: Antw:Gültigkeit OPZ
Beitrag von: dogfish am 07. Oktober 2012, 17:27:38
Als Mannschafter bezeichnet man Angehörige der Dienstgradgruppe Mannschaften, also Soldaten mit einem Dienstgrad von Schütze/Funker/Matrose/etc. bis Oberstabsgefreiter. Bei FWDL handelt es sich um freiwillig Wehrdienstleistende - diese gehören zur Dienstgradgruppe der Mannschaften. Die Frage nach dem Unterschied und den unterschiedlichen Tätigkeiten erübrigt sich demnach.

Es ist absolut nicht sinnvoll, auf die Einstellung als Offizieranwärter zu verzichten, und stattdessen FWD zu leisten. Allein schon, weil die Tätigkeiten eines Mannschaftssoldaten mal gar nichts mit der Ausbildung zum Offizier zu tun haben (immerhin erfolgt die Beförderung zum Fahnenjunker bereits nach 12 Monaten). Ob die Bundeswehr etwas für dich ist, kannst du innerhalb der Probezeit herausfinden.