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Fragen und Antworten => Allgemein => : Maren Haase 07. October 2012, 23:42:28

: allgemeine Fragen zum FWD
: Maren Haase 07. October 2012, 23:42:28
Hallo,
Ich habe mehrere Fragen, auf die ich mir eine Antwort erhoffe:
1) Kann ich wählen, in welche Truppengattung ich komme? Wird mein Wunsch berücksichtigt, wenn ich bestimmte Truppengattungen nicht machen möchte?
2) Wie kann ich Mietunterstützung bekommen, wenn ich vor Antritt des FDW umziehen möchte? Wenn meine Dienststelle weit entfernt von meinem derzeitigen Wohnort liegt, würde ich gerne umziehen, befürchte aber, dann kein Wohngeld mehr zu bekommen. Meine derzeitige Wohnung ist sowieso ein bisschen teuer sodass nicht 100% erstattet würden. Welche Unterstützung kann es geben?
3) Muss ich im FWD eine Brille tragen? Ich habe ca. -0,5 Dioptrin hauptsächlich durch Hornhautverkrümmung, aber trage meine Brille im Alltag nie, weil sie mich mehr stört als das etwas verschwommene Sehen. Falls ich eine Brille tragen muss: Meine derzeitige Brille ist nur fürs Studieren geeinet, würde die BW mir eine andere Brille für die Ausbildung bezahlen?
Wäre klasse, wenn einer Bescheid weiß zu den drei verschiedenen Themen!
Mary
: Antw:allgemeine Fragen zum FWD
: KlausP 08. October 2012, 08:32:56
1) Kann ich wählen, in welche Truppengattung ich komme? Wird mein Wunsch berücksichtigt, wenn ich bestimmte Truppengattungen nicht machen möchte?

Für FWD? Wünsche können Sie natürlich äußern. Ob der Dienstherr die auch berücksichtigen kann hängt vom Bedarf der Truppe (ubd nur davon) ab. Wenn in Ihrer Wunschverwendung an Ihrem Wunschstandort nichts frei ist, können Sie dort natürlich nicht eingeplant werden. Für welche Truppengattungen Sie geeignet sind und welche ausgeschlossen sind hängt in erster Linie auch von Ihrer Tauglichkeit bzw. Ihrer Verwendungsfähigkeit ab.

2) Wie kann ich Mietunterstützung bekommen, wenn ich vor Antritt des FDW umziehen möchte?

Das müssen Sie dann mit der für Ihren Wohnort zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde klären. Vorab sollten Sie sich selber im Unterhaltssicherungsgesetz informieren.

3) Muss ich im FWD eine Brille tragen?

Bei bestimmten Tätigkeiten wäre es ratsam. Welche das sind hängt auch von Ihrer verwendung ab.

würde die BW mir eine andere Brille für die Ausbildung bezahlen?

Sie haben Anspruch auf eine Dienstbrille in Ihrer Sehstärke. Dazu erstattet der Dienstherr Ihnen eine bestimmte Summe für eine entsprechende Brille.
: Antw:allgemeine Fragen zum FWD
: ulli76 08. October 2012, 09:42:10
Ich hab das mal getrennt, da es in dem anderen Thread nur um Fragen zur Grundausbildung geht, hier aber um Fragen zum freiwilligen Wehrdienst.
: Antw:allgemeine Fragen zum FWD
: Mary Poppins 08. October 2012, 22:42:47
Ach ja stimmt, sorry.