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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: AlaPlaya am 08. Oktober 2012, 15:55:46

Titel: Frage zum FWD bei Fallschirmjägern
Beitrag von: AlaPlaya am 08. Oktober 2012, 15:55:46
Hallo

ich hab ne frage bezüglich zum FWD bei den Fallschirmjägern und zwar:



Springt man im Laufe des Wehrdienstes aus einem echten Flugzeug oder macht man die Fallschirmsprünge nur aus dem Turm ?



mfg  8) 8)
Titel: Antw:Frage zum FWD bei Fallschirmjägern
Beitrag von: ulli76 am 08. Oktober 2012, 15:58:48
Wenn du Glück hast,wirst du auch auf den Springerlehrgang dürfen und dann springst du auch richtig echt aus Lustfahrzeugen.
Und ja- entgegen meiner bisherigen Info, gehen nicht allzu wenige FWDL auf diesen Lehrgang.

Achso- nur mit Fallschirm und ohne Sicherung würde ich nicht vom Turm springen. Das ist nicht so ganz mit der Integrität des menschlichen Körpers vereinbar.
Titel: Antw:Frage zum FWD bei Fallschirmjägern
Beitrag von: schlammtreiber am 08. Oktober 2012, 16:10:36
Zitat von: ulli76 am 08. Oktober 2012, 15:58:48
richtig echt aus Lustfahrzeugen.

Funkverkehr zwischen zwei Taliban im Hinterhalt, neulich nahe Kundus:

"Virgin73 hier Virgin74, kommen...!"
"Was gibt´s, Achmed?"
"Na gut, scheiß auf Funkdisziplin...ich glaube da hinten kommen die Ungläubigen."
"Allah sei Dank, ich lieg mir hier langsam die Klöten wund!"
"Tja, Dschihad ist die Hölle.."
"Halt die Fresse und sach mir lieber wieviele es sind und mit was die kommen...."
"Hmmm, also nix gepanzertes, wie´s aussieht. Seltsame Fahrzeuge..."
"Echt, weiche Ziele? Krass geil, dann können wir vielleicht mal loslegen OHNE Dresche zu beziehen..."
"...aber WIRKLICH seltsame Fahrzeuge..."
"Was denn für welche, gib mal Butter bei die Kebab!"
"Naja... die sind rosa... und plüschig... und haben übergroße Nachbildungen von Geschlechtsorganen auf dem Dach..."
"SCHEISSE, DAS SIND FALLSCHIRMJÄGER... ACHMED, LAAAAAAAAAAAAUUUUUUUUUUUUFFF......!!!!!!!!!!"
Titel: Antw:Frage zum FWD bei Fallschirmjägern
Beitrag von: miguhamburg1 am 08. Oktober 2012, 17:46:09
Wenn Sie FWDL mindestens für 12 Monate sind und auf einem "springenden Dienstposten" verwendet werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie den Springerlehrgang besuchen (Sprungtauglichkeit vorausgesetzt).